Beitragsbemessungsgrenzen 2026: KV/PV 5.812,50€ · RV/AV 8.450€

Brutto-Netto Rechner 2026

Was bleibt vom Brutto übrig? Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit Lohnsteuer (§ 32a EStG), Solidaritätszuschlag (Freigrenze beachtet), Kirchensteuer und allen Sozialversicherungsbeiträgen (KV 9,0%, PV 1,7-2,3%, RV 9,3%, AV 1,3%). Für alle 6 Steuerklassen, GKV und PKV. Präzise Berechnung mit aktuellen 2026-Werten.

Gehalt

Monatliches oder jährliches Bruttogehalt

Sozialversicherung

Relevant für den Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung (ab 23 Jahre)

Kinderlose ab 23 zahlen 0,6% mehr Pflegeversicherung

Durchschnitt 2026: ~2,5% (kassenabhängig, 2024: 1,7%)

Zusatzangaben

Vom Brutto zum Netto: Alle Abzüge erklärt

Das deutsche Gehalt wird durch zwei Kategorien von Abzügen gemindert: Steuern (Lohnsteuer nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung). Die Höhe der Abzüge hängt von mehreren Faktoren ab: Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland, Kirchenmitgliedschaft, Kinderzahl und Krankenversicherungsart (GKV/PKV).

Faustformel 2026: Als Arbeitnehmer behalten Sie je nach Steuerklasse und Einkommen zwischen 55% und 75% Ihres Bruttogehalts als Netto. Bei 4.000€ Brutto bleiben in Steuerklasse I ca. 2.580€ Netto (64,5%). Bei 6.000€ Brutto sind es ca. 3.650€ Netto (60,8%) – der Prozentsatz sinkt durch die progressive Besteuerung.

Die zwei Abzugskategorien im Detail

1. Steuern (abhängig vom zu versteuernden Einkommen)

  • Lohnsteuer: Progressiv von 14% bis 45% nach § 32a EStG. Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Vorauszahlung.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer, aber nur oberhalb der Freigrenze (20.350€ ESt für Singles, 40.700€ für Verheiratete). Die meisten Arbeitnehmer zahlen 2026 keinen Soli mehr.
  • Kirchensteuer: 8% (Baden-Württemberg, Bayern) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer – nur bei Kirchenmitgliedschaft.

2. Sozialversicherung (abhängig vom Bruttogehalt bis BBG)

  • Krankenversicherung (KV): 7,3% allgemeiner Beitragssatz + durchschnittlich 1,7% Zusatzbeitrag (kassenabhängig) = ca. 9,0% Arbeitnehmeranteil
  • Pflegeversicherung (PV): 1,7% Grundbeitrag + 0,6% Kinderlosenzuschlag (ab 23 Jahren ohne Kinder) = 2,3% für Kinderlose
  • Rentenversicherung (RV): 9,3% (bundesweit einheitlich seit 2025)
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3%

Wichtiger Unterschied: Steuern werden auf das zu versteuernde Einkommen (nach Abzug von Freibeträgen und Werbungskosten) berechnet, Sozialversicherung direkt auf das Bruttogehalt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Detail

Versicherung AN-Anteil AG-Anteil BBG/Monat
Krankenversicherung7,3% + ~1,7% Zusatz7,3% + ~1,7% Zusatz5.812,50€
Pflegeversicherung1,7% (+ 0,6% kinderlos)1,7%5.812,50€
Rentenversicherung9,3%9,3%8.450€
Arbeitslosenversicherung1,3%1,3%8.450€
Gesamt (mit Kind)~19,6%~19,6%
Gesamt (kinderlos)~20,2%~19,6%

AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber, BBG = Beitragsbemessungsgrenze. Zusatzbeitrag KV variiert je nach Krankenkasse (Durchschnitt 2026: ~1,7%).

Hinweis zur Beitragsbemessungsgrenze: Über die BBG hinaus werden keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das bedeutet: Ab einem Bruttogehalt von ca. 8.450€/Monat (RV/AV) bzw. 5.812,50€/Monat (KV/PV) steigt nur noch die Steuer, nicht die Sozialabgaben. Daher steigt das Nettogehalt bei hohen Einkommen überproportional.

Rechenbeispiel: 4.000€ Brutto in Steuerklasse I (2026)

Ausgangssituation: Lediger Arbeitnehmer, 30 Jahre, kinderlos, keine Kirchensteuer, GKV mit 1,7% Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen

Bruttogehalt: 4.000€/Monat

Sozialversicherung:

  • Krankenversicherung: 4.000€ × 9,0% = 360€
  • Pflegeversicherung: 4.000€ × 2,3% (kinderlos) = 92€
  • Rentenversicherung: 4.000€ × 9,3% = 372€
  • Arbeitslosenversicherung: 4.000€ × 1,3% = 52€
  • Summe Sozialversicherung: 876€ (21,9%)

Steuern:

  • Lohnsteuer (Steuerklasse I): ca. 520€
  • Solidaritätszuschlag: 0€ (unter Freigrenze)
  • Kirchensteuer: 0€ (nicht Mitglied)
  • Summe Steuern: 520€ (13,0%)

Nettogehalt: 4.000€ - 876€ - 520€ = 2.604€ (65,1%)

Vergleich: Verschiedene Einkommenshöhen (Steuerklasse I, kinderlos, keine KiSt)

Brutto/Monat Sozialvers. Steuern Netto/Monat Netto-Quote
2.500€548€ (21,9%)230€ (9,2%)1.722€68,9%
3.000€657€ (21,9%)330€ (11,0%)2.013€67,1%
4.000€876€ (21,9%)520€ (13,0%)2.604€65,1%
5.000€1.095€ (21,9%)780€ (15,6%)3.125€62,5%
6.000€1.314€ (21,9%)1.080€ (18,0%)3.606€60,1%
8.000€1.639€ (20,5%)*1.780€ (22,3%)4.581€57,3%
10.000€1.784€ (17,8%)*2.580€ (25,8%)5.636€56,4%

* Bei hohen Einkommen sinkt der Sozialversicherungsanteil durch die Beitragsbemessungsgrenze. Werte sind Näherungswerte für 2026.

Tipps zur Nettogehalt-Optimierung

1. Lohnsteuerermäßigung nutzen (Freibetrag eintragen)

Wenn Ihre jährlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€ übersteigen, können Sie beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dadurch wird bereits monatlich weniger Lohnsteuer abgezogen – Sie haben sofort mehr Netto.

Beispiel: 2.500€ Werbungskosten - 1.230€ Pauschbetrag = 1.270€ Freibetrag. Bei 30% Grenzsteuersatz → ca. 32€ mehr Netto pro Monat (381€/Jahr).

Typische Werbungskosten:

  • Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260€/Jahr (210 Tage × 6€)
  • Pendlerpauschale: 0,30€/km (erste 20km), 0,38€/km (ab 21km)
  • Arbeitsmittel: Computer/Laptop (1 Jahr AfA seit 2021), Schreibtisch, Fachliteratur (GWG bis 800€ netto sofort absetzbar)
  • Fortbildungskosten: Seminare, Kurse, Fachliteratur
  • Berufskleidung: Arbeitsschutzkleidung, Uniform

2. Steuerklassenwahl optimieren (nur für Verheiratete)

Verheiratete können zwischen drei Kombinationen wählen:

  • III/V: Höherverdiener in III (niedrige Lohnsteuer), Geringverdiener in V (hohe Lohnsteuer). Vorteil: Mehr monatliche Liquidität beim Hauptverdiener. Nachteil: Nachzahlung bei Steuererklärung wahrscheinlich.
  • IV/IV: Beide Partner in IV (gleiche Behandlung). Vorteil: Faire Verteilung. Nachteil: Beide zahlen mittlere Lohnsteuer.
  • IV/IV mit Faktor: Lohnsteuer wird nach tatsächlichem Einkommensverhältnis berechnet. Vorteil: Fairste Lösung, kaum Nachzahlung. Empfohlen!

Wichtig: Die Jahressteuerlast ist bei allen Kombinationen gleich – nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich. Wechsel ist zweimal pro Jahr möglich.

3. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzen

Durch Entgeltumwandlung können Sie bis zu 302€/Monat (3.624€/Jahr, 2026) steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das spart ca. 40-50% Abgaben auf den umgewandelten Betrag.

Beispiel: 200€/Monat Entgeltumwandlung → nur ca. 100-120€ weniger Netto, aber 200€ Altersvorsorge. Der Arbeitgeber muss seit 2022 zusätzlich 15% Zuschuss zahlen (30€ bei 200€ Umwandlung).

Achtung: Reduziert spätere gesetzliche Rentenansprüche und die bAV-Rente ist im Alter voll steuerpflichtig.

4. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen nutzen

  • Jobticket: Seit 2024 unbegrenzt steuerfrei (vorher 50€/Monat)
  • Jobrad: Steuervorteile bei Fahrrad-Leasing (0,25% des Listenpreises als geldwerter Vorteil, statt 1% bei Firmenwagen)
  • Kindergartenzuschuss: Steuerfrei, wenn direkt an Kindergarten gezahlt
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL): Bis 40€/Monat vom Arbeitgeber (steuerfrei bis 480€/Jahr) + Arbeitnehmersparzulage bis 123€/Jahr vom Staat
  • Sachbezüge: Bis 50€/Monat steuerfrei (z.B. Tankgutscheine, Essensgutscheine)

5. Kirchenaustritt erwägen

Die Kirchensteuer beträgt 8-9% der Lohnsteuer. Bei hoher Steuerlast kann das mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.

Beispiel: 1.000€ Lohnsteuer/Monat → 80-90€ Kirchensteuer → 960-1.080€/Jahr Ersparnis durch Austritt.

Hinweis: Kirchenaustritt ist eine persönliche Entscheidung mit religiösen und sozialen Konsequenzen.

Häufig gestellte Fragen

Das Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich aller Abzüge:

  • Lohnsteuer: Progressiv nach § 32a EStG (14-45%), abhängig von Steuerklasse und zu versteuerndem Einkommen
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer, aber nur oberhalb der Freigrenze (20.350€ ESt für Singles, 40.700€ für Verheiratete)
  • Kirchensteuer: 8% (BW, BY) oder 9% (andere Bundesländer) der Lohnsteuer, nur bei Kirchenmitgliedschaft
  • Sozialversicherungsbeiträge: KV (7,3% + ~1,7% Zusatzbeitrag), PV (1,7% + 0,6% Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren), RV (9,3%), AV (1,3%)

Formel: Netto = Brutto - Lohnsteuer - Soli - KiSt - Sozialversicherung

Arbeitnehmer zahlen 2026 folgende Beiträge (jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze):

  • Krankenversicherung (KV): 7,3% allgemeiner Beitragssatz + durchschnittlich 1,7% Zusatzbeitrag (kassenabhängig) = ca. 9,0% gesamt
  • Pflegeversicherung (PV): 1,7% Grundbeitrag + 0,6% Kinderlosenzuschlag (ab 23 Jahren ohne Kinder) = 2,3% für Kinderlose, 1,7% für Eltern
  • Rentenversicherung (RV): 9,3% (bundesweit einheitlich)
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3%

Gesamt: Ca. 20,3% (mit Kind) bis 20,9% (kinderlos) + kassenabhängiger KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber zahlt die gleichen Anteile (außer Kinderlosenzuschlag).

Wichtig: Über der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50€/Monat für KV/PV, 8.450€/Monat für RV/AV) werden keine weiteren Beiträge fällig.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Darüber hinausgehendes Einkommen ist beitragsfrei.

BBG 2026:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50€/Monat (69.750€/Jahr) – bundesweit einheitlich
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450€/Monat (101.400€/Jahr) – bundesweit einheitlich seit 2025

Beispiel: Bei 10.000€ Bruttogehalt zahlen Sie RV/AV nur auf 8.450€ (9,3% + 1,3% = 10,6% von 8.450€ = 895,70€), nicht auf die vollen 10.000€. Die KV/PV wird nur auf 5.812,50€ berechnet (ca. 11% von 5.812,50€ = 639,38€).

Hinweis: Über der BBG steigt nur noch die Steuerlast, nicht die Sozialabgaben – daher steigt das Nettogehalt bei hohen Einkommen überproportional.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Beitrag ist einkommensabhängig: 14,6% (7,3% AN + 7,3% AG) + Zusatzbeitrag (~3,4% gesamt)
  • Berechnung bis zur BBG (5.812,50€/Monat)
  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert (bei geringem Einkommen)
  • Beispiel: 4.000€ Brutto → ca. 360€ KV-Beitrag (AN-Anteil)

Private Krankenversicherung (PKV):

  • Beitrag ist einkommensunabhängig: Fester monatlicher Betrag abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang
  • Kein Arbeitgeberzuschuss über 421,76€/Monat (2026) hinaus
  • Familienangehörige müssen separat versichert werden (eigene Beiträge)
  • Beispiel: 35-jähriger, gesund → ca. 400-600€/Monat (je nach Tarif)

Wann lohnt sich PKV? Bei hohem Einkommen (>7.000€/Monat) und ohne Familie kann PKV günstiger sein. Bei mittlerem Einkommen oder mit Familie ist GKV meist vorteilhafter.

Zugangsvoraussetzung PKV: Jahresarbeitsentgelt über 69.300€ (2026) oder Selbständigkeit.

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer-Vorauszahlung, nicht die Jahressteuerlast. Bei der Steuererklärung erfolgt die endgültige Abrechnung.

Steuerklassen im Vergleich (bei gleichem Brutto):

  • Klasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete (nach 1 Jahr) – Grundfreibetrag 12.348€
  • Klasse II: Alleinerziehende – Grundfreibetrag 12.348€ + Entlastungsbetrag 4.260€ (+ 240€ pro weiterem Kind)
  • Klasse III: Verheiratete (Höherverdiener) – doppelter Grundfreibetrag 24.696€ → niedrigste Lohnsteuer
  • Klasse IV: Verheiratete (beide berufstätig, ähnliches Einkommen) – je 12.348€ Grundfreibetrag
  • Klasse V: Verheiratete (Geringverdiener bei III/V-Kombination) – kein Grundfreibetrag → höchste Lohnsteuer
  • Klasse VI: Zweiter/dritter Arbeitgeber – kein Grundfreibetrag, keine Freibeträge → höchste Abzüge

Beispiel (4.000€ Brutto/Monat, kinderlos, keine Kirchensteuer):

  • Klasse I: ca. 2.580€ Netto (64,5%)
  • Klasse III: ca. 2.920€ Netto (73%) – aber Partner in V zahlt mehr
  • Klasse V: ca. 2.180€ Netto (54,5%)

Wichtig: Bei Verheirateten ist die Jahressteuerlast am Ende gleich, egal ob III/V oder IV/IV – nur die monatliche Liquidität unterscheidet sich. Das Faktorverfahren (IV mit Faktor) ist oft die fairste Lösung.

Es gibt mehrere legale Möglichkeiten, Ihr Nettogehalt zu optimieren:

1. Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag eintragen):

  • Werbungskosten über 1.230€ beim Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen
  • Beispiel: 2.500€ Werbungskosten → 1.270€ Freibetrag → ca. 40-50€ mehr Netto/Monat (je nach Steuersatz)
  • Homeoffice-Pauschale (bis 1.260€), Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fachliteratur

2. Steuerklassenwahl optimieren (Verheiratete):

  • III/V-Kombination: Höherverdiener bekommt mehr Netto, Geringverdiener weniger
  • IV/IV mit Faktor: Faire Verteilung nach tatsächlichem Einkommen
  • Wechsel ist zweimal pro Jahr möglich

3. Vermögenswirksame Leistungen (VL):

  • Arbeitgeberzuschuss bis 40€/Monat (steuerfrei bis 480€/Jahr)
  • Arbeitnehmersparzulage: Bis zu 123€/Jahr vom Staat (bei Einkommen unter 40.000€)

4. Betriebliche Altersvorsorge (bAV):

  • Entgeltumwandlung: Bis 302€/Monat (2026) steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Spart ca. 40-50% Abgaben auf den umgewandelten Betrag
  • Achtung: Reduziert spätere Rentenansprüche

5. Sachbezüge vom Arbeitgeber:

  • Jobticket: Bis 50€/Monat steuerfrei (seit 2024 unbegrenzt)
  • Jobrad: Steuervorteile bei Fahrrad-Leasing
  • Kindergartenzuschuss: Steuerfrei

6. Kirchenaustritt:

  • Spart 8-9% der Lohnsteuer
  • Beispiel: 1.000€ Lohnsteuer/Monat → 80-90€ mehr Netto