Stand April 2026 — Steuerjahr 2026

Homeoffice-Pauschale Rechner 2026: Steuerersparnis in 30 Sekunden berechnen

Berechnen Sie Ihre Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. 6€ pro Tag, max. 210 Tage, bis zu 1.260€ Steuerabzug pro Jahr.

Grunddaten

Anzahl der Tage, an denen Sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten (ab 2023: max. 210 Tage, 2020–2022: max. 120 Tage)

Steuerersparnis

%

Für die Berechnung der geschätzten Steuerersparnis (14–45%)

Werbungskosten-Vergleich

z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Internet — für den Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag

So funktioniert die Homeoffice-Pauschale 2026

Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) im Homeoffice arbeiten, können Sie einen Pauschbetrag von 6 Euro steuerlich geltend machen. Diese Regelung gilt seit 2023 dauerhaft und unbefristet – sie ist keine temporäre Corona-Maßnahme mehr.

Aktuell 2026: Homeoffice-Pauschale 6€/Tag × max. 210 Tage = 1.260€/Jahr. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro. Wichtig: Sie benötigen kein separates Arbeitszimmer – auch die Arbeit am Küchentisch oder in einer Wohnzimmerecke qualifiziert für die Pauschale. Nutzen Sie zusätzlich unseren Werbungskosten Rechner für detaillierte Berechnungen.

Was unterscheidet die Pauschale vom häuslichen Arbeitszimmer?

Viele verwechseln die Homeoffice-Pauschale mit dem häuslichen Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. Der entscheidende Unterschied:

  • Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€): Kein separater Raum nötig, einfache Geltendmachung, pauschaler Betrag
  • Häusliches Arbeitszimmer: Erfordert einen abgeschlossenen Raum, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Dafür können Sie die tatsächlichen Kosten (Miete, Strom, Heizung anteilig) absetzen – oft deutlich mehr als 1.260€

Praxis-Tipp: Wenn Sie einen separaten Raum haben und dieser Ihr Tätigkeitsmittelpunkt ist, lohnt sich meist die Berechnung der tatsächlichen Kosten. Nutzen Sie dafür unseren Flächen-Rechner zur Ermittlung der anteiligen Kosten.

Homeoffice-Pauschale im Zeitverlauf

Jahr Tagessatz Max. Tage Max. Betrag Besonderheit
20205€120600€Ersteinführung (Corona)
20215€120600€Verlängert
20225€120600€Verlängert
20236€2101.260€Dauerhaft, erhöht
20246€2101.260€Unverändert
20256€2101.260€Unverändert
20266€2101.260€Aktuell

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

  • Überwiegend-Regel: Am betreffenden Tag mehr als die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause (nicht im Büro, beim Kunden oder unterwegs)
  • Kein Arbeitszimmer nötig: Auch der Küchentisch, die Wohnzimmerecke oder ein geteilter Raum qualifizieren – im Gegensatz zum häuslichen Arbeitszimmer
  • Keine formelle Aufzeichnungspflicht: Sie müssen die Tage nicht vorab dokumentieren, sollten aber bei Nachfrage des Finanzamts nachweisen können (z.B. durch Homeoffice-Tagebuch, Kalendereinträge oder Arbeitgeberbestätigung)
  • Für alle: Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler und Beamte gleichermaßen
  • Kombinierbar: An Bürotagen können Sie stattdessen die Pendlerpauschale nutzen

Praxis-Empfehlung: Führen Sie ein einfaches Homeoffice-Tagebuch (Excel, Kalender-App oder Notiz). Notieren Sie pro Tag: Datum, "HO" oder "Büro", ggf. Stunden. Das genügt als Nachweis und hilft bei der Jahresabrechnung. Viele Arbeitgeber stellen auch Bestätigungen aus – fragen Sie in der Personalabteilung nach.

Entscheidungshilfe: Pauschale oder Arbeitszimmer?

Arbeiten Sie von zu Hause? Separater Raum (≥90% beruflich)? Pauschale Nein Anteilige Kosten > 1.260€/Jahr? Ja Pauschale Nein Häusliches Arbeitszimmer ✓ Ja 6€/Tag, max. 1.260€ 6€/Tag, max. 1.260€ Tatsächliche Kosten absetzbar

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 Euro. Dieser wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt – ohne dass Sie etwas nachweisen müssen. Ihre Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird mit diesem Pauschbetrag verrechnet. Sie wirkt sich nur steuermindernd aus, wenn die Summe aller Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230€ übersteigt.

Wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?

Beispiel 1 (nur Homeoffice): Bei 200 Homeoffice-Tagen ergibt sich eine Pauschale von 1.200€. Da diese den Pauschbetrag von 1.230€ nicht übersteigt, gibt es keine zusätzliche Steuerersparnis. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist bereits höher.

Beispiel 2 (Homeoffice + weitere Werbungskosten): 200 Homeoffice-Tage (1.200€) + Internet/Telefon (240€) + Fachliteratur (150€) = 1.590€ Werbungskosten. Abzüglich Pauschbetrag (1.230€) ergibt sich ein steuerlicher Vorteil von 360€. Bei 30% Grenzsteuersatz = 108€ Steuererstattung.

Beispiel 3 (Hybrid-Modell): 130 Homeoffice-Tage (780€) + 120 Bürotage mit 30km Pendelstrecke (1.176€ Pendlerpauschale) + Internet (240€) = 2.196€ Werbungskosten. Abzüglich Pauschbetrag (1.230€) = 966€ steuerlicher Vorteil. Bei 35% Grenzsteuersatz = 338€ Steuererstattung.

Fazit: Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich besonders in Kombination mit anderen Werbungskosten (Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen). Reine Homeoffice-Arbeiter mit wenigen weiteren Kosten profitieren oft nicht zusätzlich, da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits greift.

Rechenbeispiel: Wann lohnt sich die Pauschale?

Vergleich verschiedener Arbeitsmodelle mit realistischen Szenarien:

Position Szenario A (nur HO) Szenario B (HO + Pendeln) Szenario C (Arbeitszimmer)
Homeoffice-Tage200 Tage130 Tage210 Tage
Homeoffice-Pauschale1.200€780€
Pendlerpauschale1.176€
(30km × 120 Tage)
Häusliches Arbeitszimmer3.600€
(15m² von 60m², 1.200€ Miete)
Internet/Telefon240€240€240€
Arbeitsmittel450€
(Monitor, Bürostuhl)
Gesamt WK1.440€2.196€4.290€
Abzügl. Pauschbetrag−1.230€−1.230€−1.230€
Steuerlicher Vorteil210€966€3.060€
Steuererstattung (35%)74€338€1.071€

Wichtige Erkenntnisse aus dem Vergleich:

  • Szenario A: Reine Homeoffice-Arbeiter mit wenigen weiteren Kosten profitieren kaum zusätzlich
  • Szenario B: Hybrid-Modelle mit Pendlerpauschale bringen deutlich mehr Steuerersparnis
  • Szenario C: Ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer kann die Steuerersparnis vervielfachen – lohnt sich aber nur bei separatem Raum mit ≥90% beruflicher Nutzung

Steuerliche Optimierung: Tipps für maximale Ersparnis

  • Hybrid-Strategie nutzen: Kombinieren Sie die Homeoffice-Pauschale mit der Pendlerpauschale für Bürotage. Bei 30km Pendelstrecke bringt jeder Bürotag 9,80€ Werbungskosten (20km × 0,30€ + 10km × 0,38€)
  • Arbeitsmittel separat absetzen: Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl – diese sind zusätzlich zur Pauschale absetzbar. Nutzen Sie den Abschreibungsrechner für Anschaffungen über 800€
  • Internet & Telefon nicht vergessen: Pauschal 20€/Monat (240€/Jahr) sind ohne Einzelnachweis absetzbar – unabhängig von Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer. Details im Internet-Rechner
  • Homeoffice-Tagebuch führen: Excel-Tabelle oder Kalender-App genügt. Notieren Sie: Datum, "HO" oder "Büro", ggf. Arbeitsstunden. Bei Nachfrage des Finanzamts sind Sie vorbereitet
  • Arbeitszimmer prüfen: Haben Sie einen separaten Raum, der zu ≥90% beruflich genutzt wird? Dann rechnen Sie die tatsächlichen Kosten durch – oft lohnt sich das häusliche Arbeitszimmer mehr als die Pauschale. Nutzen Sie den Flächen-Rechner
  • Fortbildungen einbeziehen: Fachbücher, Online-Kurse, Seminare – alles Werbungskosten, die zusätzlich zählen
  • Jahresplanung: Wenn Sie Ende des Jahres knapp unter 1.230€ Werbungskosten liegen, können Sie durch zusätzliche Homeoffice-Tage oder Anschaffungen noch profitieren

Praxis-Beispiel Optimierung: Sarah arbeitet 150 Tage im Homeoffice (900€) und 100 Tage im Büro (25km Pendelstrecke = 790€). Zusätzlich: Internet 240€, neuer Monitor 350€, Fachliteratur 120€. Gesamt: 2.400€ Werbungskosten. Abzüglich Pauschbetrag (1.230€) = 1.170€ steuerlicher Vorteil. Bei 38% Grenzsteuersatz = 445€ Steuererstattung.

Häufig gestellte Fragen

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, an dem Sie überwiegend in der häuslichen Wohnung tätig sind. Pro Jahr können Sie maximal 210 Tage geltend machen, was einem Höchstbetrag von 1.260 Euro entspricht. Diese Regelung gilt seit 2023 dauerhaft und unbefristet.

Die Homeoffice-Pauschale steht allen Arbeitnehmern, Selbständigen, Freiberuflern und Beamten zu, die an einem Tag überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) in der häuslichen Wohnung arbeiten. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Auch die Arbeit am Küchentisch, in der Wohnzimmerecke oder in einem geteilten Raum qualifiziert – im Gegensatz zum häuslichen Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG.

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 Euro und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Die Homeoffice-Pauschale wird zusammen mit Ihren anderen Werbungskosten (Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc.) gegengerechnet. Erst wenn die Summe aller Werbungskosten 1.230€ übersteigt, wirkt sich der Mehrbetrag steuermindernd aus. Beispiel: 200 HO-Tage (1.200€) + Internet (240€) = 1.440€ gesamt. Abzüglich 1.230€ Pauschbetrag = 210€ zusätzlicher steuerlicher Vorteil.

Die Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€/Jahr) erfordert kein separates Arbeitszimmer und ist einfacher zu beantragen – Küchentisch oder Wohnzimmerecke genügen. Das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG erfordert einen abgeschlossenen Raum, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Dafür können Sie die tatsächlichen Kosten (Miete, Strom, Heizung, Versicherung anteilig) absetzen – oft deutlich mehr als 1.260€. Wichtig: Private Mitbenutzung des Raums schließt das häusliche Arbeitszimmer aus (BFH-Urteil).

Grundsätzlich müssen Sie die Homeoffice-Tage auf Anfrage des Finanzamts nachweisen können. Es gibt keine formelle Aufzeichnungspflicht, aber eine Nachweismöglichkeit ist empfehlenswert. Praxis-Tipp: Führen Sie ein einfaches Homeoffice-Tagebuch (Excel, Kalender-App, Notiz) mit Datum und "HO" oder "Büro". Alternativ: Bestätigung des Arbeitgebers. Formelle Anforderungen an den Nachweis gibt es nicht – eine plausible Dokumentation genügt.

Ja, aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag). An Bürotagen können Sie die Pendlerpauschale geltend machen (0,30€/km für erste 20km, 0,38€/km ab 21. km). Beispiel: 130 HO-Tage (780€) + 120 Bürotage mit 30km Pendelstrecke (1.176€) = 1.956€ Werbungskosten. Diese Hybrid-Strategie maximiert oft die Steuerersparnis.