Ratgeber 2026

Homeoffice Erstausstattung steuerlich absetzen

Schreibtisch, Stuhl, Laptop, Monitor — so setzen Sie Ihre komplette Homeoffice-Einrichtung ab. Mit AfA-Tabelle und Sofortabschreibung.

J
Jan M.
Softwareentwickler, 26 Jahre — Berufseinsteiger
  • Erster Job nach dem Studium
  • Richtet komplett neues Homeoffice ein
  • Budget: ca. 3.500€
  • Steuerklasse I, Grenzsteuersatz ~35%

Jans Einkaufsliste: Die komplette Erstausstattung

GegenstandPreis (brutto)NettoAfA / AbschreibungAbzug Jahr 1
Laptop (MacBook Air M3)1.299€1.091€Sofort (1 Jahr, seit 2021)1.299€
Monitor (27" 4K)449€377€Sofort (Peripherie, 1 Jahr)449€
Höhenverstellbarer Schreibtisch599€503€GWG — Sofort (≤800€ netto)599€
Ergonomischer Bürostuhl449€377€GWG — Sofort (≤800€ netto)449€
Tastatur + Maus149€125€Sofort (Peripherie, 1 Jahr)149€
Webcam (HD)89€75€GWG — Sofort89€
Headset129€108€GWG — Sofort129€
Schreibtischlampe79€66€GWG — Sofort79€
USB-C Hub / Dockingstation89€75€Sofort (Peripherie)89€
Jans Steuerersparnis im ersten Jahr
  • Gesamtkosten Erstausstattung3.331,00€
  • Davon sofort absetzbar (100%)3.331,00€
  • + Homeoffice-Pauschale (200 × 6€)+ 1.200,00€
  • Werbungskosten gesamt4.531,00€
  • − Pauschbetrag− 1.230,00€
  • Steuermindernder Mehrbetrag3.301,00€
  • × Grenzsteuersatz (~35%)× 0,35
Steuererstattung im 1. Jahr ~1.155€

Die 3 Abschreibungsregeln im Überblick

≤ 800€ GWG: Sofort abschreibbar
1 Jahr Computer & Peripherie
3-13 J. Reguläre AfA (selten nötig)

1. GWG-Sofortabschreibung (≤ 800€ netto)

Arbeitsmittel bis 800€ netto (952€ brutto) sind geringwertige Wirtschaftsgüter und können im Kaufjahr vollständig abgesetzt werden. Das gilt für: Bürostühle, Regale, Lampen, Webcams, Headsets.

2. Computer-Sofortabschreibung (seit 2021)

Computer, Laptops, Tablets und alle zugehörige Peripherie (Monitore, Tastaturen, Mäuse, Dockingstations, Drucker) haben eine amtliche Nutzungsdauer von 1 Jahr. Das bedeutet: Volle Abschreibung im Kaufjahr — unabhängig vom Preis.

Praxistipp: Ein 3.000€-MacBook Pro ist genauso im Kaufjahr voll absetzbar wie ein 500€-Chromebook. Kaufen Sie größere Anschaffungen nach Möglichkeit am Jahresanfang, um eine volle „Nutzung" im Steuerjahr nachweisen zu können.

3. Reguläre AfA (über 800€ netto, kein Computer)

Nur wenige Homeoffice-Gegenstände fallen hierunter. Beispiele:

  • Schreibtisch über 800€ netto: 13 Jahre Nutzungsdauer
  • Bürostuhl über 800€ netto: 13 Jahre Nutzungsdauer
  • Klimaanlage: 10 Jahre

Tipps für die Erstausstattung

Rechnungen aufbewahren. Für jedes Arbeitsmittel brauchen Sie die Rechnung als Nachweis. Digitale Rechnungen/PDFs genügen.

Berufliche Nutzung dokumentieren. Bei Geräten mit gemischter Nutzung (z.B. Laptop) den beruflichen Anteil glaubhaft machen. Bei 100% beruflicher Nutzung: voller Abzug.

GWG-Grenze beachten. Bei Möbeln knapp über 800€ netto: Prüfen Sie, ob ein günstigeres Modell unter die Grenze fällt. Die Sofortabschreibung ist viel bequemer als 13 Jahre AfA.

Zusätzlich zur Pauschale! Arbeitsmittel sind immer zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar. Vergessen Sie nicht, auch die Tagespauschale zu berechnen.

Häufige Fehler bei der Erstausstattung

  • Fehler 1: Computer über 3 Jahre abschreiben — seit 2021 gilt 1 Jahr für alle Computer und Peripherie.
  • Fehler 2: GWG-Grenze mit Bruttobetrag verwechseln — 800€ netto = 952€ brutto bei 19% MwSt.
  • Fehler 3: Arbeitsmittel nicht als separate Werbungskosten angeben — sie gehören NICHT in die Homeoffice-Pauschale!
  • Fehler 4: Anschaffungen ohne Rechnung — das Finanzamt akzeptiert nur belegbare Ausgaben.
  • Fehler 5: Gemischte Nutzung ignorieren — bei privater Mitnutzung nur den beruflichen Anteil absetzen.

Ergebnis für Jan: Seine komplette Erstausstattung (3.331€) ist im ersten Jahr zu 100% sofort absetzbar. Zusammen mit der Homeoffice-Pauschale kommt er auf 4.531€ Werbungskosten — das ergibt bei 35% Grenzsteuersatz ca. 1.155€ Steuererstattung. Die Homeoffice-Einrichtung hat sich damit steuerlich zu einem Drittel refinanziert. → Komplette AfA-Tabelle

Häufige Fragen: Homeoffice Erstausstattung absetzen

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis 800€ netto (= 952€ brutto bei 19% MwSt), das im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden kann (§ 6 Abs. 2 EStG).

Voraussetzungen für GWG:

Selbständig nutzbar: Das Wirtschaftsgut muss für sich allein funktionieren (z.B. Bürostuhl, Monitor, Drucker). Nicht selbständig nutzbar: Tastatur ohne Computer.
Beweglich: Keine fest eingebauten Gegenstände (z.B. keine Einbauküche).
Abnutzbar: Nutzungsdauer begrenzt (z.B. keine Grundstücke).
≤ 800€ netto: Anschaffungskosten maximal 800€ ohne MwSt (für Arbeitnehmer: 952€ brutto).

Beispiele für GWG in der Homeoffice-Erstausstattung:

Bürostuhl 750€ netto: GWG → 750€ sofort absetzbar
Schreibtischlampe 120€ netto: GWG → 120€ sofort absetzbar
Drucker 350€ netto: GWG → 350€ sofort absetzbar
Webcam 89€ netto: GWG → 89€ sofort absetzbar
Headset 108€ netto: GWG → 108€ sofort absetzbar

Wichtig: Netto vs. Brutto

Die 800€-Grenze bezieht sich auf den Nettobetrag (ohne MwSt). Für Arbeitnehmer gilt der Bruttobetrag als Anschaffungskosten, aber die GWG-Prüfung erfolgt auf Nettobasis.

Beispiel: Bürostuhl 900€ brutto = 756€ netto → GWG-Sofortabzug möglich! (756€ < 800€ netto)

Vorteil gegenüber regulärer AfA:

GWG (750€ netto): 750€ sofort absetzbar → bei 38% = 285€ Steuererstattung im Jahr 1
Reguläre AfA (750€ netto, 13 Jahre): 57,69€/Jahr → bei 38% = 22€ Steuererstattung im Jahr 1

Unterschied: 263€ mehr Steuerersparnis im ersten Jahr!

Ja! Seit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 gilt für Computer, Laptops, Tablets und zugehörige Peripherie eine Nutzungsdauer von 1 Jahr (§ 7 Abs. 1 EStG). Sie können den vollen Kaufpreis im Anschaffungsjahr abschreiben — unabhängig vom Preis.

Was zählt zur Computer-Peripherie?

Computer-Hardware: Desktop-PC, Laptop, Notebook, Tablet
Eingabegeräte: Tastatur, Maus, Trackpad, Grafiktablett
Ausgabegeräte: Monitor, Display, Beamer
Speichergeräte: Externe Festplatte, SSD, USB-Stick, NAS
Verbindungsgeräte: Dockingstation, USB-Hub, KVM-Switch
Drucker & Scanner: Alle Arten (Laser, Tinte, Multifunktion)
Audio/Video: Webcam, Headset, Mikrofon, Lautsprecher
Software: Betriebssysteme, Office-Software, Fachsoftware

Praxisbeispiele:

MacBook Pro 2.500€: 2.500€ im Kaufjahr absetzbar (statt 833€/Jahr über 3 Jahre)
Monitor 450€: 450€ im Kaufjahr absetzbar
Drucker 350€: 350€ im Kaufjahr absetzbar
Gesamt: 3.300€ sofort absetzbar → bei 38% Grenzsteuersatz = 1.254€ Steuererstattung im ersten Jahr

Wichtig: Auch rückwirkend anwendbar!

Die 1-Jahres-Regel gilt auch rückwirkend für Computer, die vor 2021 gekauft wurden und noch nicht vollständig abgeschrieben sind. Sie können die Restbuchwerte sofort abschreiben.

Beispiel: Laptop 1.500€ gekauft 2020, bisher 2 Jahre à 500€ abgeschrieben (Restbuchwert 500€) → 500€ sofort in 2021 absetzbar.

Vorteil gegenüber alter 3-Jahres-Regel:

Neu (1 Jahr AfA): 2.500€ sofort → bei 38% = 950€ Steuererstattung im Jahr 1
Alt (3 Jahre AfA): 833€/Jahr → bei 38% = 317€ Steuererstattung im Jahr 1

Unterschied: 633€ mehr Steuerersparnis im ersten Jahr!

Ja! Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl etc.) sind immer zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar (§ 9 EStG für Arbeitnehmer, § 4 Abs. 4 EStG für Selbstständige).

Warum sind beide kombinierbar?

Die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr) deckt nur Raumkosten ab (anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung). Arbeitsmittel sind separate Werbungskosten/Betriebsausgaben und haben nichts mit der Pauschale zu tun.

Praxisbeispiel: Jan (Softwareentwickler)

Homeoffice-Pauschale: 200 Tage × 6€ = 1.200€
Erstausstattung: Laptop (1.299€) + Monitor (449€) + Schreibtisch (599€) + Bürostuhl (449€) + Zubehör (535€) = 3.331€
Internet & Telefon: 12 × 20€ = 240€
Kontoführung: 16€
Werbungskosten gesamt: 4.787€

Steuerersparnis:
• 4.787€ − 1.230€ Pauschbetrag = 3.557€
• 3.557€ × 35% Grenzsteuersatz = 1.245€ Steuererstattung

Wichtig: Arbeitnehmer-Pauschbetrag-Hürde beachten!

Erst Werbungskosten über 1.230€ bringen zusätzliche Steuerersparnis. Ohne Erstausstattung hätte Jan nur 1.456€ Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale + Internet + Kontoführung) → nur 226€ über Pauschbetrag → 79€ Steuererstattung.

Mit Erstausstattung: 1.245€ Steuererstattung (statt 79€) → 1.166€ mehr!

Freelancer-Vorteil:

Freelancer haben keinen Pauschbetrag — jeder Euro Betriebsausgaben wirkt sich sofort steuermindernd aus. Die Erstausstattung (3.331€) + Homeoffice-Pauschale (1.200€) = 4.531€ Betriebsausgaben → bei 38% = 1.722€ Steuerersparnis (statt 1.245€ bei Arbeitnehmern).

Bei gemischter Nutzung (beruflich + privat) können Sie nur den beruflichen Anteil der Anschaffungskosten absetzen (§ 9 EStG für Arbeitnehmer, § 4 Abs. 4 EStG für Selbstständige).

Aufteilungsmethoden:

1. Pauschal 50% (ohne Nachweis)

Das Finanzamt akzeptiert meist 50% berufliche Nutzung ohne detaillierten Nachweis — wenn die berufliche Nutzung plausibel ist.

Beispiel: Laptop 1.500€, 50% beruflich → 750€ absetzbar → bei 38% = 285€ Steuererstattung

Wann akzeptiert: Arbeitnehmer mit Homeoffice, Selbstständige mit Büro zu Hause

2. Höherer Anteil mit Dokumentation (z.B. 80%)

Für höhere Anteile (z.B. 80% beruflich) verlangt das Finanzamt eine 3-Monats-Dokumentation:

Nutzungstagebuch: Täglich berufliche und private Nutzungszeiten erfassen
Zeitraum: Mindestens 3 Monate (repräsentativer Zeitraum)
Format: Excel-Tabelle mit Spalten: Datum, berufliche Stunden, private Stunden, Gesamt

Beispiel: Laptop 1.500€, 80% beruflich → 1.200€ absetzbar → bei 38% = 456€ Steuererstattung (statt 285€ bei 50%)

3. Ausschließlich beruflich (100%)

100% berufliche Nutzung ist nur möglich, wenn das Gerät ausschließlich beruflich genutzt wird — keine private Nutzung.

Nachweis: Arbeitgeberbescheinigung ("Gerät wird ausschließlich beruflich genutzt, private Nutzung ist untersagt") oder Selbsterklärung bei Selbstständigen

Beispiel: Laptop 1.500€, 100% beruflich → 1.500€ absetzbar → bei 38% = 570€ Steuererstattung

Wann realistisch: Zweites Gerät nur für Arbeit, Arbeitgeber-Laptop mit privatem Nutzungsverbot

Praxisbeispiel: Jans Erstausstattung mit gemischter Nutzung

Jan nutzt seinen Laptop zu 70% beruflich (mit 3-Monats-Dokumentation):

Laptop 1.299€ × 70%: 909€ absetzbar
Monitor 449€ × 100%: 449€ absetzbar (nur für Arbeit)
Schreibtisch 599€ × 100%: 599€ absetzbar (nur für Arbeit)
Bürostuhl 449€ × 100%: 449€ absetzbar (nur für Arbeit)
Zubehör 535€ × 100%: 535€ absetzbar (nur für Arbeit)
Gesamt: 2.941€ absetzbar (statt 3.331€ bei 100%)

Steuerersparnis: 2.941€ × 35% = 1.029€ (statt 1.166€ bei 100%)

Häufige Fehler:

Fehler 1: 100% ansetzen ohne Nachweis → Finanzamt kürzt auf 50% → Nachzahlung + Zinsen
Fehler 2: Keine Dokumentation bei >50% → Finanzamt erkennt nur 50% an
Fehler 3: Smartphone 100% beruflich → unrealistisch, da private Nutzung üblich → Finanzamt kürzt auf 50%

Die Sammelposten-Methode (§ 6 Abs. 2a EStG) ist eine Alternative zur GWG-Sofortabschreibung für Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto.

So funktioniert es:

Anwendungsbereich: Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto
Abschreibung: Alle Gegenstände eines Jahres werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben (20% pro Jahr)
Verpflichtung: Wenn Sie die Sammelposten-Methode wählen, müssen Sie alle Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto einbeziehen — keine Einzelfallentscheidung

Beispiel: Jans Erstausstattung mit Sammelposten

Jan kauft 2026:
• Schreibtisch 599€ brutto = 503€ netto
• Bürostuhl 449€ brutto = 377€ netto
• Monitor 449€ brutto = 377€ netto
Sammelposten 2026: 1.257€

Abschreibung:
• 2026: 1.257€ × 20% = 251€ × 35% = 88€ Steuererstattung
• 2027-2030: jeweils 88€
Gesamt: 440€ über 5 Jahre

Vergleich: GWG-Sofortabschreibung

Alle drei Gegenstände sind ≤ 800€ netto → GWG-Sofortabschreibung möglich:
• 2026: 1.257€ sofort absetzbar × 35% = 440€ Steuererstattung im Jahr 2026

Fazit: GWG ist fast immer besser!

GWG: 440€ Steuererstattung im Jahr 1
Sammelposten: 88€ Steuererstattung im Jahr 1 (440€ über 5 Jahre verteilt)

Unterschied: 352€ mehr Steuerersparnis im ersten Jahr mit GWG!

Wann lohnt sich die Sammelposten-Methode?

Nur in Ausnahmefällen (viele Gegenstände zwischen 800€ und 1.000€ netto). In den meisten Fällen ist die GWG-Sofortabschreibung (≤800€ netto) oder die Computer-Sonderregel (1 Jahr AfA) deutlich vorteilhafter.

Empfehlung für Erstausstattung: Nutzen Sie die GWG-Sofortabschreibung und die Computer-Sonderregel — verzichten Sie auf die Sammelposten-Methode.

Ja! Es gibt wichtige Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung der Homeoffice-Erstausstattung zwischen Arbeitnehmern und Freelancern/Selbstständigen.

1. Werbungskosten vs. Betriebsausgaben

Arbeitnehmer:
• Erstausstattung = Werbungskosten (§ 9 EStG)
• Eintragung in Anlage N der Steuererklärung
Arbeitnehmer-Pauschbetrag-Hürde: Erst Werbungskosten über 1.230€ bringen zusätzliche Steuerersparnis

Freelancer/Selbstständige:
• Erstausstattung = Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)
• Eintragung in EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder Bilanz
Kein Pauschbetrag — jeder Euro Betriebsausgaben wirkt sich sofort steuermindernd aus

2. Steuerersparnis-Vergleich

Beispiel: Erstausstattung 3.331€ + Homeoffice-Pauschale 1.200€ = 4.531€

Arbeitnehmer (Grenzsteuersatz 35%):
• 4.531€ − 1.230€ Pauschbetrag = 3.301€
• 3.301€ × 35% = 1.155€ Steuererstattung

Freelancer (Grenzsteuersatz 35%):
• 4.531€ × 35% = 1.586€ Steuerersparnis
Vorteil: 431€ mehr als Arbeitnehmer!

3. Vorsteuerabzug (nur Freelancer)

Freelancer mit Vorsteuerabzug:
• Können die Vorsteuer (19% MwSt) vom Finanzamt zurückholen
• Beispiel: Laptop 1.299€ brutto = 1.091€ netto + 208€ Vorsteuer
Vorsteuer-Erstattung: 208€ (zusätzlich zur Steuerersparnis)

Arbeitnehmer:
• Kein Vorsteuerabzug möglich
• Bruttobetrag (1.299€) ist Anschaffungskosten

4. Buchung und Dokumentation

Arbeitnehmer:
• Einfache Eintragung in Anlage N, Zeile 42-48
• Rechnungen aufbewahren (10 Jahre)
• Arbeitgeberbescheinigung hilfreich

Freelancer:
• Buchung in EÜR (Zeile 34-40) oder Bilanz
• SKR 03: Konto 4855 (Bürobedarf), 4856 (Büromöbel), 4857 (Computer)
• SKR 04: Konto 6805 (Bürobedarf), 6806 (Büromöbel), 6807 (Computer)
• Rechnungen aufbewahren (10 Jahre)
• Anlageverzeichnis führen (für AfA)

5. Gewerbesteuer-Effekt (nur Gewerbetreibende)

Gewerbetreibende Freelancer:
• Betriebsausgaben mindern auch die Gewerbesteuer (durchschnittlich 14%)
• Beispiel: 4.531€ Betriebsausgaben × 14% = 634€ Gewerbesteuer-Ersparnis
Gesamt: 1.586€ Einkommensteuer + 634€ Gewerbesteuer = 2.220€ Steuerersparnis

Freiberufler (§ 18 EStG):
• Keine Gewerbesteuer → nur Einkommensteuer-Ersparnis (1.586€)

Fazit: Freelancer profitieren mehr von der Erstausstattung als Arbeitnehmer — durch fehlenden Pauschbetrag, Vorsteuerabzug und Gewerbesteuer-Effekt.

Bei der steuerlichen Absetzung der Homeoffice-Erstausstattung gibt es häufige Fehler, die zu Nachzahlungen, Zinsen oder verschenkter Steuerersparnis führen.

Fehler 1: Computer über 3 Jahre abschreiben — 633€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Seit 2021 gilt für Computer eine Nutzungsdauer von 1 Jahr (BMF-Schreiben 26.02.2021) — nicht mehr 3 Jahre.

Beispiel: MacBook Pro 2.500€, Grenzsteuersatz 38%
Falsch (3 Jahre): 833€/Jahr × 38% = 317€ Steuererstattung im Jahr 1
Richtig (1 Jahr): 2.500€ × 38% = 950€ Steuererstattung im Jahr 1
Unterschied: 633€ verschenkt!

Fehler 2: GWG-Grenze mit Bruttobetrag verwechseln — 274€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Die GWG-Grenze von 800€ bezieht sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag.

Beispiel: Bürostuhl 900€ brutto = 756€ netto
Falsch (13 Jahre AfA): 69,23€/Jahr × 38% = 26€ Steuererstattung im Jahr 1
Richtig (GWG): 900€ × 38% = 342€ Steuererstattung im Jahr 1
Unterschied: 316€ verschenkt!

Fehler 3: Arbeitsmittel nicht als separate Werbungskosten angeben — 1.166€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Viele Arbeitnehmer denken, die Homeoffice-Pauschale deckt alles ab — Arbeitsmittel sind aber separate Werbungskosten!

Beispiel: Jan mit Erstausstattung 3.331€
Nur Homeoffice-Pauschale: 1.456€ Werbungskosten → 79€ Steuererstattung
Mit Erstausstattung: 4.787€ Werbungskosten → 1.245€ Steuererstattung
Unterschied: 1.166€ verschenkt!

Fehler 4: Anschaffungen ohne Rechnung — Abzug komplett gestrichen

Problem: Das Finanzamt verlangt Belege für alle Arbeitsmittel. Ohne Rechnung wird der Abzug komplett gestrichen.

Beispiel: Laptop 1.500€, keine Rechnung
Konsequenz: 1.500€ × 38% = 570€ Steuerersparnis verloren

Richtig: Alle Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren. Digitale Rechnungen/PDFs genügen.

Fehler 5: Gemischte Nutzung ignorieren — Nachzahlung + Zinsen

Problem: Bei privater Mitnutzung nur den beruflichen Anteil absetzen. Viele setzen 100% an ohne Nachweis.

Beispiel: Laptop 1.500€, tatsächlich 50% beruflich, aber 100% angesetzt
Angesetzt: 1.500€ × 38% = 570€ Steuererstattung
Finanzamt kürzt auf 50%: 750€ × 38% = 285€
Nachzahlung: 285€ + 6% Zinsen pro Jahr

Fehler 6: Kaufzeitpunkt bei Büromöbeln ignorieren — 92€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Bei regulärer AfA (>800€ netto, kein Computer) wird monatsgenau abgeschrieben. Dezember-Käufe bringen nur 1/12 der Jahres-AfA.

Beispiel: Schreibtisch 1.300€ netto, Kauf im Dezember
Dezember-Kauf: 8,33€ × 38% = 3€ Steuererstattung im Jahr 1
Januar-Kauf: 100€ × 38% = 38€ Steuererstattung im Jahr 1
Unterschied: 35€ verschenkt!

Richtig: Teure Büromöbel (>800€ netto) im Januar kaufen. Computer, Peripherie und GWG können Sie auch im Dezember kaufen — volle Abschreibung garantiert!