Die 3 Abschreibungsarten
Computer & Peripherie (1 Jahr AfA)
| Gegenstand | Nutzungsdauer | AfA bei 1.000€ | Sofort? |
|---|---|---|---|
| Desktop-PC | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Laptop / Notebook | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Tablet | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Monitor / Display | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Tastatur | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Maus | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Dockingstation / Hub | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Drucker | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Scanner | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Webcam | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Headset / Mikrofon | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Externe Festplatte / SSD | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
| Betriebssystem / Software | 1 Jahr | 1.000€ | ✓ Immer |
Sonderregel seit 2021: Alle Computer-Hardware und zugehörige Peripherie haben eine Nutzungsdauer von 1 Jahr — unabhängig vom Kaufpreis. Ein 3.000€ MacBook Pro wird genauso sofort abgeschrieben wie eine 30€ Maus.
Büromöbel & Einrichtung
| Gegenstand | Nutzungsdauer | AfA bei 1.000€/Jahr | GWG möglich? |
|---|---|---|---|
| Schreibtisch | 13 Jahre | 76,92€ | Wenn ≤ 800€ netto |
| Bürostuhl | 13 Jahre | 76,92€ | Wenn ≤ 800€ netto |
| Bücherregal / Sideboard | 13 Jahre | 76,92€ | Wenn ≤ 800€ netto |
| Schreibtischlampe | 13 Jahre | 76,92€ | ✓ Meist ja |
| Rollcontainer | 13 Jahre | 76,92€ | Wenn ≤ 800€ netto |
| Whiteboard | 13 Jahre | 76,92€ | ✓ Meist ja |
| Stehpult / Stehkonverter | 13 Jahre | 76,92€ | Wenn ≤ 800€ netto |
Sonstige Arbeitsmittel
| Gegenstand | Nutzungsdauer | AfA bei 1.000€/Jahr | GWG möglich? |
|---|---|---|---|
| Telefon / Smartphone (beruflich) | 5 Jahre | 200€ | Wenn ≤ 800€ netto |
| Klimagerät / Ventilator | 10 Jahre | 100€ | Wenn ≤ 800€ netto |
| Aktenvernichter | 8 Jahre | 125€ | ✓ Meist ja |
| Taschenrechner | 8 Jahre | 125€ | ✓ Ja |
| Aktentasche / Rucksack | 5 Jahre | 200€ | Wenn ≤ 800€ netto |
GWG-Sofortabschreibung: So funktioniert es
- Grenze: 800€ netto (= 952€ brutto bei 19% MwSt)
- Voraussetzung: Selbständig nutzbares Wirtschaftsgut
- Abschreibung: Voll im Anschaffungsjahr
- Alternative: Sammelposten (250-1.000€, 5 Jahre) — selten sinnvoll
Praxistipp: Achten Sie beim Kauf von Büromöbeln auf die 800€-netto-Grenze. Ein Bürostuhl für 790€ netto ist sofort absetzbar — einer für 810€ netto muss über 13 Jahre abgeschrieben werden!
Rechenbeispiel: Verschiedene Abschreibungsarten
- MacBook Pro (2.499€) — Computer, 1 Jahr2.499€ sofort
- Monitor 27" (449€ netto) — Peripherie, 1 Jahr449€ sofort
- Bürostuhl (750€ netto) — GWG750€ sofort
- Schreibtisch (1.100€ netto) — 13 Jahre AfA84,62€/Jahr
Rechtliche Grundlagen der Abschreibung
§ 7 Abs. 1 EStG (Absetzung für Abnutzung): Regelt die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die amtlichen AfA-Tabellen des BMF sind rechtlich bindend und geben Mindest-Nutzungsdauern vor.
§ 6 Abs. 2 EStG (Geringwertige Wirtschaftsgüter): Wirtschaftsgüter bis 800€ netto können im Anschaffungsjahr sofort abgeschrieben werden (GWG-Sofortabzug). Voraussetzung: Selbständig nutzbar und beweglich.
§ 6 Abs. 2a EStG (Sammelposten): Alternative zur GWG-Regelung — Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto können in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Meist nachteilig gegenüber GWG.
BMF-Schreiben vom 26.02.2021: Computer, Laptops, Tablets und zugehörige Peripherie haben eine Nutzungsdauer von 1 Jahr (statt 3 Jahre). Gilt unabhängig vom Kaufpreis — auch ein 3.000€ MacBook Pro wird über 1 Jahr abgeschrieben.
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG (Monatsregel): Bei unterjährigem Kauf wird die AfA monatsgenau berechnet. Gilt nur für reguläre AfA (>800€ netto, kein Computer) — nicht für GWG und Computer-Sofortabschreibung.
Weitere Tipps zur Abschreibung
1. Kaufdatum strategisch wählen. Bei regulärer AfA (>800€ netto, kein Computer) wird monatsgenau abgeschrieben. Ein Schreibtisch für 1.300€ netto im Januar gekauft → 100€ AfA im Jahr 1. Im Dezember gekauft → nur 8,33€ AfA im Jahr 1. Bei GWG und Computer spielt das Kaufdatum keine Rolle — immer volle Abschreibung.
2. Brutto vs. Netto beachten. Für Arbeitnehmer gilt der Bruttobetrag (inkl. MwSt) als Anschaffungskosten. Für vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige ist der Nettobetrag maßgeblich. Die 800€-GWG-Grenze bezieht sich immer auf den Nettobetrag (= 952€ brutto bei 19% MwSt).
3. Auf die 800€-netto-Grenze achten. Ein Bürostuhl für 790€ netto ist sofort absetzbar (GWG) → bei 38% = 300€ Steuererstattung im Jahr 1. Ein Bürostuhl für 810€ netto muss über 13 Jahre abgeschrieben werden → bei 38% = 24€ Steuererstattung im Jahr 1. Unterschied: 276€!
4. Computer-Sonderregel nutzen. Seit 2021 werden Computer, Laptops und Peripherie über 1 Jahr abgeschrieben — unabhängig vom Preis. Ein 2.500€ MacBook Pro ist sofort absetzbar → bei 38% = 950€ Steuererstattung. Nutzen Sie diese Regel für teure IT-Ausstattung!
5. Gemischte Nutzung dokumentieren. Bei privater Mitnutzung können Sie nur den beruflichen Anteil absetzen. 50% ohne Nachweis, 70-90% mit 3-Monats-Dokumentation. Bei teuren Geräten (>1.000€) lohnt sich die Dokumentation — Beispiel: Laptop 1.500€, 80% beruflich → 1.200€ absetzbar (statt 750€ bei 50%).
6. Rechnungen aufbewahren. Das Finanzamt verlangt Belege für alle Arbeitsmittel. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre. Zusätzlich hilfreich: Arbeitgeberbescheinigung, Homeoffice-Tagebuch, Fotos des Arbeitsplatzes.
Häufige Fehler bei der Abschreibung vermeiden
Fehler 1: Computer über 3 Jahre abschreiben — 1.900€ Steuerersparnis verschenkt
Problem: Seit 2021 gilt für Computer, Laptops und Peripherie eine Nutzungsdauer von 1 Jahr (BMF-Schreiben 26.02.2021) — nicht mehr 3 Jahre. Viele Arbeitnehmer schreiben Computer noch über 3 Jahre ab und verschenken dadurch Steuerersparnis.
Beispiel: MacBook Pro 2.500€, Grenzsteuersatz 38%
Falsch (3 Jahre AfA):
• Jahr 1: 833€ × 38% = 317€ Steuererstattung
• Jahr 2: 833€ × 38% = 317€
• Jahr 3: 834€ × 38% = 317€
Gesamt: 951€ über 3 Jahre
Richtig (1 Jahr AfA):
• Jahr 1: 2.500€ × 38% = 950€ Steuererstattung
Vorteil: 950€ sofort (statt 317€ im Jahr 1)
Konsequenz: Bei falscher 3-Jahres-Abschreibung verschenken Sie 633€ Steuerersparnis im ersten Jahr (950€ - 317€). Über 3 Jahre gleicht sich das zwar aus, aber der Zeitwert des Geldes geht verloren.
Richtig: Alle Computer, Laptops, Tablets und Peripherie (Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner, Webcam, Headset, externe Festplatte, Software) über 1 Jahr abschreiben — unabhängig vom Kaufpreis.
Fehler 2: GWG-Grenze mit Bruttobetrag verwechseln — 274€ Steuerersparnis verschenkt
Problem: Die GWG-Grenze von 800€ bezieht sich auf den Nettobetrag (ohne MwSt), nicht auf den Bruttobetrag. Viele Arbeitnehmer denken, ein Bürostuhl für 900€ brutto sei über der Grenze — tatsächlich sind 900€ brutto = 756€ netto → GWG-Sofortabzug möglich!
Beispiel: Bürostuhl 900€ brutto (= 756€ netto bei 19% MwSt)
Falsch (13 Jahre AfA):
• Jahr 1: 69,23€ × 38% = 26€ Steuererstattung
• Jahr 2-13: jeweils 26€
Gesamt: 338€ über 13 Jahre
Richtig (GWG-Sofortabzug):
• Jahr 1: 900€ × 38% = 342€ Steuererstattung
Vorteil: 342€ sofort (statt 26€ im Jahr 1)
Konsequenz: Bei falscher 13-Jahres-Abschreibung verschenken Sie 316€ Steuerersparnis im ersten Jahr (342€ - 26€).
Richtig: GWG-Grenze ist 800€ netto = 952€ brutto bei 19% MwSt. Für Arbeitnehmer gilt der Bruttobetrag als Anschaffungskosten, aber die GWG-Prüfung erfolgt auf Nettobasis.
Fehler 3: Gemischte Nutzung nicht berücksichtigen — Nachzahlung + Zinsen
Problem: Bei privater Mitnutzung (z.B. Laptop auch privat genutzt) können Sie nur den beruflichen Anteil absetzen. Viele Arbeitnehmer setzen 100% an ohne Nachweis — das Finanzamt kürzt dann auf 50% und fordert Nachzahlung + 6% Zinsen pro Jahr.
Beispiel: Laptop 1.500€, tatsächlich 50% beruflich, aber 100% angesetzt
Falsch (100% ohne Nachweis):
• Angesetzt: 1.500€ × 38% = 570€ Steuererstattung
• Finanzamt kürzt auf 50%: 750€ × 38% = 285€
Nachzahlung: 285€ + 6% Zinsen pro Jahr
Richtig: Bei gemischter Nutzung 50% ansetzen (ohne Nachweis akzeptiert) oder höheren Anteil mit 3-Monats-Dokumentation nachweisen (70-90% möglich).
Fehler 4: Rechnungen nicht aufbewahren — Abzug komplett gestrichen
Problem: Das Finanzamt verlangt Belege für alle Arbeitsmittel. Ohne Rechnung wird der Abzug komplett gestrichen — auch wenn die Anschaffung tatsächlich erfolgt ist.
Beispiel: Laptop 1.500€, keine Rechnung aufbewahrt
Konsequenz: Finanzamt streicht Abzug komplett → 1.500€ × 38% = 570€ Steuerersparnis verloren
Richtig: Alle Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren (Aufbewahrungspflicht). Zusätzlich hilfreich: Arbeitgeberbescheinigung, Homeoffice-Tagebuch, Fotos des Arbeitsplatzes.
Fehler 5: Monatsregel bei Büromöbeln ignorieren — 92€ Steuerersparnis verschenkt
Problem: Bei regulärer AfA (>800€ netto, kein Computer) wird monatsgenau abgeschrieben. Ein Schreibtisch für 1.300€ netto im Dezember gekauft → nur 1/12 der Jahres-AfA im ersten Jahr. Viele Arbeitnehmer setzen die volle Jahres-AfA an und müssen nachzahlen.
Beispiel: Schreibtisch 1.300€ netto, Kauf am 15.12.2026
Falsch (volle Jahres-AfA):
• Angesetzt: 100€ × 38% = 38€ Steuererstattung
• Finanzamt kürzt auf 1/12: 8,33€ × 38% = 3,17€
Nachzahlung: 34,83€
Richtig: Bei unterjährigem Kauf monatsgenau abschreiben. Oder: Teure Büromöbel (>800€ netto) im Januar kaufen für volle Jahres-AfA. Computer, Peripherie und GWG können Sie auch im Dezember kaufen — volle Abschreibung garantiert!
Fehler 6: Sammelposten-Methode falsch anwenden — 419€ Steuerersparnis verschenkt
Problem: Die Sammelposten-Methode (§ 6 Abs. 2a EStG) ist meist nachteilig gegenüber GWG-Sofortabschreibung. Wenn Sie die Sammelposten-Methode wählen, müssen Sie alle Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto einbeziehen — auch die unter 800€ netto, die Sie sonst sofort abschreiben könnten!
Beispiel: Bürostuhl 750€ netto, Drucker 350€ netto, Schreibtischlampe 280€ netto = 1.380€ gesamt
Falsch (Sammelposten):
• Jahr 1: 1.380€ × 20% = 276€ × 38% = 105€ Steuererstattung
• Jahr 2-5: jeweils 105€
Gesamt: 525€ über 5 Jahre
Richtig (GWG-Sofortabzug):
• Jahr 1: 1.380€ × 38% = 524€ Steuererstattung
Vorteil: 524€ sofort (statt 105€ im Jahr 1)
Konsequenz: Bei falscher Sammelposten-Methode verschenken Sie 419€ Steuerersparnis im ersten Jahr (524€ - 105€).
Richtig: GWG-Sofortabschreibung (≤800€ netto) ist fast immer besser als Sammelposten. Nur bei vielen Gegenständen zwischen 800€ und 1.000€ netto kann Sammelposten sinnvoll sein.