§ 7 Abs. 1 EStG & § 6 Abs. 2 EStG | 30+ Gegenstände

AfA-Tabelle: Homeoffice-Ausstattung komplett

Nutzungsdauer, jährliche Abschreibung und Sofortabschreibung für 30+ Homeoffice-Gegenstände. Computer/Peripherie (1J AfA seit 2021), GWG-Sofortabzug (≤800€ netto), Büromöbel (13J), Monatsregel & Sammelposten-Alternative.

Die 3 Abschreibungsarten

GWG≤ 800€ netto: Im Kaufjahr sofort
1 JahrComputer & Peripherie (alle Preise)
3-13 J.Sonstige Gegenstände > 800€ netto

Computer & Peripherie (1 Jahr AfA)

GegenstandNutzungsdauerAfA bei 1.000€Sofort?
Desktop-PC1 Jahr1.000€✓ Immer
Laptop / Notebook1 Jahr1.000€✓ Immer
Tablet1 Jahr1.000€✓ Immer
Monitor / Display1 Jahr1.000€✓ Immer
Tastatur1 Jahr1.000€✓ Immer
Maus1 Jahr1.000€✓ Immer
Dockingstation / Hub1 Jahr1.000€✓ Immer
Drucker1 Jahr1.000€✓ Immer
Scanner1 Jahr1.000€✓ Immer
Webcam1 Jahr1.000€✓ Immer
Headset / Mikrofon1 Jahr1.000€✓ Immer
Externe Festplatte / SSD1 Jahr1.000€✓ Immer
Betriebssystem / Software1 Jahr1.000€✓ Immer

Sonderregel seit 2021: Alle Computer-Hardware und zugehörige Peripherie haben eine Nutzungsdauer von 1 Jahrunabhängig vom Kaufpreis. Ein 3.000€ MacBook Pro wird genauso sofort abgeschrieben wie eine 30€ Maus.

Büromöbel & Einrichtung

GegenstandNutzungsdauerAfA bei 1.000€/JahrGWG möglich?
Schreibtisch13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Bürostuhl13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Bücherregal / Sideboard13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Schreibtischlampe13 Jahre76,92€✓ Meist ja
Rollcontainer13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Whiteboard13 Jahre76,92€✓ Meist ja
Stehpult / Stehkonverter13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto

Sonstige Arbeitsmittel

GegenstandNutzungsdauerAfA bei 1.000€/JahrGWG möglich?
Telefon / Smartphone (beruflich)5 Jahre200€Wenn ≤ 800€ netto
Klimagerät / Ventilator10 Jahre100€Wenn ≤ 800€ netto
Aktenvernichter8 Jahre125€✓ Meist ja
Taschenrechner8 Jahre125€✓ Ja
Aktentasche / Rucksack5 Jahre200€Wenn ≤ 800€ netto

GWG-Sofortabschreibung: So funktioniert es

  • Grenze: 800€ netto (= 952€ brutto bei 19% MwSt)
  • Voraussetzung: Selbständig nutzbares Wirtschaftsgut
  • Abschreibung: Voll im Anschaffungsjahr
  • Alternative: Sammelposten (250-1.000€, 5 Jahre) — selten sinnvoll

Praxistipp: Achten Sie beim Kauf von Büromöbeln auf die 800€-netto-Grenze. Ein Bürostuhl für 790€ netto ist sofort absetzbar — einer für 810€ netto muss über 13 Jahre abgeschrieben werden!

Rechenbeispiel: Verschiedene Abschreibungsarten

Sarah kauft Homeoffice-Ausstattung
  • MacBook Pro (2.499€) — Computer, 1 Jahr2.499€ sofort
  • Monitor 27" (449€ netto) — Peripherie, 1 Jahr449€ sofort
  • Bürostuhl (750€ netto) — GWG750€ sofort
  • Schreibtisch (1.100€ netto) — 13 Jahre AfA84,62€/Jahr
Im 1. Jahr absetzbar 3.782,62€

Rechtliche Grundlagen der Abschreibung

§ 7 Abs. 1 EStG (Absetzung für Abnutzung): Regelt die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die amtlichen AfA-Tabellen des BMF sind rechtlich bindend und geben Mindest-Nutzungsdauern vor.

§ 6 Abs. 2 EStG (Geringwertige Wirtschaftsgüter): Wirtschaftsgüter bis 800€ netto können im Anschaffungsjahr sofort abgeschrieben werden (GWG-Sofortabzug). Voraussetzung: Selbständig nutzbar und beweglich.

§ 6 Abs. 2a EStG (Sammelposten): Alternative zur GWG-Regelung — Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto können in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Meist nachteilig gegenüber GWG.

BMF-Schreiben vom 26.02.2021: Computer, Laptops, Tablets und zugehörige Peripherie haben eine Nutzungsdauer von 1 Jahr (statt 3 Jahre). Gilt unabhängig vom Kaufpreis — auch ein 3.000€ MacBook Pro wird über 1 Jahr abgeschrieben.

§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG (Monatsregel): Bei unterjährigem Kauf wird die AfA monatsgenau berechnet. Gilt nur für reguläre AfA (>800€ netto, kein Computer) — nicht für GWG und Computer-Sofortabschreibung.

Weitere Tipps zur Abschreibung

1. Kaufdatum strategisch wählen. Bei regulärer AfA (>800€ netto, kein Computer) wird monatsgenau abgeschrieben. Ein Schreibtisch für 1.300€ netto im Januar gekauft → 100€ AfA im Jahr 1. Im Dezember gekauft → nur 8,33€ AfA im Jahr 1. Bei GWG und Computer spielt das Kaufdatum keine Rolle — immer volle Abschreibung.

2. Brutto vs. Netto beachten. Für Arbeitnehmer gilt der Bruttobetrag (inkl. MwSt) als Anschaffungskosten. Für vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige ist der Nettobetrag maßgeblich. Die 800€-GWG-Grenze bezieht sich immer auf den Nettobetrag (= 952€ brutto bei 19% MwSt).

3. Auf die 800€-netto-Grenze achten. Ein Bürostuhl für 790€ netto ist sofort absetzbar (GWG) → bei 38% = 300€ Steuererstattung im Jahr 1. Ein Bürostuhl für 810€ netto muss über 13 Jahre abgeschrieben werden → bei 38% = 24€ Steuererstattung im Jahr 1. Unterschied: 276€!

4. Computer-Sonderregel nutzen. Seit 2021 werden Computer, Laptops und Peripherie über 1 Jahr abgeschrieben — unabhängig vom Preis. Ein 2.500€ MacBook Pro ist sofort absetzbar → bei 38% = 950€ Steuererstattung. Nutzen Sie diese Regel für teure IT-Ausstattung!

5. Gemischte Nutzung dokumentieren. Bei privater Mitnutzung können Sie nur den beruflichen Anteil absetzen. 50% ohne Nachweis, 70-90% mit 3-Monats-Dokumentation. Bei teuren Geräten (>1.000€) lohnt sich die Dokumentation — Beispiel: Laptop 1.500€, 80% beruflich → 1.200€ absetzbar (statt 750€ bei 50%).

6. Rechnungen aufbewahren. Das Finanzamt verlangt Belege für alle Arbeitsmittel. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre. Zusätzlich hilfreich: Arbeitgeberbescheinigung, Homeoffice-Tagebuch, Fotos des Arbeitsplatzes.

Häufige Fehler bei der Abschreibung vermeiden

Fehler 1: Computer über 3 Jahre abschreiben — 1.900€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Seit 2021 gilt für Computer, Laptops und Peripherie eine Nutzungsdauer von 1 Jahr (BMF-Schreiben 26.02.2021) — nicht mehr 3 Jahre. Viele Arbeitnehmer schreiben Computer noch über 3 Jahre ab und verschenken dadurch Steuerersparnis.

Beispiel: MacBook Pro 2.500€, Grenzsteuersatz 38%

Falsch (3 Jahre AfA):
• Jahr 1: 833€ × 38% = 317€ Steuererstattung
• Jahr 2: 833€ × 38% = 317€
• Jahr 3: 834€ × 38% = 317€
Gesamt: 951€ über 3 Jahre

Richtig (1 Jahr AfA):
• Jahr 1: 2.500€ × 38% = 950€ Steuererstattung
Vorteil: 950€ sofort (statt 317€ im Jahr 1)

Konsequenz: Bei falscher 3-Jahres-Abschreibung verschenken Sie 633€ Steuerersparnis im ersten Jahr (950€ - 317€). Über 3 Jahre gleicht sich das zwar aus, aber der Zeitwert des Geldes geht verloren.

Richtig: Alle Computer, Laptops, Tablets und Peripherie (Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner, Webcam, Headset, externe Festplatte, Software) über 1 Jahr abschreiben — unabhängig vom Kaufpreis.

Fehler 2: GWG-Grenze mit Bruttobetrag verwechseln — 274€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Die GWG-Grenze von 800€ bezieht sich auf den Nettobetrag (ohne MwSt), nicht auf den Bruttobetrag. Viele Arbeitnehmer denken, ein Bürostuhl für 900€ brutto sei über der Grenze — tatsächlich sind 900€ brutto = 756€ netto → GWG-Sofortabzug möglich!

Beispiel: Bürostuhl 900€ brutto (= 756€ netto bei 19% MwSt)

Falsch (13 Jahre AfA):
• Jahr 1: 69,23€ × 38% = 26€ Steuererstattung
• Jahr 2-13: jeweils 26€
Gesamt: 338€ über 13 Jahre

Richtig (GWG-Sofortabzug):
• Jahr 1: 900€ × 38% = 342€ Steuererstattung
Vorteil: 342€ sofort (statt 26€ im Jahr 1)

Konsequenz: Bei falscher 13-Jahres-Abschreibung verschenken Sie 316€ Steuerersparnis im ersten Jahr (342€ - 26€).

Richtig: GWG-Grenze ist 800€ netto = 952€ brutto bei 19% MwSt. Für Arbeitnehmer gilt der Bruttobetrag als Anschaffungskosten, aber die GWG-Prüfung erfolgt auf Nettobasis.

Fehler 3: Gemischte Nutzung nicht berücksichtigen — Nachzahlung + Zinsen

Problem: Bei privater Mitnutzung (z.B. Laptop auch privat genutzt) können Sie nur den beruflichen Anteil absetzen. Viele Arbeitnehmer setzen 100% an ohne Nachweis — das Finanzamt kürzt dann auf 50% und fordert Nachzahlung + 6% Zinsen pro Jahr.

Beispiel: Laptop 1.500€, tatsächlich 50% beruflich, aber 100% angesetzt

Falsch (100% ohne Nachweis):
• Angesetzt: 1.500€ × 38% = 570€ Steuererstattung
• Finanzamt kürzt auf 50%: 750€ × 38% = 285€
Nachzahlung: 285€ + 6% Zinsen pro Jahr

Richtig: Bei gemischter Nutzung 50% ansetzen (ohne Nachweis akzeptiert) oder höheren Anteil mit 3-Monats-Dokumentation nachweisen (70-90% möglich).

Fehler 4: Rechnungen nicht aufbewahren — Abzug komplett gestrichen

Problem: Das Finanzamt verlangt Belege für alle Arbeitsmittel. Ohne Rechnung wird der Abzug komplett gestrichen — auch wenn die Anschaffung tatsächlich erfolgt ist.

Beispiel: Laptop 1.500€, keine Rechnung aufbewahrt

Konsequenz: Finanzamt streicht Abzug komplett → 1.500€ × 38% = 570€ Steuerersparnis verloren

Richtig: Alle Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren (Aufbewahrungspflicht). Zusätzlich hilfreich: Arbeitgeberbescheinigung, Homeoffice-Tagebuch, Fotos des Arbeitsplatzes.

Fehler 5: Monatsregel bei Büromöbeln ignorieren — 92€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Bei regulärer AfA (>800€ netto, kein Computer) wird monatsgenau abgeschrieben. Ein Schreibtisch für 1.300€ netto im Dezember gekauft → nur 1/12 der Jahres-AfA im ersten Jahr. Viele Arbeitnehmer setzen die volle Jahres-AfA an und müssen nachzahlen.

Beispiel: Schreibtisch 1.300€ netto, Kauf am 15.12.2026

Falsch (volle Jahres-AfA):
• Angesetzt: 100€ × 38% = 38€ Steuererstattung
• Finanzamt kürzt auf 1/12: 8,33€ × 38% = 3,17€
Nachzahlung: 34,83€

Richtig: Bei unterjährigem Kauf monatsgenau abschreiben. Oder: Teure Büromöbel (>800€ netto) im Januar kaufen für volle Jahres-AfA. Computer, Peripherie und GWG können Sie auch im Dezember kaufen — volle Abschreibung garantiert!

Fehler 6: Sammelposten-Methode falsch anwenden — 419€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Die Sammelposten-Methode (§ 6 Abs. 2a EStG) ist meist nachteilig gegenüber GWG-Sofortabschreibung. Wenn Sie die Sammelposten-Methode wählen, müssen Sie alle Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto einbeziehen — auch die unter 800€ netto, die Sie sonst sofort abschreiben könnten!

Beispiel: Bürostuhl 750€ netto, Drucker 350€ netto, Schreibtischlampe 280€ netto = 1.380€ gesamt

Falsch (Sammelposten):
• Jahr 1: 1.380€ × 20% = 276€ × 38% = 105€ Steuererstattung
• Jahr 2-5: jeweils 105€
Gesamt: 525€ über 5 Jahre

Richtig (GWG-Sofortabzug):
• Jahr 1: 1.380€ × 38% = 524€ Steuererstattung
Vorteil: 524€ sofort (statt 105€ im Jahr 1)

Konsequenz: Bei falscher Sammelposten-Methode verschenken Sie 419€ Steuerersparnis im ersten Jahr (524€ - 105€).

Richtig: GWG-Sofortabschreibung (≤800€ netto) ist fast immer besser als Sammelposten. Nur bei vielen Gegenständen zwischen 800€ und 1.000€ netto kann Sammelposten sinnvoll sein.

Häufige Fragen zur AfA im Homeoffice

Die amtlichen AfA-Tabellen werden vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht und sind rechtlich bindend für die steuerliche Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG).

Für Homeoffice-Ausstattung relevant:

1. AfA-Tabelle AV (Allgemein verwendbare Anlagegüter): Gilt für die meisten Homeoffice-Gegenstände wie Büromöbel, Telefone, Klimageräte. Quelle: bundesfinanzministerium.de

2. BMF-Schreiben vom 26.02.2021: Sonderregelung für Computer und Peripherie — Nutzungsdauer auf 1 Jahr herabgesetzt (statt 3 Jahre). Gilt für: Desktop-PCs, Laptops, Tablets, Monitore, Tastaturen, Mäuse, Drucker, Scanner, Webcams, Headsets, externe Festplatten, Software.

3. § 6 Abs. 2 EStG (GWG-Regelung): Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800€ netto können sofort abgeschrieben werden — unabhängig von der amtlichen Nutzungsdauer.

Wichtig: Die AfA-Tabellen sind Mindest-Nutzungsdauern. Kürzere Nutzungsdauern müssen Sie nachweisen (z.B. durch technische Gutachten). Längere Nutzungsdauern sind freiwillig möglich, aber steuerlich nachteilig.

Das BMF-Schreiben vom 26.02.2021 hat die Nutzungsdauer für Computer, Laptops und zugehörige Peripherie auf 1 Jahr herabgesetzt (§ 7 Abs. 1 EStG). Damit können diese Geräte unabhängig vom Kaufpreis im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.

Hintergrund der Regelung:

Technologischer Fortschritt: Computer veralten schneller als früher (3-Jahres-Regel war veraltet)
Wirtschaftsförderung: Anreiz für Unternehmen und Arbeitnehmer, in moderne IT-Ausstattung zu investieren
Homeoffice-Boom: Reaktion auf Corona-Pandemie und verstärktes Homeoffice

Was zählt zur Computer-Peripherie?

Eingabegeräte: Tastatur, Maus, Trackpad, Grafiktablett
Ausgabegeräte: Monitor, Display, Beamer
Speichergeräte: Externe Festplatte, SSD, USB-Stick, NAS
Verbindungsgeräte: Dockingstation, USB-Hub, KVM-Switch
Drucker & Scanner: Alle Arten (Laser, Tinte, Multifunktion)
Audio/Video: Webcam, Headset, Mikrofon, Lautsprecher
Software: Betriebssysteme, Office-Software, Fachsoftware

Praxisbeispiel:

• MacBook Pro 2.500€ → 2.500€ im Kaufjahr absetzbar (statt 833€/Jahr über 3 Jahre)
• Monitor 450€ → 450€ im Kaufjahr absetzbar
• Drucker 350€ → 350€ im Kaufjahr absetzbar
Gesamt: 3.300€ sofort absetzbar → bei 38% Grenzsteuersatz = 1.254€ Steuererstattung im ersten Jahr

Wichtig: Die 1-Jahres-Regel gilt auch rückwirkend für Computer, die vor 2021 gekauft wurden und noch nicht vollständig abgeschrieben sind. Sie können die Restbuchwerte sofort abschreiben.

Es gibt drei Abschreibungsarten für Homeoffice-Ausstattung:

1. GWG-Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG)

Voraussetzung: Anschaffungskosten ≤ 800€ netto (= 952€ brutto bei 19% MwSt)
Abschreibung: Voll im Anschaffungsjahr, unabhängig vom Kaufmonat
Beispiele: Bürostuhl 750€ netto, Schreibtischlampe 120€ netto, Drucker 350€ netto
Vorteil: Sofortige Steuerersparnis, keine monatsweise Berechnung

2. Computer-Sonderregel (BMF-Schreiben 26.02.2021)

Voraussetzung: Computer, Laptop, Tablet oder zugehörige Peripherie (egal welcher Preis)
Abschreibung: 1 Jahr AfA = voll im Anschaffungsjahr
Beispiele: MacBook Pro 2.500€, Monitor 1.200€, Drucker 1.500€
Vorteil: Auch teure Geräte sofort absetzbar (keine 800€-Grenze)

3. Reguläre AfA (§ 7 Abs. 1 EStG)

Voraussetzung: Anschaffungskosten > 800€ netto UND kein Computer/Peripherie
Abschreibung: Verteilung über amtliche Nutzungsdauer (z.B. Büromöbel 13 Jahre)
Beispiele: Schreibtisch 1.300€ netto → 100€/Jahr, Bürostuhl 900€ netto → 69,23€/Jahr
Nachteil: Steuerersparnis verteilt sich über viele Jahre

Vergleichsrechnung: Bürostuhl 900€ netto

Wenn ≤ 800€ netto (z.B. 790€): GWG → 790€ sofort absetzbar → bei 38% = 300€ Steuererstattung im Jahr 1
Wenn > 800€ netto (z.B. 900€): 13 Jahre AfA → 69,23€/Jahr → bei 38% = 26€ Steuererstattung pro Jahr

Strategischer Tipp: Achten Sie beim Kauf auf die 800€-netto-Grenze! Ein Bürostuhl für 790€ netto ist sofort absetzbar — einer für 810€ netto muss über 13 Jahre abgeschrieben werden. Unterschied im ersten Jahr: 300€ vs. 26€ Steuererstattung!

Sammelposten-Alternative (selten sinnvoll): Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto können in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Meist nachteilig gegenüber GWG-Sofortabschreibung.

Bei gemischter Nutzung können Sie nur den beruflichen Anteil der Anschaffungskosten absetzen (§ 9 EStG für Arbeitnehmer, § 4 Abs. 4 EStG für Selbstständige).

Aufteilungsmethoden:

1. Pauschal 50% (ohne Nachweis)

Das Finanzamt akzeptiert meist 50% berufliche Nutzung ohne detaillierten Nachweis — wenn die berufliche Nutzung plausibel ist.

Beispiel: Laptop 1.500€, 50% beruflich → 750€ absetzbar → bei 38% = 285€ Steuererstattung

Wann akzeptiert: Arbeitnehmer mit Homeoffice, Selbstständige mit Büro zu Hause

2. Höherer Anteil mit Dokumentation (z.B. 80%)

Für höhere Anteile (z.B. 80% beruflich) verlangt das Finanzamt eine 3-Monats-Dokumentation:

Nutzungstagebuch: Täglich berufliche und private Nutzungszeiten erfassen
Zeitraum: Mindestens 3 Monate (repräsentativer Zeitraum)
Format: Excel-Tabelle mit Spalten: Datum, berufliche Stunden, private Stunden, Gesamt
Beispiel: Montag-Freitag 8h beruflich, Samstag-Sonntag 2h privat → 40h beruflich, 4h privat = 91% beruflich

Beispiel: Laptop 1.500€, 80% beruflich → 1.200€ absetzbar → bei 38% = 456€ Steuererstattung (statt 285€ bei 50%)

3. Ausschließlich beruflich (100%)

100% berufliche Nutzung ist nur möglich, wenn das Gerät ausschließlich beruflich genutzt wird — keine private Nutzung.

Nachweis: Arbeitgeberbescheinigung ("Gerät wird ausschließlich beruflich genutzt, private Nutzung ist untersagt") oder Selbsterklärung bei Selbstständigen

Beispiel: Laptop 1.500€, 100% beruflich → 1.500€ absetzbar → bei 38% = 570€ Steuererstattung

Wann realistisch: Zweites Gerät nur für Arbeit, Arbeitgeber-Laptop mit privatem Nutzungsverbot

Häufige Fehler:

Fehler 1: 100% ansetzen ohne Nachweis → Finanzamt kürzt auf 50% → Nachzahlung + Zinsen
Fehler 2: Keine Dokumentation bei >50% → Finanzamt erkennt nur 50% an
Fehler 3: Smartphone 100% beruflich → unrealistisch, da private Nutzung üblich → Finanzamt kürzt auf 50%

Strategischer Tipp: Bei teuren Geräten (>1.000€) lohnt sich eine 3-Monats-Dokumentation für höhere Anteile (70-90%). Bei günstigen Geräten (<500€) ist der Aufwand meist nicht lohnenswert — bleiben Sie bei 50%.

Bei unterjährigem Kauf (nicht am 01.01.) wird die AfA monatsgenau berechnet (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Das gilt für reguläre AfA — nicht für GWG und Computer-Sofortabschreibung.

Monatsregel:

Kauf im Januar: 12/12 der Jahres-AfA
Kauf im Juni: 7/12 der Jahres-AfA (Juni bis Dezember = 7 Monate)
Kauf im Dezember: 1/12 der Jahres-AfA

Beispiel: Schreibtisch 1.300€ netto, 13 Jahre AfA

Jahres-AfA: 1.300€ ÷ 13 = 100€/Jahr
Kauf am 15.01.2026: 12/12 × 100€ = 100€ im Jahr 2026
Kauf am 15.06.2026: 7/12 × 100€ = 58,33€ im Jahr 2026
Kauf am 15.12.2026: 1/12 × 100€ = 8,33€ im Jahr 2026

Wichtig: GWG und Computer sind NICHT betroffen!

GWG (≤800€ netto): Immer voll im Kaufjahr absetzbar, egal wann gekauft
Computer/Peripherie (1 Jahr AfA): Immer voll im Kaufjahr absetzbar, egal wann gekauft

Beispiel: Laptop 1.500€, Kauf am 15.12.2026

Computer-Sonderregel: 1.500€ voll im Jahr 2026 absetzbar (keine Monatsregel!)
Steuererstattung: 1.500€ × 38% = 570€ im Jahr 2026

Strategische Konsequenzen:

1. Büromöbel (>800€ netto): Möglichst im Januar kaufen für volle Jahres-AfA
2. Computer/Peripherie: Kaufzeitpunkt egal — immer volle Abschreibung
3. GWG (≤800€ netto): Kaufzeitpunkt egal — immer volle Abschreibung

Praxisbeispiel: Dezember-Käufe optimieren

Sarah kauft im Dezember 2026:
• Laptop 1.500€ → 1.500€ sofort absetzbar (Computer-Regel)
• Monitor 450€ → 450€ sofort absetzbar (Computer-Regel)
• Bürostuhl 750€ netto → 750€ sofort absetzbar (GWG)
• Schreibtisch 1.300€ netto → nur 8,33€ im Jahr 2026 (Monatsregel!)

Fazit: Teure Büromöbel (>800€ netto) im Januar kaufen. Computer, Peripherie und GWG können Sie auch im Dezember kaufen — volle Abschreibung garantiert!

Die Sammelposten-Methode (§ 6 Abs. 2a EStG) ist eine Alternative zur GWG-Sofortabschreibung für Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto.

So funktioniert es:

Anwendungsbereich: Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto
Abschreibung: Alle Gegenstände eines Jahres werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben (20% pro Jahr)
Verpflichtung: Wenn Sie die Sammelposten-Methode wählen, müssen Sie alle Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto einbeziehen — keine Einzelfallentscheidung

Beispiel: Sammelposten 2026

Sarah kauft 2026:
• Bürostuhl 750€ netto
• Drucker 350€ netto
• Schreibtischlampe 280€ netto
Sammelposten 2026: 1.380€

Abschreibung:
• 2026: 1.380€ × 20% = 276€
• 2027: 1.380€ × 20% = 276€
• 2028: 1.380€ × 20% = 276€
• 2029: 1.380€ × 20% = 276€
• 2030: 1.380€ × 20% = 276€

Vergleich: GWG-Sofortabschreibung

Alle drei Gegenstände sind ≤ 800€ netto → GWG-Sofortabschreibung möglich:
• 2026: 1.380€ sofort absetzbar → bei 38% = 524€ Steuererstattung im Jahr 2026

Sammelposten:
• 2026: 276€ absetzbar → bei 38% = 105€ Steuererstattung im Jahr 2026

Fazit: GWG ist fast immer besser!

Wann lohnt sich die Sammelposten-Methode?

Szenario 1: Gegenstände zwischen 800€ und 1.000€ netto

Beispiel: Bürostuhl 900€ netto (über GWG-Grenze, aber unter 1.000€)
Ohne Sammelposten: 13 Jahre AfA → 69,23€/Jahr → bei 38% = 26€ Steuererstattung pro Jahr
Mit Sammelposten: 5 Jahre AfA → 180€/Jahr → bei 38% = 68€ Steuererstattung pro Jahr
Vorteil: 42€ mehr pro Jahr

Aber: Sie müssen dann alle Gegenstände zwischen 250€ und 1.000€ netto in den Sammelposten einbeziehen — auch die unter 800€ netto, die Sie sonst sofort abschreiben könnten!

Szenario 2: Viele Gegenstände zwischen 800€ und 1.000€ netto

Wenn Sie mehrere teure Gegenstände (800-1.000€ netto) kaufen, kann die Sammelposten-Methode sinnvoll sein.

Beispiel:
• Bürostuhl 900€ netto
• Stehpult 950€ netto
• Rollcontainer 850€ netto
Sammelposten: 2.700€ → 540€/Jahr über 5 Jahre → bei 38% = 205€ Steuererstattung pro Jahr

Ohne Sammelposten: 13 Jahre AfA → 207,69€/Jahr → bei 38% = 79€ Steuererstattung pro Jahr

Vorteil: 126€ mehr pro Jahr

Empfehlung: Die Sammelposten-Methode lohnt sich nur in Ausnahmefällen (viele Gegenstände zwischen 800€ und 1.000€ netto). In den meisten Fällen ist die GWG-Sofortabschreibung (≤800€ netto) oder die Computer-Sonderregel (1 Jahr AfA) deutlich vorteilhafter.

Das Finanzamt verlangt einen Nachweis der beruflichen Nutzung für alle abgesetzten Arbeitsmittel (§ 9 EStG für Arbeitnehmer, § 4 Abs. 4 EStG für Selbstständige).

Nachweismethoden nach Gegenstand:

1. Computer, Laptop, Tablet

Nachweis:
Arbeitgeberbescheinigung: "Frau/Herr [Name] benötigt einen Computer für die berufliche Tätigkeit im Homeoffice."
Homeoffice-Vereinbarung: Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber über Homeoffice-Tage
Nutzungstagebuch: Bei gemischter Nutzung (beruflich/privat) für 3 Monate dokumentieren

Akzeptierte Anteile:
• 50% ohne Nachweis (Finanzamt akzeptiert meist)
• 70-90% mit 3-Monats-Dokumentation
• 100% nur mit Arbeitgeberbescheinigung "ausschließlich beruflich"

2. Monitor, Tastatur, Maus, Headset

Nachweis:
Rechnung + Arbeitgeberbescheinigung (wie bei Computer)
Plausibilität: Wenn Sie einen Laptop für Homeoffice haben, ist ein Monitor plausibel beruflich

Tipp: Kaufen Sie Peripherie zusammen mit dem Computer — dann ist der Berufsbezug offensichtlich.

3. Büromöbel (Schreibtisch, Bürostuhl)

Nachweis:
Rechnung + Foto des Homeoffice-Arbeitsplatzes
Arbeitgeberbescheinigung: "Frau/Herr [Name] arbeitet regelmäßig im Homeoffice."
Homeoffice-Tagebuch: Dokumentation der Homeoffice-Tage

Akzeptierte Anteile:
• 100% wenn separates Arbeitszimmer (≥90% beruflich)
• 50-80% bei Arbeitsecke in Wohnraum (gemischte Nutzung)

4. Smartphone, Telefon

Nachweis:
Einzelverbindungsnachweis: 3 Monate berufliche vs. private Anrufe dokumentieren
Arbeitgeberbescheinigung: "Frau/Herr [Name] ist telefonisch für Kunden/Kollegen erreichbar."
Zweites Gerät: Wenn Sie ein privates und ein berufliches Smartphone haben, ist das berufliche 100% absetzbar

Akzeptierte Anteile:
• 50% ohne Nachweis (Finanzamt akzeptiert meist)
• 70-90% mit Einzelverbindungsnachweis
• 100% nur bei zweitem Gerät ausschließlich beruflich

5. Software, Fachliteratur

Nachweis:
Rechnung + erkennbarer Berufsbezug (Titel muss zum Beruf passen)
Beispiele: "Excel für Controller" → Berufsbezug klar, "Kochbuch" → kein Berufsbezug

Akzeptierte Anteile:
• 100% wenn eindeutiger Berufsbezug
• 50% bei gemischter Nutzung (z.B. Office-Software privat + beruflich)

Dokumentations-Checkliste:

Rechnung aufbewahren: Mindestens 10 Jahre (Aufbewahrungspflicht)
Arbeitgeberbescheinigung einholen: Mustertext: "Frau/Herr [Name] benötigt [Gegenstand] für die berufliche Tätigkeit im Homeoffice. Die Anschaffung ist beruflich veranlasst."
Homeoffice-Tagebuch führen: Excel mit Spalten: Datum, Homeoffice (Ja/Nein), Büro (Ja/Nein)
Fotos machen: Arbeitsplatz, Geräte im Einsatz (bei Nachfragen hilfreich)
Nutzungstagebuch bei >50%: 3 Monate berufliche vs. private Nutzungszeiten dokumentieren

Häufige Fehler:

Fehler 1: Keine Rechnung aufbewahren → Finanzamt streicht Abzug komplett
Fehler 2: 100% ansetzen ohne Nachweis → Finanzamt kürzt auf 50% → Nachzahlung + Zinsen
Fehler 3: Kein Berufsbezug erkennbar → Finanzamt streicht Abzug (z.B. Gaming-PC ohne Arbeitgeberbescheinigung)
Fehler 4: Gemischte Nutzung nicht dokumentiert → Finanzamt akzeptiert nur 50% (statt möglicher 80%)