AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die steuerliche Abschreibung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Im Homeoffice relevant für Schreibtisch (13 Jahre), Bürostuhl (13 Jahre), Bücherregal (13 Jahre) und andere Arbeitsmittel über 800€ netto. Seit 2021 gilt für Computer und Peripherie eine Nutzungsdauer von nur 1 Jahr.
Anlage N
Das Formular der Einkommensteuererklärung, in dem Arbeitnehmer ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Werbungskosten eintragen. Hier wird auch die Homeoffice-Pauschale eingetragen. Die Anlage N ist für alle Arbeitnehmer relevant, die Steuern erklären.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Ein pauschaler Freibetrag von 1.230€ (Stand 2026), der allen Arbeitnehmern automatisch als Werbungskosten angerechnet wird — ohne Nachweis. Die Homeoffice-Pauschale ist Teil der Werbungskosten und muss diesen Betrag erst überschreiten, damit ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.
Arbeitsmittelpauschale
Eine pauschale Berücksichtigung von Arbeitsmitteln (z.B. Stifte, Papier, USB-Sticks) ohne Einzelnachweis. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Beträge bis 110€ pro Jahr pauschal. Größere Anschaffungen müssen mit Rechnung belegt werden.
Betriebsausgaben
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für Selbstständige und Freiberufler wirkt die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe — sie mindert den Gewinn direkt, ohne einen Pauschbetrag überschreiten zu müssen. Die Eintragung erfolgt in der Anlage EÜR.
Büromöbel & Arbeitsmittel
Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden: Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, Monitor, Laptop, Drucker usw. Können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bis 800€ netto als GWG sofort abschreibbar.
Coworking Space
Ein extern gemieteter Arbeitsplatz, den sich mehrere Personen oder Unternehmen teilen. Die Miete ist als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgabe (Selbstständige) voll absetzbar. An Coworking-Tagen kann die Homeoffice-Pauschale nicht angesetzt werden — nur an Tagen, an denen tatsächlich von zu Hause gearbeitet wird.
Doppelte Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort unterhält, kann die Kosten steuerlich geltend machen: bis zu 1.000€/Monat für die Zweitwohnung plus Fahrtkosten. Die doppelte Haushaltsführung ist eine Alternative zum täglichen Pendeln und kann mit der Homeoffice-Pauschale kombiniert werden (an Homeoffice-Tagen am Hauptwohnsitz).
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30€ pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) für die ersten 20 km und 0,38€ ab dem 21. Kilometer. Sie kann nur an Tagen angesetzt werden, an denen tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren wird — nicht am selben Tag wie die Homeoffice-Pauschale (Ausnahme: Lehrer ohne eigenen Arbeitsplatz).
Erste Tätigkeitsstätte
Der Ort, dem ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (typischerweise das Büro). Die Entfernungspauschale gilt für die Fahrt zur Ersten Tätigkeitsstätte. Wer keine Erste Tätigkeitsstätte hat (z.B. Außendienstmitarbeiter), kann Reisekosten statt der Entfernungspauschale absetzen.
EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende (Umsatz < 800.000€, Gewinn < 80.000€). In der EÜR wird die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe eingetragen und mindert den Gewinn direkt.
Gemischte Nutzung
Wenn ein Arbeitsmittel sowohl beruflich als auch privat genutzt wird (z.B. Laptop, Smartphone). Bei gemischter Nutzung kann der berufliche Anteil als Werbungskosten abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 50% ohne weiteren Nachweis, bei höherem Anteil ist eine Dokumentation erforderlich.
Grenzsteuersatz (Marginalsteuersatz)
Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Er bestimmt die tatsächliche Steuerersparnis von Werbungskosten: Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart jeder zusätzliche Euro Werbungskosten 42 Cent Steuern. Der Grenzsteuersatz steigt progressiv mit dem Einkommen.
Grundfreibetrag
Der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.336€ (für Alleinstehende). Erst ab diesem Betrag wird Einkommensteuer fällig. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.
GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut)
Ein selbständig nutzbares Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis 800€ netto (952€ brutto inkl. 19% MwSt). GWG können im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden, ohne eine mehrjährige AfA-Berechnung. Typische GWG im Homeoffice: Bürostuhl, Lampe, Webcam, Headset.
Häusliches Arbeitszimmer
Ein separater, abgeschlossener Raum in der Wohnung, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Seit 2023 gibt es nur noch zwei Optionen: Die Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€, kein Raum nötig) oder den vollen Abzug der tatsächlichen Kosten (nur wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit ist).
Homeoffice
Arbeiten von der häuslichen Wohnung aus. Im steuerlichen Sinne ist Homeoffice jede berufliche Tätigkeit, die überwiegend in der eigenen Wohnung ausgeübt wird. Auch die Arbeit am Küchentisch qualifiziert — ein separates Arbeitszimmer ist für die Homeoffice-Pauschale nicht erforderlich.
Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale)
Die seit 2023 dauerhaft verankerte Steuerpauschale von 6€ pro Tag für Arbeit von zu Hause. Maximal 210 Tage pro Jahr anrechenbar, also höchstens 1.260€/Jahr. Gilt für Arbeitnehmer (Werbungskosten) und Selbstständige (Betriebsausgaben) gleichermaßen. Kein separater Raum erforderlich, keine Belege für Raumkosten nötig.
Hybrides Arbeiten
Ein Arbeitsmodell, bei dem Arbeitnehmer teils im Büro und teils von zu Hause arbeiten. Steuerlich relevant: An Homeoffice-Tagen kann die Homeoffice-Pauschale, an Bürotagen die Pendlerpauschale angesetzt werden. Die Kombination beider Pauschalen am selben Tag ist nicht möglich (Ausnahme: Lehrer).
Internet- & Telefonpauschale
Berufliche Internet- und Telefonkosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden — zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale. Ohne Einzelnachweis akzeptiert das Finanzamt 20% der Rechnung, maximal 20€/Monat (= 240€/Jahr). Bei höherem beruflichen Anteil ist eine Dokumentation über 3 Monate erforderlich.
Jahressteuergesetz 2022
Das Gesetz, mit dem die Homeoffice-Pauschale ab 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) verankert wurde. Vor 2023 war die Pauschale eine Corona-Sonderregelung. Das Gesetz erhöhte auch das Maximum von 120 auf 210 Tage (von 600€ auf 1.260€/Jahr) und erweiterte die Regelung auf Mischarbeitstage.
Kontoführungspauschale
Eine pauschale Werbungskosten-Position von 16€ pro Jahr für die Führung eines Gehaltskontos. Wird vom Finanzamt ohne Nachweis anerkannt und kann zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Hilft, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu überschreiten.
Lineare Abschreibung
Die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Beispiel: Ein Schreibtisch für 1.300€ mit 13 Jahren Nutzungsdauer wird mit 100€ pro Jahr abgeschrieben. Die lineare AfA ist die Standardmethode für Arbeitsmittel im Homeoffice.
Mischarbeitstage
Tage, an denen sowohl an der Arbeitsstätte als auch von zu Hause gearbeitet wird. Seit 2023 kann die Homeoffice-Pauschale auch an Mischarbeitstagen angesetzt werden — vorausgesetzt, kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung. Besonders relevant für Lehrer, die vormittags unterrichten und nachmittags zu Hause korrigieren.
Mobiles Arbeiten
Arbeiten von wechselnden Orten aus (Café, Zug, Co-Working). Im Unterschied zum Homeoffice gilt die Homeoffice-Pauschale hier nur, wenn die Arbeit in der häuslichen Wohnung stattfindet. Arbeiten im Café oder im Zug qualifiziert nicht für die 6€-Tagespauschale.
Nachweispflicht
Für die Homeoffice-Pauschale besteht keine formelle Aufzeichnungspflicht. Das Finanzamt kann aber im Rahmen einer Prüfung Nachweise verlangen. Empfohlen: Ein Homeoffice-Tagebuch (Datum + Tätigkeit) oder eine Arbeitgeberbescheinigung. Für das häusliche Arbeitszimmer und Arbeitsmittel sind dagegen Belege zwingend.
Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser)
Die laufenden Kosten der Wohnung: Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren. Beim häuslichen Arbeitszimmer werden die Nebenkosten anteilig nach der Zimmerfläche abgesetzt. Bei der Homeoffice-Pauschale sind sie im Pauschalbetrag von 6€/Tag bereits enthalten.
Nutzungsdauer
Die vom Bundesfinanzministerium festgelegte Zeitspanne, über die ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Beispiele: Computer/Laptop: 1 Jahr (seit 2021), Schreibtisch: 13 Jahre, Bürostuhl: 13 Jahre, Drucker: 7 Jahre. Die Nutzungsdauer bestimmt den jährlichen AfA-Betrag.
Pendlerpauschale
Siehe Entfernungspauschale — die umgangssprachliche Bezeichnung für die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 0,30€/km für die ersten 20 km, 0,38€/km ab km 21. Kann nicht am selben Tag wie die Homeoffice-Pauschale genutzt werden.
Progressionsvorbehalt
Bestimmte steuerfreie Einkünfte (z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld, ALG I) erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Relevant für Homeoffice-Arbeiter, die während Kurzarbeit oder Elternzeit teilweise von zu Hause gearbeitet haben.
Raumkosten (anteilig)
Die anteiligen Wohnkosten, die auf das Arbeitszimmer entfallen. Berechnung: (Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamtwohnfläche) × Gesamtkosten (Miete + Nebenkosten). Beispiel: 15m² von 80m² = 18,75%. Nur beim häuslichen Arbeitszimmer absetzbar, bei der Pauschale im 6€/Tag-Satz enthalten.
Remote Work
Vollständig ortsunabhängiges Arbeiten, oft international. Steuerlich komplex: Bei Arbeit aus dem Ausland können andere Steuerregelungen gelten. Für die deutsche Homeoffice-Pauschale muss die Arbeit in der häuslichen Wohnung in Deutschland stattfinden.
Renovierungskosten Homeoffice
Renovierungskosten, die ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen (z.B. Streichen, neuer Bodenbelag), sind beim häuslichen Arbeitszimmer voll absetzbar. Renovierungen der Gesamtwohnung sind anteilig nach Fläche absetzbar. Bei der Homeoffice-Pauschale sind Renovierungskosten nicht separat absetzbar.
Sammelposten (Pool-Abschreibung)
Arbeitsmittel zwischen 250,01€ und 1.000€ netto können alternativ in einen Sammelposten eingestellt werden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird (= 20% pro Jahr). In der Praxis selten sinnvoll, da die GWG-Sofortabschreibung (≤800€) oder die Computer-1-Jahres-AfA meist günstiger sind.
Sofortabschreibung
Die vollständige Abschreibung eines Wirtschaftsguts im Anschaffungsjahr. Gilt für GWG (≤800€ netto) und seit 2021 für Computer, Laptops, Tablets und zugehörige Peripherie unabhängig vom Preis. Bei der Sofortabschreibung entfällt eine mehrjährige AfA-Berechnung.
Sonderausgaben
Private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind: Kranken-/Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorge. Sonderausgaben sind von Werbungskosten zu unterscheiden — die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten, nicht zu den Sonderausgaben.
Steuerklassen (I-VI)
Die sechs Lohnsteuerklassen bestimmen den monatlichen Lohnsteuerabzug. Klasse I: Ledige, Klasse III/V: Verheiratet (Kombination), Klasse IV: Verheiratet (gleich), Klasse VI: Zweitjob. Die Steuerklasse beeinflusst den Grenzsteuersatz und damit die Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale.
Telearbeit
Ein vom Arbeitgeber eingerichteter häuslicher Arbeitsplatz mit fester Vereinbarung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Telearbeit unterliegt strengeren Anforderungen als „mobiles Arbeiten": Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz ausstatten und die Arbeitsstättenverordnung einhalten. Steuerlich gelten die gleichen Regeln wie für Homeoffice.
Temporary Homeoffice (vorübergehend)
Vorübergehendes Arbeiten von zu Hause, z.B. bei Renovierung des Büros, Quarantäne oder Dienstreise-freien Wochen. Auch für temporäres Homeoffice kann die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag) angesetzt werden — es gibt keine Mindestdauer.
Verpflegungspauschale
Ein pauschaler Abzug für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten: 14€ bei >8h Abwesenheit, 28€ bei 24h. Für Homeoffice-Tage gibt es keine Verpflegungspauschale, da die häusliche Wohnung keine Auswärtstätigkeit ist. Gilt nur bei Dienstreisen.
Werbungskosten
Alle Aufwendungen, die durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers veranlasst sind. Dazu gehören: Homeoffice-Pauschale, Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren und Internet/Telefon. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und werden in der Anlage N eingetragen.
Workation
Kombination aus Arbeit (Work) und Urlaub (Vacation). Arbeiten vom Ferienort aus. Steuerlich komplex: Arbeit im EU-Ausland kann Homeoffice-Pauschale auslösen, wenn die Wohnung als „häusliche Wohnung" gilt. Bei Arbeit außerhalb der EU können DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) greifen. Einzelfallbetrachtung empfohlen.