Max. 210 Tage × 6€

Homeoffice-Tage Zähler 2026

Wie viele Homeoffice-Tage können Sie steuerlich geltend machen? Berechnen Sie Ihre Arbeitstage-Aufteilung und die Homeoffice-Pauschale.

Grunddaten

Feiertage variieren je nach Bundesland

Arbeitsmodell

Nur bei „Eigene Angabe"

Abwesenheiten

Fortbildung, Elternzeit, Dienstreise etc.

Berechnungsgrundlage (§4 Abs. 5 EStG)

Die Homeoffice-Pauschale beträgt seit 2023 6€ pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr (= max. 1.260€). Für die Steuerjahre 2020–2022 galten die Corona-Sonderregelungen: 5€ pro Tag, maximal 120 Tage (= max. 600€).

Historische Entwicklung der Homeoffice-Pauschale

Homeoffice-Pauschale: Jahresvergleich 2020–2026
JahrTagessatzMax. TageMax. BetragRechtsgrundlage
2020–20225€120600€§35a EStG (Corona)
2023–20266€2101.260€§4 Abs. 5 EStG

Homeoffice-Tage dokumentieren: So geht's richtig

Für die steuerliche Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale müssen Sie Ihre Homeoffice-Tage dokumentieren. Jeder Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, zählt — auch halbe Tage gelten als voller Homeoffice-Tag.

Praxis-Tipp: Führen Sie ein einfaches Homeoffice-Tagebuch (Excel oder App). Notieren Sie Datum und kurze Beschreibung. Das Finanzamt akzeptiert auch Kalendereinträge oder Arbeitgeberbescheinigungen als Nachweis.

Typische Arbeitsmodelle und Homeoffice-Pauschale (2026)

Beispiel: Vollzeit (5 Tage/Woche), NRW, 30 Urlaubstage, 5 Krankheitstage → ca. 217 verfügbare Tage:

  • 100% Homeoffice: ~217 Tage → 210 anrechenbar → 1.260€ Pauschale
  • 60% Homeoffice (3/5 Tage): ~130 Tage → 780€ Pauschale
  • 40% Homeoffice (2/5 Tage): ~87 Tage → 522€ Pauschale

Häufig gestellte Fragen

Maximal 210 Tage pro Jahr. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6€ pro Tag, also maximal 1.260€ pro Jahr. Jeder einzelne Homeoffice-Tag zählt - auch halbe Tage gelten als voller Homeoffice-Tag.

Ausgangspunkt sind 260 Brutto-Arbeitstage bei Vollzeit (52 Wochen × 5 Tage). Davon werden Feiertage (je nach Bundesland und Jahr ca. 7–12 Werktage) automatisch abgezogen. Anschließend ziehen Sie Urlaubstage, Krankheitstage und sonstige Fehltage ab. Die verbleibenden Tage verteilen Sie auf Homeoffice und Büro.

Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen. Empfehlenswert ist ein Homeoffice-Tagebuch mit Datum und Art der Tätigkeit. Arbeitgeberbescheinigungen oder Kalendereinträge dienen als zusätzliche Belege.