§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG | Chronologie 2020-2026

Homeoffice-Pauschale: Alle Änderungen seit 2020

Von der Corona-Sonderregel (5€/120 Tage) zur dauerhaften steuerlichen Regelung (6€/210 Tage seit 2023). Arbeitszimmer-Änderungen, Computer-AfA 1J seit 2021, rückwirkende Anwendung bis 2022.

Entwicklung der Homeoffice-Pauschale im Zeitverlauf

JahrTagessatzMax. TageMax. BetragStatus
Vor 2020Keine Pauschale
20205€120 Tage600€Corona-Sonderregel
20215€120 Tage600€Verlängert
20225€120 Tage600€Letzte Verlängerung
20236€210 Tage1.260€✓ Dauerhaft im EStG
20246€210 Tage1.260€Unverändert
20256€210 Tage1.260€Unverändert
20266€210 Tage1.260€Unverändert

Flankierende Steueränderungen

Wert20222023202420252026
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.200€1.230€1.230€1.230€1.230€
Grundfreibetrag10.347€10.908€11.604€12.096€12.348€
Entfernungspauschale (km 1-20)0,30€0,30€0,30€0,30€0,30€
Entfernungspauschale (ab km 21)0,38€0,38€0,38€0,38€0,38€
Computer-AfA1 Jahr1 Jahr1 Jahr1 Jahr1 Jahr

Details: Was sich in jedem Jahr geändert hat

2020 — Die Corona-Geburtsstunde

Im Dezember 2020 beschloss der Bundestag rückwirkend die Homeoffice-Pauschale als Corona-Soforthilfe. 5€ pro Tag, maximal 120 Tage (600€/Jahr). Kein separater Raum nötig. Die Pauschale galt als Werbungskosten und musste den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten.

2021 — Verlängerung + Computer-Revolution

Die Homeoffice-Pauschale wurde um ein Jahr verlängert. Gleichzeitig: Die bahnbrechende Änderung bei der Computer-AfA — Nutzungsdauer auf 1 Jahr herabgesetzt (BMF-Schreiben 26.02.2021). Seitdem können alle Computer und Peripherie sofort abgeschrieben werden.

2022 — Letzte Verlängerung vor der Verstetigung

Letzte Runde der Corona-Sonderregel. Gleichzeitig erhöhte sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000€ auf 1.200€. Das Jahressteuergesetz 2022 bereitete die dauerhafte Verankerung vor.

2023 — Der große Umbruch

Die wichtigsten Änderungen 2023:

  • Homeoffice-Pauschale dauerhaft im EStG verankert
  • Erhöhung von 5€ auf 6€/Tag
  • Maximum von 120 auf 210 Tage erhöht
  • Pauschale auch an Mischarbeitstagen möglich
  • Begrenzter Arbeitszimmer-Abzug (1.250€) abgeschafft
  • Pauschbetrag auf 1.230€ erhöht

2024-2026 — Stabilität

Die Homeoffice-Pauschale blieb seit 2023 unverändert. Der Grundfreibetrag stieg kontinuierlich (2024: 11.604€, 2025: 12.096€, 2026: 12.348€). Die Entfernungspauschale blieb stabil. Es gab keine weiteren Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale oder der Computer-AfA.

Was könnte sich in Zukunft ändern?

Ausblick (keine offizielle Planung): Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, die Homeoffice-Pauschale zu ändern. Diskutiert wurde vereinzelt eine Erhöhung auf 6€+ oder eine Anhebung des 210-Tage-Limits. Aber: Die Regelung gilt als „gesetzt" und wird voraussichtlich stabil bleiben.

Vorher/Nachher: So viel mehr ist möglich

Vergleich: 200 Homeoffice-Tage (2020 vs. 2026)
  • 2020: 120 Tage × 5€ (Maximum)600,00€
  • 2026: 200 Tage × 6€1.200,00€
Verbesserung 2020 → 2026 +600€ (+100%)

Tipps im Kontext der Änderungen

Altjahre nicht vergessen. Sie können Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Die Homeoffice-Pauschale kann noch für 2022 (5€/Tag) und 2023-2026 (6€/Tag) geltend gemacht werden.

2023er-Regeln beachten. Wer noch den "begrenzten Abzug" des Arbeitszimmers (1.250€) in älteren Steuererklärungen nutzt: Seit 2023 ist das abgeschafft. Prüfen Sie, ob die Tagespauschale günstiger ist.

Computer-AfA seit 2021. Auch rückwirkend können seit 2021 gekaufte Computer/Laptops vollständig im Kaufjahr abgesetzt werden. → AfA-Tabelle

Häufige Fragen: Steueränderungen

Seit 2023. Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) hat die Homeoffice-Pauschale dauerhaft in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG verankert und gleichzeitig deutlich verbessert.

Die Änderungen ab 2023:

Tagessatz: Von 5€ auf 6€ erhöht (+20%)
Maximum: Von 120 auf 210 Tage erhöht (+75%)
Maximalbetrag: Von 600€ auf 1.260€ erhöht (+110%)
Status: Von befristeter Corona-Sonderregel zu dauerhafter Regelung im EStG
Mischarbeitstage: Erstmals explizit erlaubt für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Lehrer ohne eigenen Arbeitsplatz)

Warum 2023?

Die Corona-Pandemie hatte gezeigt, dass Homeoffice dauerhaft Teil der Arbeitswelt bleibt. Die befristete Sonderregel (2020-2022) wurde deshalb in eine dauerhafte Regelung überführt — mit deutlich besseren Konditionen.

Vergleich 2020 vs. 2023:

2020-2022: 5€/Tag, max. 120 Tage = 600€/Jahr (befristet)
Ab 2023: 6€/Tag, max. 210 Tage = 1.260€/Jahr (dauerhaft)
Verbesserung: +660€/Jahr (+110%)

Praxisbeispiel: Wer 200 Tage im Homeoffice arbeitet, konnte 2020-2022 nur 600€ ansetzen (120-Tage-Limit). Ab 2023: 1.200€ → +600€ mehr Werbungskosten → bei 38% Grenzsteuersatz = 228€ mehr Steuererstattung.

Nein. Vor 2020 gab es keine Homeoffice-Pauschale. Die einzige Möglichkeit, Homeoffice-Kosten steuerlich abzusetzen, war das häusliche Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG alte Fassung).

Häusliches Arbeitszimmer vor 2020:

Voraussetzung: Separater Raum, ≥90% berufliche Nutzung
Begrenzter Abzug: Max. 1.250€/Jahr (wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung)
Unbegrenzter Abzug: Tatsächliche Kosten (wenn Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit)
Problem: Viele Arbeitnehmer hatten keinen separaten Raum → keine Absetzbarkeit

Warum wurde die Homeoffice-Pauschale 2020 eingeführt?

Die Corona-Pandemie zwang Millionen Arbeitnehmer ins Homeoffice — oft ohne separaten Raum (Küchentisch, Wohnzimmer-Ecke). Das häusliche Arbeitszimmer half diesen Menschen nicht. Die Bundesregierung führte deshalb die Homeoffice-Pauschale als unbürokratische Lösung ein:

Kein separater Raum nötig
Keine Belege erforderlich (nur Tage-Dokumentation)
Pauschal 5€/Tag (später 6€/Tag)

Vergleich: Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale

Häusliches Arbeitszimmer (vor 2020):
• Separater Raum erforderlich
• Belege: Mietvertrag, NK-Abrechnungen, Grundriss
• Begrenzt auf 1.250€ oder unbegrenzt bei Mittelpunkt
• Aufwändig, aber höherer Abzug möglich

Homeoffice-Pauschale (ab 2020):
• Kein separater Raum nötig
• Nur Tage-Dokumentation erforderlich
• Max. 1.260€/Jahr (ab 2023)
• Unbürokratisch, aber begrenzt

Fazit: Die Homeoffice-Pauschale war eine Revolution — erstmals konnten auch Arbeitnehmer ohne separaten Raum Homeoffice-Kosten absetzen.

2023 gab es eine fundamentale Änderung beim häuslichen Arbeitszimmer: Der bisherige begrenzte Abzug (max. 1.250€/Jahr) wurde abgeschafft und durch die Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€/Jahr) ersetzt.

Alte Regelung (bis 2022):

Begrenzter Abzug: Max. 1.250€/Jahr (wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung)
Unbegrenzter Abzug: Tatsächliche Kosten (wenn Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit)
Beispiel: Arbeitszimmer 15m², Miete 1.500€/Monat → 2.700€/Jahr absetzbar (begrenzt auf 1.250€)

Neue Regelung (ab 2023):

Begrenzter Abzug abgeschafft → stattdessen Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€/Jahr)
Unbegrenzter Abzug: Weiterhin möglich bei Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit
Beispiel: Arbeitszimmer 15m², Miete 1.500€/Monat → 2.700€/Jahr absetzbar (nur bei Mittelpunkt, sonst Pauschale 1.260€)

Was bedeutet "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit"?

100% Homeoffice: Kein Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber → Mittelpunkt ✓
Hybrid (z.B. 3 Tage Büro + 2 Tage Homeoffice): Büro ist Mittelpunkt → kein Mittelpunkt ✗
Außendienst mit Homeoffice-Büro: Wenn >50% der Arbeitszeit im Homeoffice → Mittelpunkt ✓

Praktische Konsequenzen:

Szenario 1: Hybrid-Arbeit (3 Tage Büro + 2 Tage Homeoffice)
Vor 2023: Arbeitszimmer begrenzt auf 1.250€ möglich
Ab 2023: Nur Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€) — Arbeitszimmer nicht mehr möglich (kein Mittelpunkt)
Effekt: Minimal besser (+10€)

Szenario 2: 100% Homeoffice (kein Büroarbeitsplatz)
Vor 2023: Arbeitszimmer unbegrenzt (z.B. 4.500€/Jahr)
Ab 2023: Arbeitszimmer unbegrenzt (z.B. 4.500€/Jahr) — unverändert
Effekt: Keine Änderung

Szenario 3: Homeoffice ohne separaten Raum
Vor 2023: Nur Homeoffice-Pauschale (max. 600€)
Ab 2023: Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€)
Effekt: +660€ mehr (+110%)

Gewinner der Änderung: Arbeitnehmer ohne separaten Raum oder mit Hybrid-Modellen. Verlierer: Niemand — die Homeoffice-Pauschale (1.260€) ist fast genauso hoch wie der alte begrenzte Abzug (1.250€).

Die Homeoffice-Pauschale selbst ist seit 2023 unverändert (6€/Tag, max. 210 Tage = 1.260€/Jahr). Es ändern sich aber regelmäßig flankierende Steuerwerte, die beeinflussen, wie sich die Pauschale in Ihrer Berechnung auswirkt.

Änderungen 2024-2026:

1. Grundfreibetrag (steigt jährlich)

2023: 10.908€
2024: 11.604€ (+696€)
2025: 12.096€ (+492€)
2026: 12.348€ (+252€)

Effekt: Höherer Grundfreibetrag = mehr Einkommen steuerfrei → niedrigerer Grenzsteuersatz für viele Arbeitnehmer → geringere Steuerersparnis durch Homeoffice-Pauschale.

Beispiel: Wer 2023 noch 38% Grenzsteuersatz hatte, hat 2026 vielleicht nur noch 35% → 1.260€ Pauschale × 38% = 479€ (2023) vs. 1.260€ × 35% = 441€ (2026) = 38€ weniger Steuererstattung.

2. Arbeitnehmer-Pauschbetrag (seit 2023 unverändert)

2022: 1.200€
2023-2026: 1.230€ (unverändert)

Effekt: Erst Werbungskosten über 1.230€ bringen zusätzliche Steuerersparnis. Die Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€) liegt nur knapp darüber → geringer Effekt ohne weitere Werbungskosten.

Beispiel: 210 HO-Tage (1.260€) → nur 30€ über Pauschbetrag → 30€ × 35% = 11€ Steuererstattung (ohne weitere Werbungskosten).

3. Entfernungspauschale (seit 2022 unverändert)

km 1-20: 0,30€/km (seit 2022 unverändert)
ab km 21: 0,38€/km (Fernpendler-Zuschlag, seit 2022 unverändert)

Effekt: Keine Änderung bei der Kombination Homeoffice-Pauschale + Pendlerpauschale.

4. Computer-AfA (seit 2021 unverändert)

Seit 2021: 1 Jahr Nutzungsdauer (BMF-Schreiben 26.02.2021)
2024-2026: Unverändert

Effekt: Computer, Laptops und Peripherie können weiterhin im Kaufjahr vollständig abgeschrieben werden.

Fazit: Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2023 stabil. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Grundfreibetrag (steigt jährlich) und damit indirekt die Steuerersparnis durch die Pauschale (sinkt leicht für manche Arbeitnehmer).

Ja! Sie können Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Homeoffice-Pauschale kann noch für folgende Jahre geltend gemacht werden:

Abgabefristen für rückwirkende Steuererklärungen (Stand 2026):

2022: Abgabefrist bis 31.12.2026 (5€/Tag, max. 120 Tage = 600€)
2023: Abgabefrist bis 31.12.2027 (6€/Tag, max. 210 Tage = 1.260€)
2024: Abgabefrist bis 31.12.2028 (6€/Tag, max. 210 Tage = 1.260€)
2025: Abgabefrist bis 31.12.2029 (6€/Tag, max. 210 Tage = 1.260€)

Wichtig: Unterschiedliche Regelungen beachten!

2020-2022: 5€/Tag, max. 120 Tage = 600€/Jahr (Corona-Sonderregel)
Ab 2023: 6€/Tag, max. 210 Tage = 1.260€/Jahr (dauerhafte Regelung)

Praxisbeispiel: Rückwirkende Anträge für 2022-2025

Sarah hat 2022-2025 jeweils 180 Tage im Homeoffice gearbeitet, aber nie die Pauschale beantragt. Sie reicht 2026 rückwirkend Steuererklärungen ein:

2022: 120 Tage × 5€ = 600€ (120-Tage-Limit!)
2023: 180 Tage × 6€ = 1.080€
2024: 180 Tage × 6€ = 1.080€
2025: 180 Tage × 6€ = 1.080€
Gesamt: 3.840€ Werbungskosten

Steuerersparnis (bei 35% Grenzsteuersatz):
• 3.840€ − (4 × 1.230€ Pauschbetrag) = −1.080€ → keine Wirkung in 2022
• Nur 2023-2025 wirksam: (1.080€ − 1.230€) × 3 = 0€ → keine Wirkung ohne weitere Werbungskosten!

Mit weiteren Werbungskosten (z.B. Internet 240€/Jahr):
• 2022: 600€ + 240€ = 840€ (unter Pauschbetrag → keine Wirkung)
• 2023-2025: (1.080€ + 240€) × 3 = 3.960€ − (3 × 1.230€) = 270€ × 35% = 95€ Steuererstattung

Dokumentation für rückwirkende Anträge:

Homeoffice-Tage: Kalender, E-Mails, Arbeitgeberbescheinigung
Plausibilität: 180 Tage bei 5-Tage-Woche = 36 Wochen = realistisch
Arbeitsmittel: Rechnungen aufbewahren (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)

Tipp: Rückwirkende Anträge lohnen sich vor allem, wenn Sie weitere Werbungskosten haben (Arbeitsmittel, Pendlerpauschale, Fortbildung), um über den Pauschbetrag (1.230€) zu kommen.

Die bahnbrechendste Änderung neben der Homeoffice-Pauschale war die Computer-AfA-Reform 2021: Die Nutzungsdauer für Computer, Laptops und Peripherie wurde von 3 Jahren auf 1 Jahr herabgesetzt (BMF-Schreiben vom 26.02.2021).

Alte Regelung (bis 2020):

Computer/Laptop: 3 Jahre Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG)
Beispiel: Laptop 1.500€ → 500€/Jahr über 3 Jahre
Problem: Steuerersparnis verteilt sich über 3 Jahre

Neue Regelung (ab 2021):

Computer/Laptop: 1 Jahr Nutzungsdauer (BMF-Schreiben 26.02.2021)
Beispiel: Laptop 1.500€ → 1.500€ im Kaufjahr absetzbar
Vorteil: Sofortige Steuerersparnis im ersten Jahr

Was zählt zur Computer-Peripherie?

Computer-Hardware: Desktop-PC, Laptop, Notebook, Tablet
Eingabegeräte: Tastatur, Maus, Trackpad, Grafiktablett
Ausgabegeräte: Monitor, Display, Beamer
Speichergeräte: Externe Festplatte, SSD, USB-Stick, NAS
Verbindungsgeräte: Dockingstation, USB-Hub, KVM-Switch
Drucker & Scanner: Alle Arten (Laser, Tinte, Multifunktion)
Audio/Video: Webcam, Headset, Mikrofon, Lautsprecher
Software: Betriebssysteme, Office-Software, Fachsoftware

Rückwirkende Anwendung:

Die 1-Jahres-Regel gilt auch rückwirkend für Computer, die vor 2021 gekauft wurden und noch nicht vollständig abgeschrieben sind. Sie können die Restbuchwerte sofort abschreiben.

Beispiel: Laptop 1.500€ gekauft 2019, bisher 2 Jahre à 500€ abgeschrieben (Restbuchwert 500€) → 500€ sofort in 2021 absetzbar.

Vergleich: Alte vs. Neue Regelung

Beispiel: MacBook Pro 2.500€, Grenzsteuersatz 38%

Alte Regelung (3 Jahre AfA):
• Jahr 1: 833€ × 38% = 317€ Steuererstattung
• Jahr 2: 833€ × 38% = 317€
• Jahr 3: 834€ × 38% = 317€
Gesamt: 951€ über 3 Jahre

Neue Regelung (1 Jahr AfA):
• Jahr 1: 2.500€ × 38% = 950€ Steuererstattung
Vorteil: 950€ sofort (statt 317€ im Jahr 1)

Zeitwert des Geldes: 950€ heute sind mehr wert als 951€ über 3 Jahre verteilt (Inflation, Zinsen).

Fazit: Die Computer-AfA-Reform 2021 war eine Revolution für Homeoffice-Arbeitnehmer — teure IT-Ausstattung kann jetzt sofort abgeschrieben werden, unabhängig vom Preis.

Bei rückwirkenden Anträgen für die Homeoffice-Pauschale gibt es häufige Fehler, die zu Ablehnungen oder Nachforderungen führen.

Fehler 1: Falsche Regelung anwenden — 660€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Die Regelungen unterscheiden sich zwischen 2020-2022 (5€/Tag, max. 120 Tage) und ab 2023 (6€/Tag, max. 210 Tage).

Beispiel: 180 HO-Tage in 2022
Falsch: 180 Tage × 6€ = 1.080€ (falsche Regelung!)
Richtig: 120 Tage × 5€ = 600€ (120-Tage-Limit in 2022!)
Konsequenz: Finanzamt kürzt auf 600€ → Nachforderung

Fehler 2: Keine Dokumentation — Abzug komplett gestrichen

Problem: Auch bei rückwirkenden Anträgen verlangt das Finanzamt eine plausible Dokumentation der Homeoffice-Tage.

Beispiel: 200 HO-Tage in 2023, keine Dokumentation
Konsequenz: Finanzamt streicht Abzug komplett → 1.200€ × 38% = 456€ Steuerersparnis verloren

Richtig: Kalender, E-Mails, Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis

Fehler 3: Unrealistische Tage-Anzahl — Finanzamt kürzt

Problem: 210 HO-Tage bei 20%-Teilzeit ist unrealistisch → Finanzamt kürzt.

Beispiel: 210 HO-Tage bei 1 Tag/Woche Teilzeit
Realistisch: 52 Wochen × 1 Tag = 52 Tage
Unrealistisch: 210 Tage (mehr als Arbeitstage!)
Konsequenz: Finanzamt kürzt auf 52 Tage → 948€ verschenkt

Fehler 4: Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht beachten — keine Wirkung

Problem: Erst Werbungskosten über 1.230€ bringen zusätzliche Steuerersparnis.

Beispiel: 2023: 180 HO-Tage × 6€ = 1.080€ (unter Pauschbetrag!)
Effekt: Keine zusätzliche Steuerersparnis (Pauschbetrag 1.230€ wird sowieso gewährt)

Richtig: Weitere Werbungskosten hinzufügen (Internet 240€, Arbeitsmittel) → über 1.230€ kommen

Fehler 5: Computer-AfA falsch anwenden — 633€ Steuerersparnis verschenkt

Problem: Seit 2021 gilt 1 Jahr AfA für Computer — nicht mehr 3 Jahre.

Beispiel: Laptop 2.500€ gekauft 2023, über 3 Jahre abgeschrieben
Falsch: 833€/Jahr × 38% = 317€ Steuererstattung im Jahr 1
Richtig: 2.500€ × 38% = 950€ Steuererstattung im Jahr 1
Unterschied: 633€ verschenkt!

Fehler 6: Abgabefrist verpassen — Anspruch verfällt

Problem: Steuererklärungen können nur bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Beispiel: 2022 Steuererklärung in 2027 einreichen
Konsequenz: Abgabefrist 31.12.2026 verpasst → Anspruch verfällt → 600€ × 38% = 228€ Steuerersparnis verloren

Richtig: Rückwirkende Anträge rechtzeitig einreichen (bis 31.12. des 4. Folgejahres)