Lisas Situation: Freiberuflerin im Homeoffice
Lisa arbeitet seit 3 Jahren als selbstständige Grafikdesignerin. Ihr „Büro" ist ein Schreibtisch in ihrer Zweizimmer-Wohnung. Sie arbeitet an 250 Tagen im Jahr von zu Hause — darunter auch einige Wochenenden, wenn Kundenprojekte drängen. Gelegentlich nutzt sie einen Coworking-Space für Kundenmeetings.
Der große Unterschied: Kein Pauschbetrag für Selbstständige
Entscheidender Vorteil: Anders als Angestellte müssen Selbstständige keinen Pauschbetrag (1.230€) erst überschreiten. Jeder Euro Homeoffice-Pauschale mindert direkt den zu versteuernden Gewinn — vom allerersten Tag an.
Rechtliche Grundlagen für Freelancer
Die Homeoffice-Pauschale ist in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG geregelt und gilt sowohl für Arbeitnehmer (als Werbungskosten) als auch für Selbstständige (als Betriebsausgaben). Der entscheidende Unterschied liegt in der steuerlichen Wirkung:
- Angestellte: Werbungskosten wirken erst ab 1.231€ (nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230€)
- Selbstständige: Betriebsausgaben wirken ab dem ersten Euro — kein Pauschbetrag
- Maximalbetrag: 6€ pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260€ pro Jahr (für beide Gruppen gleich)
- Voraussetzung: Ausschließliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung an diesem Tag
Wichtig für Gewerbetreibende: Die Homeoffice-Pauschale mindert nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch den Gewerbeertrag. Bei einem Hebesatz von 400% (typisch für Großstädte) sparen Sie zusätzlich ca. 14% Gewerbesteuer auf die 1.260€ — das sind weitere 176€ Ersparnis.
| Merkmal | Angestellte | Selbstständige / Freelancer |
|---|---|---|
| Art der Absetzung | Werbungskosten (Anlage N) | Betriebsausgabe (Anlage EÜR) |
| Pauschbetrag-Hürde | 1.230€ müssen überschritten werden | ✓ Keine — wirkt ab dem 1. Euro |
| Wochenende/Feiertage | Normalerweise nicht möglich | ✓ Zählt, wenn tatsächlich gearbeitet |
| Kombination mit ext. Büro | Nicht relevant | ✓ Möglich (nur HO-Tage zählen) |
| Max. pro Jahr | 1.260€ (210 Tage × 6€) | 1.260€ (210 Tage × 6€) |
Lisas Steuerberechnung
- Tatsächliche Homeoffice-Tage 250 Tage
- Davon anrechenbar (max. 210) 210 Tage
- Pauschale pro Tag × 6,00€
- Jahresumsatz 55.000,00€
- Sonstige Betriebsausgaben − 12.000,00€
- Homeoffice-Pauschale − 1.260,00€
- Zu versteuernder Gewinn = 41.740,00€
- Grenzsteuersatz (ca. 38%) × 0,38
Zusätzlich absetzbar: Arbeitsmittel & Ausstattung
Die Homeoffice-Pauschale deckt nur die allgemeinen Raumkosten ab. Arbeitsmittel können Sie zusätzlich als Betriebsausgaben absetzen:
| Arbeitsmittel | Kosten | Abschreibung |
|---|---|---|
| MacBook Pro | 2.499€ | Sofort (seit 2021: 1 Jahr für Computer) |
| Monitor (4K, 27") | 549€ | Sofort (GWG ≤ 800€ netto) |
| Grafiktablett | 329€ | Sofort (GWG ≤ 800€ netto) |
| Ergonomischer Bürostuhl | 750€ | Sofort (GWG ≤ 800€ netto) |
| Adobe Creative Cloud (Jahresabo) | 713€ | Voll als Betriebsausgabe |
Tipp für Freelancer: Geräte bis 800€ netto (952€ brutto) können als GWG sofort abgeschrieben werden. Computer und Laptops sind seit 2021 generell im Jahr der Anschaffung voll absetzbar — unabhängig vom Kaufpreis. Nutzen Sie den AfA-Rechner.
Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen
Für Freiberufler und Gewerbetreibende (EÜR)
Als Freiberufler oder Gewerbetreibender mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung tragen Sie die Homeoffice-Pauschale folgendermaßen ein:
- Anlage EÜR, Zeile 67: „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben"
- Bezeichnung: „Homeoffice-Pauschale 2026: 210 Tage × 6€" (oder entsprechend Ihrer Tage)
- Betrag: 1.260€ (oder entsprechend berechnet)
- Nachweis: Kalender, Projektliste oder Zeiterfassung mit den Homeoffice-Tagen bereithalten
- Dokumentation: Keine Belege für Raumkosten nötig — die Pauschale ist pauschal
Für Bilanzierer
Wenn Sie bilanzieren (statt EÜR), buchen Sie die Homeoffice-Pauschale auf:
- SKR 03: Konto 4980 „Sonstige betriebliche Aufwendungen"
- SKR 04: Konto 6850 „Sonstige betriebliche Aufwendungen"
- Buchungstext: „Homeoffice-Pauschale 2026"
Dokumentationspflicht
Auch wenn die Pauschale keine Belege erfordert, müssen Sie bei einer Betriebsprüfung nachweisen können, an welchen Tagen Sie tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben. Empfohlene Dokumentation:
- Kalender: Markieren Sie Homeoffice-Tage (z.B. „HO" oder „Home")
- Projektliste: Notieren Sie, an welchen Projekten Sie an welchen Tagen gearbeitet haben
- Zeiterfassung: Wenn Sie bereits eine Zeiterfassung führen, ergänzen Sie den Arbeitsort
- E-Mails/Rechnungen: Können als Indiz dienen, dass Sie an bestimmten Tagen gearbeitet haben
Wichtig: Sie können nicht gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale und ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Entscheiden Sie sich für eine Option. Die Wahl können Sie jedes Jahr neu treffen.
Tipps speziell für Freelancer
Wochenend-Arbeit zählt. Als Freelancer können Sie auch Samstage und Sonntage als Homeoffice-Tage ansetzen, wenn Sie tatsächlich gearbeitet haben. Dokumentieren Sie dies in Ihrem Homeoffice-Tagebuch.
Coworking-Kosten sind zusätzlich absetzbar. Wenn Sie an manchen Tagen einen Coworking-Space nutzen, können Sie diese Kosten als separate Betriebsausgabe absetzen — die Homeoffice-Pauschale gibt es dann aber nur für die reinen Homeoffice-Tage. Vergleichen Sie mit unserem Coworking-Vergleichsrechner.
Gewerbesteuer beachten. Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) sollten beachten: Die Homeoffice-Pauschale mindert auch den Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 400% spart Lisa dadurch zusätzlich — falls sie gewerblich tätig wäre.
Achtung Umsatzsteuer: Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag und nicht mit Umsatzsteuer verbunden. Sie können daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie tatsächliche Rechnungen (z.B. für Strom, Internet).
Häufige Fehler für Freelancer vermeiden
Fehler 1: Homeoffice-Pauschale als umsatzsteuerrelevant behandeln
Das Problem: Manche Freelancer versuchen, aus der Homeoffice-Pauschale einen Vorsteuerabzug geltend zu machen oder behandeln sie als umsatzsteuerpflichtigen Posten.
Die Wahrheit: Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag ohne Umsatzsteuer-Bezug. Sie können daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie tatsächliche Rechnungen (z.B. für Strom, Internet, Miete).
Konsequenz bei Fehler: Das Finanzamt streicht den falschen Vorsteuerabzug und fordert die Umsatzsteuer nach — inklusive Zinsen (0,5% pro Monat = 6% p.a.).
Richtig machen: Buchen Sie die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe ohne Umsatzsteuer. Wenn Sie Vorsteuerabzug wollen, setzen Sie stattdessen das häusliche Arbeitszimmer mit tatsächlichen Kosten und Belegen an.
Fehler 2: Mehr als 210 Tage ansetzen
Das Problem: Freelancer arbeiten oft auch am Wochenende und kommen auf mehr als 210 Arbeitstage pro Jahr. Manche setzen dann z.B. 250 Tage × 6€ = 1.500€ an.
Die Wahrheit: Das Maximum liegt bei 210 Tagen und 1.260€ pro Jahr — unabhängig davon, wie viele Tage Sie tatsächlich gearbeitet haben. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 EStG).
Konsequenz bei Fehler: Das Finanzamt kürzt den Betrag auf 1.260€ und fordert die zu viel erstattete Steuer zurück — inklusive Zinsen.
Richtig machen: Auch wenn Sie 300 Tage im Jahr arbeiten, setzen Sie maximal 210 Tage an. Wenn Ihre tatsächlichen Raumkosten höher sind, prüfen Sie, ob das häusliche Arbeitszimmer günstiger ist.
Fehler 3: Homeoffice-Pauschale UND Arbeitszimmer gleichzeitig
Das Problem: Manche Freelancer versuchen, für einen Teil des Jahres die Pauschale und für den anderen Teil das Arbeitszimmer anzusetzen (z.B. „6 Monate Pauschale, 6 Monate Arbeitszimmer").
Die Wahrheit: § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG verbietet die Kombination ausdrücklich: „Die Betriebsausgaben nach Satz 3 sind nicht abziehbar, soweit für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist."
Konsequenz bei Fehler: Das Finanzamt streicht beide Positionen und fordert die gesamte Steuererstattung zurück. In schweren Fällen kann ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.
Richtig machen: Entscheiden Sie sich für eine Option für das gesamte Kalenderjahr. Die Wahl können Sie jedes Jahr neu treffen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die bessere Option zu finden.
Ausnahme: Wenn Sie im Laufe des Jahres umziehen und in der neuen Wohnung kein separates Arbeitszimmer mehr haben, können Sie für die Zeit vor dem Umzug das Arbeitszimmer und danach die Pauschale ansetzen. Dokumentieren Sie den Umzug mit Mietvertrag und Meldebestätigung.
Fehler 4: Coworking-Tage als Homeoffice-Tage deklarieren
Das Problem: Freelancer, die gelegentlich einen Coworking-Space nutzen, setzen trotzdem die volle Homeoffice-Pauschale für alle Arbeitstage an.
Die Wahrheit: Die Homeoffice-Pauschale gilt nur für Tage, an denen Sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten. An Coworking-Tagen können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten (Tagesticket, Monatsmiete anteilig) als Betriebsausgabe absetzen.
Konsequenz bei Fehler: Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie Ihre Homeoffice-Tage nachweisen. Wenn Coworking-Rechnungen vorliegen, streicht das Finanzamt die entsprechenden Tage aus der Pauschale.
Richtig machen: Führen Sie einen Kalender, in dem Sie für jeden Tag notieren, wo Sie gearbeitet haben. Beispiel:
- 180 Tage Homeoffice → 180 × 6€ = 1.080€ Pauschale
- 30 Tage Coworking (Tagesticket 25€) → 30 × 25€ = 750€ tatsächliche Kosten
- Gesamt absetzbar: 1.080€ + 750€ = 1.830€
Nutzen Sie unseren Coworking-Vergleichsrechner, um die optimale Mischung zu berechnen.
Fehler 5: Keine Dokumentation der Homeoffice-Tage
Das Problem: Freelancer setzen die Homeoffice-Pauschale an, führen aber keine Aufzeichnungen über ihre tatsächlichen Homeoffice-Tage.
Die Wahrheit: Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie nachweisen können, an welchen Tagen Sie tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben. Ohne Dokumentation kann das Finanzamt die gesamte Pauschale streichen.
Konsequenz bei Fehler: Streichung der gesamten Homeoffice-Pauschale (1.260€) plus Nachzahlung der Steuer (bei 38% Grenzsteuersatz: 479€) plus Zinsen (6% p.a.).
Richtig machen: Führen Sie eine der folgenden Dokumentationen:
- Kalender: Markieren Sie jeden Homeoffice-Tag (z.B. „HO" oder „Home")
- Projektliste: Notieren Sie, an welchen Projekten Sie an welchen Tagen gearbeitet haben
- Zeiterfassung: Ergänzen Sie Ihre Zeiterfassung um den Arbeitsort
- Excel/Google Sheets: Führen Sie eine einfache Tabelle mit Datum, Projekt und Ort
Tipp: Nutzen Sie unseren Arbeitstage-Zähler, um Ihre Homeoffice-Tage automatisch zu dokumentieren.
Fehler 6: Gewerbesteuer-Effekt nicht berücksichtigen
Das Problem: Gewerbetreibende berechnen nur die Einkommensteuer-Ersparnis und übersehen die zusätzliche Gewerbesteuer-Minderung.
Die Wahrheit: Die Homeoffice-Pauschale mindert nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch den Gewerbeertrag. Bei einem Hebesatz von 400% (typisch für Großstädte) sparen Sie zusätzlich ca. 14% Gewerbesteuer auf die 1.260€ — das sind weitere 176€ Ersparnis.
Konsequenz bei Fehler: Sie verschenken Steuerersparnis, weil Sie die Gewerbesteuer-Minderung nicht einkalkulieren. Das kann die Entscheidung zwischen Pauschale und Arbeitszimmer beeinflussen.
Richtig machen: Berechnen Sie die Gesamtersparnis (Einkommensteuer + Gewerbesteuer). Nutzen Sie unseren Freelancer-Rechner, der beide Steuerarten berücksichtigt.
Beispielrechnung:
- Homeoffice-Pauschale: 1.260€
- Einkommensteuer-Ersparnis (38% Grenzsteuersatz): 1.260€ × 0,38 = 479€
- Gewerbesteuer-Ersparnis (14% bei Hebesatz 400%): 1.260€ × 0,14 = 176€
- Gesamtersparnis: 479€ + 176€ = 655€
Wichtig: Freiberufler (§ 18 EStG) zahlen keine Gewerbesteuer. Die Pauschale wirkt nur auf die Einkommensteuer.