Homeoffice für Freelancer: Voller Abzug ab Tag 1
Als Selbständiger haben Sie keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag – nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe vollständig aus. Complete Guide für 2026.
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Als Freelancer oder Selbstständiger haben Sie einen entscheidenden steuerlichen Vorteil: Ihnen steht kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu – aber dafür können Sie Ihre Homeoffice-Kosten sofort und vollständig als Betriebsausgaben absetzen.
Der entscheidende Unterschied
Während Angestellte nur den übersteigenden Betrag ihrer Werbungskosten absetzen können (nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230€), können Selbstständige alle beruflich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Angestellte
Werbungskosten werden um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230€) gekürzt. Nur der übersteigende Betrag wirkt steuermindernd.
Selbstständige
Betriebsausgaben werden vollständig vom Gewinn abgezogen. Jeder Euro zählt – auch unter 1.230€!
Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige
Die Homeoffice-Pauschale funktioniert für Selbstständige genauso wie für Angestellte:
6€ pro Tag × bis zu 210 Tage = max. 1.260€ pro Jahr
→ Absetzbar als Betriebsausgabe, nicht als Werbungskosten
Beispielrechnung
Freelancer Lisa, Grafikdesignerin, arbeitet 150 Tage von zu Hause:
- Homeoffice-Pauschale: 150 × 6€ = 900€
- Dieser Betrag wird direkt vom Gewinn abgezogen
- Bei einem Steuersatz von 30% = 270€ Steuerersparnis
Was Selbstständige zusätzlich absetzen können
Als Selbstständiger können Sie weit mehr als die Pauschale absetzen:
1. Raumkosten (anteilig)
Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben, können Sie anteilige Raumkosten absetzen:
- Miete (anteilig nach Fläche)
- Strom, Heizung, Wasser
- Nebenkosten
- Mietersparnis bei Eigentum (AfA)
2. Komplette Einrichtung
Anders als bei der Homeoffice-Pauschale können Selbstständige die komplette Arbeitszimmereinrichtung als Betriebsausgabe geltend machen:
- Schreibtisch, Bürostuhl, Regale
- Computer und Peripherie
- Beleuchtung speziell für das Arbeitszimmer
3. Laufende Kosten
- Internet/Telefon (anteilig oder pauschal)
- Strom für Arbeitsgeräte
- Verbrauchsmaterial (Papier, Toner)
Die Entscheidung: Pauschale oder tatsächliche Kosten?
Als Selbstständiger haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
| Option | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | Einfach, kein Nachweis nötig, max. 1.260€/Jahr | Gedeckelt |
| Tatsächliche Kosten | Unbegrenzt absetzbar, oft deutlich mehr | Belege nötig, aufwendiger |
Break-Even: Wann lohnt sich das Arbeitszimmer?
Wenn Ihre anteiligen Raumkosten über 105€/Monat (1.260€/Jahr) liegen, lohnt sich die Berechnung der tatsächlichen Kosten.
💡 Tipp
Als Selbstständiger haben Sie einen großen Vorteil: Sie können auch dann anteilige Raumkosten absetzen, wenn Sie keinen separaten Raum haben. Bei einem gemischt genutzten Raum (z.B. Wohnzimmer mit Schreibtischecke) können Sie den Flächenanteil ansetzen.
Steuererklärung: EÜR vs. Anlage S
Für Freiberufler (EÜR)
Als Freiberufler nutzen Sie die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die Homeoffice-Kosten tragen Sie in Zeile 12 "Sonstige Betriebsausgaben" ein.
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
Bei einer GmbH werden Homeoffice-Kosten als Betriebsausgaben verbucht. Die Pauschale kann als Sachbezug an Mitarbeiter gewährt werden.
Typische Fehler vermeiden
Fehler 1: Privaten Anteil vergessen
Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Anteil herausrechnen (bei ≥90% beruflicher Nutzung = kein Problem).
Fehler 2: Falsche Zuordnung
Computer und Büromöbel sind Betriebsausgaben, nicht Raumkosten. Achten Sie auf die richtige Zuordnung.
Fehler 3:homeoffice-Pauschale doppelt
Wenn Sie die Pauschale nutzen, können Sie nicht zusätzlich anteilige Raumkosten geltend machen. Wählen Sie eine Option.
Optimale Strategie für Freelancer
- Homeoffice-Pauschale: Für einfache Fälle, max. 1.260€/Jahr
- Tatsächliche Kosten: Bei separatem Raum und hohen Raumkosten
- Kombination: Pauschale für einen Teil + anteilige Kosten für anderes (mit Steuerberater abstimmen)
Nutzen Sie unseren Freelancer-Rechner, um Ihre individuelle Steuerersparnis zu berechnen.
Datenquellen
Wichtiger Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei konkreten Steuerfragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Ihres zuständigen Finanzamts.