Spezielle Situationen

Homeoffice für Freelancer: Voller Abzug ab Tag 1

Als Selbständiger haben Sie keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag – nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe vollständig aus. Complete Guide für 2026.

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Als Freelancer oder Selbstständiger haben Sie einen entscheidenden steuerlichen Vorteil: Ihnen steht kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu – aber dafür können Sie Ihre Homeoffice-Kosten sofort und vollständig als Betriebsausgaben absetzen.

Der entscheidende Unterschied

Während Angestellte nur den übersteigenden Betrag ihrer Werbungskosten absetzen können (nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230€), können Selbstständige alle beruflich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Angestellte

Werbungskosten werden um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230€) gekürzt. Nur der übersteigende Betrag wirkt steuermindernd.

Selbstständige

Betriebsausgaben werden vollständig vom Gewinn abgezogen. Jeder Euro zählt – auch unter 1.230€!

Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige

Die Homeoffice-Pauschale funktioniert für Selbstständige genauso wie für Angestellte:

6€ pro Tag × bis zu 210 Tage = max. 1.260€ pro Jahr

→ Absetzbar als Betriebsausgabe, nicht als Werbungskosten

Beispielrechnung

Freelancer Lisa, Grafikdesignerin, arbeitet 150 Tage von zu Hause:

  • Homeoffice-Pauschale: 150 × 6€ = 900€
  • Dieser Betrag wird direkt vom Gewinn abgezogen
  • Bei einem Steuersatz von 30% = 270€ Steuerersparnis

Was Selbstständige zusätzlich absetzen können

Als Selbstständiger können Sie weit mehr als die Pauschale absetzen:

1. Raumkosten (anteilig)

Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben, können Sie anteilige Raumkosten absetzen:

  • Miete (anteilig nach Fläche)
  • Strom, Heizung, Wasser
  • Nebenkosten
  • Mietersparnis bei Eigentum (AfA)

2. Komplette Einrichtung

Anders als bei der Homeoffice-Pauschale können Selbstständige die komplette Arbeitszimmereinrichtung als Betriebsausgabe geltend machen:

  • Schreibtisch, Bürostuhl, Regale
  • Computer und Peripherie
  • Beleuchtung speziell für das Arbeitszimmer

3. Laufende Kosten

  • Internet/Telefon (anteilig oder pauschal)
  • Strom für Arbeitsgeräte
  • Verbrauchsmaterial (Papier, Toner)

Die Entscheidung: Pauschale oder tatsächliche Kosten?

Als Selbstständiger haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Option Vorteile Nachteile
Homeoffice-Pauschale Einfach, kein Nachweis nötig, max. 1.260€/Jahr Gedeckelt
Tatsächliche Kosten Unbegrenzt absetzbar, oft deutlich mehr Belege nötig, aufwendiger

Break-Even: Wann lohnt sich das Arbeitszimmer?

Wenn Ihre anteiligen Raumkosten über 105€/Monat (1.260€/Jahr) liegen, lohnt sich die Berechnung der tatsächlichen Kosten.

💡 Tipp

Als Selbstständiger haben Sie einen großen Vorteil: Sie können auch dann anteilige Raumkosten absetzen, wenn Sie keinen separaten Raum haben. Bei einem gemischt genutzten Raum (z.B. Wohnzimmer mit Schreibtischecke) können Sie den Flächenanteil ansetzen.

Steuererklärung: EÜR vs. Anlage S

Für Freiberufler (EÜR)

Als Freiberufler nutzen Sie die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die Homeoffice-Kosten tragen Sie in Zeile 12 "Sonstige Betriebsausgaben" ein.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)

Bei einer GmbH werden Homeoffice-Kosten als Betriebsausgaben verbucht. Die Pauschale kann als Sachbezug an Mitarbeiter gewährt werden.

Typische Fehler vermeiden

Fehler 1: Privaten Anteil vergessen

Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Anteil herausrechnen (bei ≥90% beruflicher Nutzung = kein Problem).

Fehler 2: Falsche Zuordnung

Computer und Büromöbel sind Betriebsausgaben, nicht Raumkosten. Achten Sie auf die richtige Zuordnung.

Fehler 3:homeoffice-Pauschale doppelt

Wenn Sie die Pauschale nutzen, können Sie nicht zusätzlich anteilige Raumkosten geltend machen. Wählen Sie eine Option.

Optimale Strategie für Freelancer

  1. Homeoffice-Pauschale: Für einfache Fälle, max. 1.260€/Jahr
  2. Tatsächliche Kosten: Bei separatem Raum und hohen Raumkosten
  3. Kombination: Pauschale für einen Teil + anteilige Kosten für anderes (mit Steuerberater abstimmen)

Nutzen Sie unseren Freelancer-Rechner, um Ihre individuelle Steuerersparnis zu berechnen.

Wichtiger Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei konkreten Steuerfragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Ihres zuständigen Finanzamts.