Homeoffice-Pauschale: Was ist das?
Verstehen Sie die Homeoffice-Pauschale: Voraussetzungen, Höhe (6€/Tag, max. 1.260€) und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Pauschalen. Alle Infos für 2026.
Inhalt anzeigen
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Steuerabzug für Arbeitnehmer und Selbstständige, die einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus erledigen. Sie wurde 2020 als coronabedingte Sonderregelung eingeführt und ist seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Betrag: 6 Euro pro Tag
- Maximum: Maximal 210 Tage pro Jahr
- Steuerersparnis: Bis zu 1.260 Euro jährlich
- Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
- Gültig seit: Dauerhaft seit 2023
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Grundsätzlich jeder, der von zu Hause arbeitet – unabhängig vom Beruf oder der Branche. Die Pauschale gilt für:
- Angestellte mit Homeoffice-Vereinbarung
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte im Rahmen ihrer Dienstpflichten
- Teilzeitbeschäftigte mit Homeoffice-Tagen
Voraussetzungen
Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie an dem betreffenden Tag überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) in Ihrer häuslichen Wohnung arbeiten. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.
Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale unterscheidet sich vom häuslichen Arbeitszimmer. Für das häusliche Arbeitszimmer benötigen Sie einen separaten, abgeschlossenen Raum, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird.
Wie wird die Pauschale berechnet?
Die Berechnung ist denkbar einfach:
Homeoffice-Tage × 6 Euro = Homeoffice-Pauschale Beispielrechnung
Sie arbeiten durchschnittlich 3 Tage pro Woche im Homeoffice (ca. 150 Tage im Jahr):
- 150 Tage × 6 Euro = 900 Euro Pauschale
Bei einem Grenzsteuersatz von 30% ergibt das eine Steuerersparnis von etwa 270 Euro.
Kombination mit anderen Pauschalen
Ein großer Vorteil der Homeoffice-Pauschale ist die Möglichkeit der Kombination mit anderen Steuerpauschalen:
Homeoffice-Pauschale + Pendlerpauschale
An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, können Sie statt der Homeoffice-Pauschale die Entfernungspauschale nutzen:
- Erste 20 km: 0,30 Euro/km
- Ab dem 21. km: 0,38 Euro/km
Wichtig: An einem Tag können Sie entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale nutzen – nicht beide.
Was ist zusätzlich absetzbar?
Folgende Kosten sind immer zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar, unabhängig davon, ob Sie die Pauschale oder das Arbeitszimmer nutzen:
- Internet/Telefon: Pauschal 20 Euro/Monat (240 Euro/Jahr) ohne Einzelnachweis
- Arbeitsmittel: Computer, Laptop, Bildschirm, Bürostuhl – als GWG sofort absetzbar (bis 952 Euro brutto)
- Fachliteratur: Bücher, Fachzeitschriften, Online-Kurse
Wann lohnt sich die Pauschale wirklich?
Die Homeoffice-Pauschale wird zu Ihren Werbungskosten addiert. Sie wirkt sich steuermindernd aus, wenn die Summe Ihrer Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.
Beispiel: Lohnt es sich?
| Szenario | Berechnung | Steuerersparnis (ca.) |
|---|---|---|
| Nur Homeoffice, keine weiteren Kosten | 200 Tage × 6€ = 1.200€ (unter Pauschbetrag) | 0€ |
| Homeoffice + Internet | 1.200€ + 240€ = 1.440€ | ca. 63€ (bei 30%) |
| Hybrid: HO + Pendeln + Internet | 780€ + 600€ + 240€ = 1.620€ | ca. 117€ (bei 30%) |
Wo tragen Sie die Pauschale ein?
Die Homeoffice-Pauschale tragen Sie in Ihre Steuererklärung (Anlage N) ein:
- Zeile 44 der Anlage N für die Homeoffice-Pauschale
- Zeile 46 für Internetpauschale und Arbeitsmittel
Unterschied: Homeoffice-Pauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Maximalbetrag | 1.260€/Jahr | Unbegrenzt |
| Separater Raum | Nein | Ja (≥90% beruflich) |
| Belege nötig | Nein (nur Tagebuch) | Ja |
| Mittelpunkt nötig | Nein | Ja (für vollen Abzug) |
Häufige Fragen
Kann ich die Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer nutzen?
Ja! Einer der größten Vorteile der Pauschale ist, dass Sie kein separates Arbeitszimmer benötigen. Auch Arbeit am Küchentisch, im Wohnzimmer oder an einem Schreibtisch im Schlafzimmer qualifiziert.
Muss ich ein Homeoffice-Tagebuch führen?
Formell gibt es keine Nachweispflicht, aber das Finanzamt kann Belege anfordern. Wir empfehlen ein einfaches Tagebuch zu führen, in dem Sie Ihre Homeoffice-Tage dokumentieren.
Was passiert, wenn ich mehr als 210 Tage arbeite?
Die Pauschale ist auf 210 Tage pro Jahr begrenzt – der darüber hinausgehende Betrag verfällt. Nutzen Sie unseren Arbeitstage-Zähler, um Ihre optimalen Homeoffice-Tage zu tracken.
Kann ich auch halbe Tage ansetzen?
Nein, die Pauschale kann nur für volle Tage geltend gemacht werden, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten. Halbe Tage werden nicht anteilig berechnet.
Wichtiger Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei konkreten Steuerfragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Ihres zuständigen Finanzamts.