Minijob und Homeoffice-Pauschale: Was gilt?
Die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale als Minijobber abzusetzen, hängt von der Besteuerungsart ab. Die meisten Minijobs werden pauschal mit 2% besteuert — dann sind keine Werbungskosten absetzbar.
Wichtig: Bei individueller Besteuerung (z.B. Steuerklasse V für Ehepartner) können Minijobber ihre Homeoffice-Tage genauso wie reguläre Arbeitnehmer absetzen: 6€ pro Tag, max. 210 Tage = 1.260€ pro Jahr (seit 2023).
Minijob-Grenze im Überblick
| Jahr | Grenze/Monat | Grenze/Jahr | Pauschale Rate |
|---|---|---|---|
| 2026 | 556 € | 6.672 € | 6€/Tag |
| 2025 | 538 € | 6.456 € | 6€/Tag |
| 2024 | 538 € | 6.456 € | 6€/Tag |
| 2023 | 520 € | 6.240 € | 6€/Tag |
| 2020–2022 | 450 € | 5.400 € | 5€/Tag |
Tipp: Wenn Sie als Minijobber regelmäßig im Homeoffice arbeiten, prüfen Sie die Umstellung auf individuelle Besteuerung. Besonders in Kombination mit dem Ehegattensplitting und Steuerklasse V kann sich die Homeoffice-Pauschale erheblich lohnen.