Entscheidungshilfe 2026

Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale?

Separates Arbeitszimmer oder flexible Pauschale? Mit zwei Praxisbeispielen und einem Entscheidungsbaum finden Sie die bessere Option für Ihre Situation.

Zwei Beispiele, zwei Strategien

Wir vergleichen zwei typische Situationen: Stefan mit einem separaten Arbeitszimmer und Claudia, die am Schreibtisch im Wohnzimmer arbeitet.

S
Stefan W.
Wirtschaftsprüfer, 48 Jahre — Hat separates Arbeitszimmer
  • 3-Zimmer-Wohnung, Arbeitszimmer 15m² von 85m²
  • Warmmiete: 1.400€/Monat
  • Strom/Internet: 180€/Monat
  • Arbeitet 220 Tage von zu Hause (Mittelpunkt der Tätigkeit)
C
Claudia B.
Marketing-Managerin, 35 Jahre — Kein separates Zimmer
  • 2-Zimmer-Wohnung, Schreibtisch im Wohnzimmer
  • Warmmiete: 950€/Monat
  • 200 Homeoffice-Tage
  • Kein abgeschlossener Raum möglich

Stefan: Tatsächliche Kosten vs. Pauschale

Stefans Arbeitszimmer-Kosten (tatsächliche Kosten)
  • Anteil Arbeitszimmer (15m² ÷ 85m²) 17,6%
  • Warmmiete anteilig (1.400€ × 12 × 17,6%) 2.956,80€
  • Strom/Internet anteilig (180€ × 12 × 17,6%) 380,16€
Tatsächliche Arbeitszimmer-Kosten 3.336,96€
Vergleich mit Homeoffice-Pauschale
  • Homeoffice-Pauschale (210 Tage × 6€) 1.260,00€
  • Tatsächliche Arbeitszimmer-Kosten 3.336,96€
Vorteil Arbeitszimmer +2.076,96€

Stefans Entscheidung: Das häusliche Arbeitszimmer bringt ihm 2.077€ mehr Abzug als die Pauschale. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart er dadurch ca. 872€ mehr Steuern pro Jahr.

Claudia: Nur die Pauschale möglich

Claudias Homeoffice-Pauschale
  • Homeoffice-Tage 200 Tage
  • Pauschale pro Tag × 6,00€
Homeoffice-Pauschale 1.200,00€

Claudias Situation: Da Claudia keinen separaten Raum hat, kommt das Arbeitszimmer nicht in Frage. Die Homeoffice-Pauschale ist ihre einzige und beste Option — bürokratiefrei und ohne Nachweispflicht für Raumkosten.

Der große Vergleich

Merkmal Homeoffice-Pauschale Häusliches Arbeitszimmer
Höchstbetrag 1.260€/Jahr (210 × 6€) Unbegrenzt (bei Mittelpunkt)
Raumvoraussetzung ✓ Keine — auch Küchentisch Separater, abgeschlossener Raum
Nutzungsanteil ✓ Keine Vorgabe ≥90% berufliche Nutzung
Belege erforderlich ✓ Nein (nur Tage dokumentieren) Ja (Miete, NK-Abrechnungen, Grundriss)
Berechnung Einfach: Tage × 6€ Komplex: Fläche × anteilige Kosten
Kombination möglich? ✗ Nicht mit Arbeitszimmer ✗ Nicht mit Pauschale
Mittelpunkt der Tätigkeit Nicht erforderlich Erforderlich für vollen Abzug
Ideal für Hybride Arbeitsmodelle, kein sep. Raum Vollzeit-Homeoffice mit eigenem Raum

Entscheidungsbaum: Welche Option passt zu Ihnen?

Frage 1: Haben Sie einen separaten, abgeschlossenen Raum?

Ein eigenes Zimmer mit Tür, das zu ≥90% beruflich genutzt wird.

→ Nein?

Die Homeoffice-Pauschale ist Ihre Option (max. 1.260€/Jahr).

→ Ja? Frage 2: Ist das Homeoffice der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit?

Arbeiten Sie überwiegend und hauptsächlich von zu Hause?

→ Ja? Frage 3: Liegen Ihre anteiligen Raumkosten über 1.260€/Jahr?

Rechnen Sie: (Raumfläche ÷ Wohnfläche) × (Miete + Nebenkosten) × 12

→ Ja: Arbeitszimmer nutzen! Sie sparen mehr als mit der Pauschale.
→ Nein: Pauschale wählen! Weniger Aufwand bei gleichem oder höherem Betrag.

Häufige Fehler bei der Wahl

  • Fehler 1: Arbeitszimmer ansetzen, obwohl der Raum nicht „abgeschlossen" ist (z.B. offenes Loft) — das Finanzamt wird es ablehnen.
  • Fehler 2: Beide Optionen in der Steuererklärung ansetzen — nur eine ist erlaubt.
  • Fehler 3: Die anteiligen Kosten überschätzen — berechnen Sie genau mit dem Raum-Anteil Rechner.
  • Fehler 4: Vergessen, dass seit 2023 der begrenzte Abzug (1.250€) abgeschafft wurde — es gibt nur noch die Pauschale (1.260€) oder den vollen Abzug.

Häufige Fragen: Arbeitszimmer oder Pauschale?

Das Arbeitszimmer lohnt sich, wenn Ihre tatsächlichen anteiligen Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherung) den Höchstbetrag der Homeoffice-Pauschale von 1.260€/Jahr übersteigen. Ab ca. 105€/Monat anteilige Raumkosten ist das Arbeitszimmer günstiger. Voraussetzung bleibt aber ein separater, abgeschlossener Raum.

Nein. Sie müssen sich für eines entscheiden. Entweder Sie setzen die Homeoffice-Pauschale an (max. 1.260€, kein separater Raum nötig) oder Sie machen die tatsächlichen Kosten des häuslichen Arbeitszimmers geltend. Eine Kombination ist nicht möglich.

Ein häusliches Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein (mit Tür), der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, ein Durchgangszimmer oder ein nicht abgetrennter Bereich reicht nicht aus. Der Raum muss bürotypisch eingerichtet sein.

Absetzbar sind die anteiligen Kosten auf Basis der Zimmergröße im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche: Miete/Abschreibung der Immobilie, Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser), Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Renovierungskosten des Arbeitszimmers (voll), allgemeine Renovierungskosten (anteilig), Müllgebühren, Schornsteinfeger.

Seit 2023 wurde der begrenzte Abzug des Arbeitszimmers (früher max. 1.250€/Jahr) abgeschafft und durch die Tagespauschale (max. 1.260€/Jahr) ersetzt. Ein voller Abzug der tatsächlichen Kosten ist nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Wer z.B. überwiegend im Büro arbeitet, kann nur noch die Tagespauschale nutzen.