Der Flächenanteil: Schlüssel zur Steuerersparnis
Der Flächenanteil Ihres Arbeitszimmers ist die zentrale Kenngröße für alle steuerlichen Berechnungen rund um das häusliche Arbeitszimmer. Er bestimmt, welcher Prozentsatz Ihrer gesamten Wohnkosten steuerlich absetzbar ist — von der Miete über Nebenkosten bis hin zu Renovierungsmaßnahmen.
Berechnungsformel: Flächenanteil = Arbeitszimmer (m²) ÷ Gesamtwohnfläche (m²). Ein 15 m² Arbeitszimmer in einer 80 m² Wohnung ergibt 18,75%. Bei 900€ Warmmiete sind dann 168,75€/Monat (2.025€/Jahr) absetzbar.
Was zählt zur Gesamtwohnfläche? (WoFlV)
| Raum/Bereich | Anrechnung | Beispiel |
|---|---|---|
| Wohn-/Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur | 100% | 65 m² |
| Arbeitszimmer | 100% | 15 m² |
| Balkon, Loggia | 50% | 6 m² → 3 m² |
| Terrasse (überdacht) | 50% | 10 m² → 5 m² |
| Keller | 0% | — |
| Dachboden (nicht ausgebaut) | 0% | — |
| Garage | 0% | — |
| Gesamtwohnfläche | — | 83 m² |
Rechenbeispiele: Flächenanteil und absetzbare Kosten
| Wohnung | AZ-Fläche | Anteil | Warmmiete | Absetzbar/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 60 m² (2-Zi) | 10 m² | 16,7% | 700€ | 1.400€ |
| 80 m² (3-Zi) | 15 m² | 18,8% | 1.000€ | 2.256€ |
| 100 m² (4-Zi) | 18 m² | 18,0% | 1.400€ | 3.024€ |
| 120 m² (Haus) | 20 m² | 16,7% | — | Nebenkosten anteilig |
Absetzbar = Warmmiete × Flächenanteil × 12 Monate. Bei Eigentum: anteilige Gebäude-AfA + Nebenkosten.
Berufliche Nutzung und der 90%-Schwellenwert
Der Flächenanteil allein reicht nicht: Das Arbeitszimmer muss zu mindestens 90% beruflich genutzt werden. Ein Bett im Arbeitszimmer oder regelmäßige private Nutzung führt dazu, dass das Finanzamt das Zimmer nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkennt — dann bleibt nur die Homeoffice-Pauschale.
Nachweis-Tipp: Fertigen Sie einen maßstabsgetreuen Grundriss Ihrer Wohnung an, auf dem das Arbeitszimmer deutlich markiert ist. Notieren Sie die Quadratmeterzahlen. Diesen Grundriss kann das Finanzamt jederzeit anfordern.