Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Brutto-Netto Rechner 2026

Was bleibt vom Brutto übrig? Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit Lohnsteuer, Sozialversicherung und allen Abzügen. Für alle Steuerklassen, GKV und PKV.

Gehalt

Monatliches oder jährliches Bruttogehalt

Sozialversicherung

Relevant für den Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung (ab 23 Jahre)

Kinderlose ab 23 zahlen 0,6% mehr Pflegeversicherung

Durchschnittlich 1,7% (kassenabhängig)

Zusatzangaben

Vom Brutto zum Netto: Alle Abzüge erklärt

Das deutsche Gehalt wird durch zwei Kategorien von Abzügen gemindert: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung).

Faustformel 2026: Als Arbeitnehmer behalten Sie je nach Steuerklasse und Einkommen zwischen 55% und 75% Ihres Bruttogehalts als Netto. Nutzen Sie den Rechner oben für eine exakte Berechnung.

Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Detail

Versicherung AN-Anteil AG-Anteil BBG/Monat
Krankenversicherung7,3% + ~1,7% Zusatz7,3% + ~1,7% Zusatz5.512,50€
Pflegeversicherung1,7% (+ 0,6% kinderlos)1,7%5.512,50€
Rentenversicherung9,3%9,3%8.050€
Arbeitslosenversicherung1,3%1,3%8.050€
Gesamt (ohne Zusatzbeitrag)~19,6%~19,6%

AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber, BBG = Beitragsbemessungsgrenze.

Hinweis: Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus werden keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das bedeutet: ab einem Bruttogehalt von ca. 8.050€/Monat steigt nur noch die Steuer, nicht die Sozialabgaben.

Tipps zur Nettogehalt-Optimierung

  • Steuerklassenwahl: Verheiratete sollten die Kombination III/V vs. IV/IV vergleichen
  • Freibeträge: Werbungskosten über 1.230€ als Freibetrag eintragen lassen (Lohnsteuerermäßigung)
  • Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260€ pro Jahr steuerlich absetzen
  • Arbeitsmittel: Computer, Schreibtisch und Co. über die AfA abschreiben

Häufig gestellte Fragen

Das Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich aller Abzüge: Lohnsteuer (progressiv, 14-45%), Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer, mit Freigrenze), ggf. Kirchensteuer (8-9%), sowie Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV).

Arbeitnehmer zahlen: Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag ~1,7%), Pflegeversicherung (1,7% + 0,6% Kinderlosenzuschlag), Rentenversicherung (9,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%). Zusammen ca. 20-21% des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.512,50€ monatlich (66.150€/Jahr). Für Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt sie 8.050€ monatlich (96.600€/Jahr, Ost und West angeglichen).

In der GKV ist der Beitrag einkommensabhängig (Prozentsatz des Bruttos). In der PKV zahlen Sie einen festen monatlichen Betrag unabhängig vom Einkommen. PKV kann bei hohem Einkommen günstiger sein, bei niedrigem teurer.

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Klasse III (Verheiratete, Höherverdiener) zahlt am wenigsten Lohnsteuer, Klasse V/VI am meisten. Die Jahressteuerlast ist bei Verheirateten am Ende gleich – nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich.