Chronologie 2020-2026

Homeoffice-Pauschale: Alle Änderungen seit 2020

Von der Corona-Sonderregel zur dauerhaften steuerlichen Regelung — was sich jedes Jahr geändert hat.

Entwicklung der Homeoffice-Pauschale im Zeitverlauf

JahrTagessatzMax. TageMax. BetragStatus
Vor 2020Keine Pauschale
20205€120 Tage600€Corona-Sonderregel
20215€120 Tage600€Verlängert
20225€120 Tage600€Letzte Verlängerung
20236€210 Tage1.260€✓ Dauerhaft im EStG
20246€210 Tage1.260€Unverändert
20256€210 Tage1.260€Unverändert
20266€210 Tage1.260€Unverändert

Flankierende Steueränderungen

Wert20222023202420252026
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.200€1.230€1.230€1.230€1.230€
Grundfreibetrag10.347€10.908€11.604€12.084€12.336€
Entfernungspauschale (km 1-20)0,30€0,30€0,30€0,30€0,30€
Entfernungspauschale (ab km 21)0,38€0,38€0,38€0,38€0,38€
Computer-AfA1 Jahr1 Jahr1 Jahr1 Jahr1 Jahr

Details: Was sich in jedem Jahr geändert hat

2020 — Die Corona-Geburtsstunde

Im Dezember 2020 beschloss der Bundestag rückwirkend die Homeoffice-Pauschale als Corona-Soforthilfe. 5€ pro Tag, maximal 120 Tage (600€/Jahr). Kein separater Raum nötig. Die Pauschale galt als Werbungskosten und musste den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten.

2021 — Verlängerung + Computer-Revolution

Die Homeoffice-Pauschale wurde um ein Jahr verlängert. Gleichzeitig: Die bahnbrechende Änderung bei der Computer-AfA — Nutzungsdauer auf 1 Jahr herabgesetzt (BMF-Schreiben 26.02.2021). Seitdem können alle Computer und Peripherie sofort abgeschrieben werden.

2022 — Letzte Verlängerung vor der Verstetigung

Letzte Runde der Corona-Sonderregel. Gleichzeitig erhöhte sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000€ auf 1.200€. Das Jahressteuergesetz 2022 bereitete die dauerhafte Verankerung vor.

2023 — Der große Umbruch

Die wichtigsten Änderungen 2023:

  • Homeoffice-Pauschale dauerhaft im EStG verankert
  • Erhöhung von 5€ auf 6€/Tag
  • Maximum von 120 auf 210 Tage erhöht
  • Pauschale auch an Mischarbeitstagen möglich
  • Begrenzter Arbeitszimmer-Abzug (1.250€) abgeschafft
  • Pauschbetrag auf 1.230€ erhöht

2024-2026 — Stabilität

Die Homeoffice-Pauschale blieb seit 2023 unverändert. Der Grundfreibetrag stieg kontinuierlich (2024: 11.604€, 2025: 12.084€, 2026: 12.336€). Die Entfernungspauschale blieb stabil. Es gab keine weiteren Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale oder der Computer-AfA.

Was könnte sich in Zukunft ändern?

Ausblick (keine offizielle Planung): Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, die Homeoffice-Pauschale zu ändern. Diskutiert wurde vereinzelt eine Erhöhung auf 6€+ oder eine Anhebung des 210-Tage-Limits. Aber: Die Regelung gilt als „gesetzt" und wird voraussichtlich stabil bleiben.

Vorher/Nachher: So viel mehr ist möglich

Vergleich: 200 Homeoffice-Tage (2020 vs. 2026)
  • 2020: 120 Tage × 5€ (Maximum)600,00€
  • 2026: 200 Tage × 6€1.200,00€
Verbesserung 2020 → 2026 +600€ (+100%)

Tipps im Kontext der Änderungen

Altjahre nicht vergessen. Sie können Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Die Homeoffice-Pauschale kann noch für 2022 (5€/Tag) und 2023-2025 (6€/Tag) geltend gemacht werden.

2023er-Regeln beachten. Wer noch den "begrenzten Abzug" des Arbeitszimmers (1.250€) in älteren Steuererklärungen nutzt: Seit 2023 ist das abgeschafft. Prüfen Sie, ob die Tagespauschale günstiger ist.

Computer-AfA seit 2021. Auch rückwirkend können seit 2021 gekaufte Computer/Laptops vollständig im Kaufjahr abgesetzt werden. → AfA-Tabelle

Häufige Fragen: Steueränderungen

Seit 2023. Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Homeoffice-Pauschale dauerhaft in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG verankert und gleichzeitig von 5€/Tag auf 6€/Tag erhöht sowie das Tage-Maximum von 120 auf 210 angehoben.

Nein. Vor 2020 gab es nur das häusliche Arbeitszimmer (separater Raum, begrenzt auf 1.250€ oder vollständig bei Mittelpunkt). Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 als Corona-Sonderregelung neu eingeführt.

Der bisherige begrenzte Abzug (max. 1.250€/Jahr) wurde abgeschafft und durch die Tagespauschale (max. 1.260€) ersetzt. Ein voller Abzug tatsächlicher Kosten ist nur noch bei Mittelpunkt der Tätigkeit möglich.

Die Homeoffice-Pauschale selbst ist seit 2023 unverändert (6€/Tag, max. 210 Tage). Es ändern sich aber regelmäßig flankierende Werte: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibetrag und Entfernungspauschale ab km 21. Diese beeinflussen, wie sich die Pauschale in Ihrer Berechnung auswirkt.