Entwicklung der Homeoffice-Pauschale im Zeitverlauf
| Jahr | Tagessatz | Max. Tage | Max. Betrag | Status |
|---|---|---|---|---|
| Vor 2020 | — | — | — | Keine Pauschale |
| 2020 | 5€ | 120 Tage | 600€ | Corona-Sonderregel |
| 2021 | 5€ | 120 Tage | 600€ | Verlängert |
| 2022 | 5€ | 120 Tage | 600€ | Letzte Verlängerung |
| 2023 | 6€ | 210 Tage | 1.260€ | ✓ Dauerhaft im EStG |
| 2024 | 6€ | 210 Tage | 1.260€ | Unverändert |
| 2025 | 6€ | 210 Tage | 1.260€ | Unverändert |
| 2026 | 6€ | 210 Tage | 1.260€ | Unverändert |
Flankierende Steueränderungen
| Wert | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.200€ | 1.230€ | 1.230€ | 1.230€ | 1.230€ |
| Grundfreibetrag | 10.347€ | 10.908€ | 11.604€ | 12.084€ | 12.336€ |
| Entfernungspauschale (km 1-20) | 0,30€ | 0,30€ | 0,30€ | 0,30€ | 0,30€ |
| Entfernungspauschale (ab km 21) | 0,38€ | 0,38€ | 0,38€ | 0,38€ | 0,38€ |
| Computer-AfA | 1 Jahr | 1 Jahr | 1 Jahr | 1 Jahr | 1 Jahr |
Details: Was sich in jedem Jahr geändert hat
2020 — Die Corona-Geburtsstunde
Im Dezember 2020 beschloss der Bundestag rückwirkend die Homeoffice-Pauschale als Corona-Soforthilfe. 5€ pro Tag, maximal 120 Tage (600€/Jahr). Kein separater Raum nötig. Die Pauschale galt als Werbungskosten und musste den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten.
2021 — Verlängerung + Computer-Revolution
Die Homeoffice-Pauschale wurde um ein Jahr verlängert. Gleichzeitig: Die bahnbrechende Änderung bei der Computer-AfA — Nutzungsdauer auf 1 Jahr herabgesetzt (BMF-Schreiben 26.02.2021). Seitdem können alle Computer und Peripherie sofort abgeschrieben werden.
2022 — Letzte Verlängerung vor der Verstetigung
Letzte Runde der Corona-Sonderregel. Gleichzeitig erhöhte sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000€ auf 1.200€. Das Jahressteuergesetz 2022 bereitete die dauerhafte Verankerung vor.
2023 — Der große Umbruch
Die wichtigsten Änderungen 2023:
- Homeoffice-Pauschale dauerhaft im EStG verankert
- Erhöhung von 5€ auf 6€/Tag
- Maximum von 120 auf 210 Tage erhöht
- Pauschale auch an Mischarbeitstagen möglich
- Begrenzter Arbeitszimmer-Abzug (1.250€) abgeschafft
- Pauschbetrag auf 1.230€ erhöht
2024-2026 — Stabilität
Die Homeoffice-Pauschale blieb seit 2023 unverändert. Der Grundfreibetrag stieg kontinuierlich (2024: 11.604€, 2025: 12.084€, 2026: 12.336€). Die Entfernungspauschale blieb stabil. Es gab keine weiteren Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale oder der Computer-AfA.
Was könnte sich in Zukunft ändern?
Ausblick (keine offizielle Planung): Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, die Homeoffice-Pauschale zu ändern. Diskutiert wurde vereinzelt eine Erhöhung auf 6€+ oder eine Anhebung des 210-Tage-Limits. Aber: Die Regelung gilt als „gesetzt" und wird voraussichtlich stabil bleiben.
Vorher/Nachher: So viel mehr ist möglich
- 2020: 120 Tage × 5€ (Maximum)600,00€
- 2026: 200 Tage × 6€1.200,00€
Tipps im Kontext der Änderungen
Altjahre nicht vergessen. Sie können Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Die Homeoffice-Pauschale kann noch für 2022 (5€/Tag) und 2023-2025 (6€/Tag) geltend gemacht werden.
2023er-Regeln beachten. Wer noch den "begrenzten Abzug" des Arbeitszimmers (1.250€) in älteren Steuererklärungen nutzt: Seit 2023 ist das abgeschafft. Prüfen Sie, ob die Tagespauschale günstiger ist.
Computer-AfA seit 2021. Auch rückwirkend können seit 2021 gekaufte Computer/Laptops vollständig im Kaufjahr abgesetzt werden. → AfA-Tabelle