Häusliches Arbeitszimmer: Voraussetzungen für Freelancer
Als Selbstständiger können Sie die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgabe geltend machen — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht nicht.
Mittelpunkt-Regel: Wenn Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (typisch für Freelancer, die ausschließlich von zu Hause arbeiten), können Sie die Kosten unbegrenzt absetzen. Andernfalls gilt die Homeoffice-Pauschale als Alternative.
Was können Freelancer als Raumkosten absetzen?
| Kostenart | Berechnung | Beispiel (15m²/80m²) |
|---|---|---|
| Anteilige Miete | Flächenanteil × Kaltmiete | 18,75% × 800€ = 150€/mtl. |
| Nebenkosten | Flächenanteil × NK | 18,75% × 200€ = 37,50€/mtl. |
| Versicherungen | Flächenanteil × Police | 18,75% × 30€ = 5,63€/mtl. |
| Renovierung | 100% (nur Arbeitszimmer) | z.B. 500€ Streichen |
| Gesamt p.a. | — | ~2.818€/Jahr |
Pauschale vs. Arbeitszimmer: Vergleich für Freelancer
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Max. Absetzung | 1.260€/Jahr | Unbegrenzt |
| Separater Raum | Nicht nötig | Pflicht (≥90% beruflich) |
| Nachweise | Kalender/einfache Liste | Grundriss, alle Belege |
| Berufliche Nutzung | Überwiegend (>50%) | Mindestens 90% |
| Ideal für | Gelegenheitliches HO | 100% Freelancer |
Praxis-Tipp für Freelancer: Sammeln Sie alle Rechnungen für Büroausstattung, Software und Kommunikation separat. Diese sind als eigenständige Betriebsausgaben absetzbar — zusätzlich zum Arbeitszimmer oder zur Pauschale.