Betriebsausgaben 2026

Freelancer Homeoffice Rechner 2026

Als Freelancer oder Selbstständiger: Häusliches Arbeitszimmer anteilig absetzen oder die Homeoffice-Pauschale nutzen? Finden Sie die steuerlich optimale Methode.

Profil

Fläche

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Wohnkosten

Weitere Kosten

Möbel, Computer, Monitor etc.

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Nutzung

Für Pauschale-Berechnung

Häusliches Arbeitszimmer: Voraussetzungen für Freelancer

Als Selbstständiger können Sie die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgabe geltend machen — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht nicht.

Mittelpunkt-Regel: Wenn Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (typisch für Freelancer, die ausschließlich von zu Hause arbeiten), können Sie die Kosten unbegrenzt absetzen. Andernfalls gilt die Homeoffice-Pauschale als Alternative.

Was können Freelancer als Raumkosten absetzen?

Kostenart Berechnung Beispiel (15m²/80m²)
Anteilige MieteFlächenanteil × Kaltmiete18,75% × 800€ = 150€/mtl.
NebenkostenFlächenanteil × NK18,75% × 200€ = 37,50€/mtl.
VersicherungenFlächenanteil × Police18,75% × 30€ = 5,63€/mtl.
Renovierung100% (nur Arbeitszimmer)z.B. 500€ Streichen
Gesamt p.a.~2.818€/Jahr

Pauschale vs. Arbeitszimmer: Vergleich für Freelancer

Kriterium Homeoffice-Pauschale Häusliches Arbeitszimmer
Max. Absetzung1.260€/JahrUnbegrenzt
Separater RaumNicht nötigPflicht (≥90% beruflich)
NachweiseKalender/einfache ListeGrundriss, alle Belege
Berufliche NutzungÜberwiegend (>50%)Mindestens 90%
Ideal fürGelegenheitliches HO100% Freelancer

Praxis-Tipp für Freelancer: Sammeln Sie alle Rechnungen für Büroausstattung, Software und Kommunikation separat. Diese sind als eigenständige Betriebsausgaben absetzbar — zusätzlich zum Arbeitszimmer oder zur Pauschale.

Häufige Fragen: Freelancer Homeoffice

Für den vollen Abzug als Betriebsausgabe muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Zusätzlich muss es ein separater Raum sein, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht aus.

Ja. Seit 2023 steht die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr) auch Selbstständigen zur Verfügung — als Betriebsausgabe. Der Vorteil: Sie benötigen kein separates Arbeitszimmer und keine Belege für Raumkosten.

Neben den anteiligen Raumkosten sind absetzbar: Büroausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regale), Computer und Software, Internet/Telefon (beruflicher Anteil), Versicherungen (Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung) und Büromaterial. Diese gelten als separate Betriebsausgaben.

Steuerlich gibt es keinen Unterschied — beide setzen das Arbeitszimmer als Betriebsausgabe ab. Der Unterschied liegt in der Gewerbesteuer: Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer auf den Gewinn, Freiberufler (§ 18 EStG: Ärzte, Anwälte, Ingenieure, IT-Berater, Designer etc.) sind davon befreit.