Zwei Wege zur Absetzung von Internet & Telefon
Das Finanzamt bietet für Telekommunikationskosten zwei Berechnungsmethoden: Die vereinfachte Pauschale (20% der Gesamtkosten, max. 20€/Monat) oder den Nachweis des tatsächlichen beruflichen Anteils. Beide Methoden gelten unabhängig davon, ob Sie die Homeoffice-Pauschale oder das häusliche Arbeitszimmer nutzen.
Wichtig: Die Telekommunikationspauschale ist eine eigenständige Werbungskosten-Position — sie wird nicht durch die Homeoffice-Pauschale abgedeckt. Sie können beide Pauschalen gleichzeitig geltend machen!
Die 20%-Pauschale: Einfach und belegfrei
| Vertrag | Monatskosten | 20%-Pauschale | Absetzbar/Jahr |
|---|---|---|---|
| Internet (DSL 50) | 35€ | 7€/mtl. | 84€ |
| Internet (Glasfaser) | 50€ | 10€/mtl. | 120€ |
| Mobilfunk | 30€ | 6€/mtl. | 72€ |
| Internet + Mobilfunk | 70€ | 14€/mtl. | 168€ |
| Internet + Mobil + Festnetz | 100€ | 20€/mtl. (gedeckelt) | 240€ |
Maximum: 20€/Monat = 240€/Jahr, auch wenn 20% der Gesamtkosten mehr ergeben würden.
Tatsächlicher Anteil: Mehr absetzen mit Protokoll
| Methode | Beruflicher Anteil | Absetzbar (bei 70€/mtl.) | Aufwand |
|---|---|---|---|
| 20%-Pauschale | 20% (pauschal) | 168€/Jahr | Keiner |
| Nachweis: 40% | 40% | 336€/Jahr | 3-Monats-Protokoll |
| Nachweis: 60% | 60% | 504€/Jahr | 3-Monats-Protokoll |
| Nachweis: 80% | 80% | 672€/Jahr | 3-Monats-Protokoll |
Bei vorwiegend beruflicher Nutzung (typisch bei Homeoffice-Arbeitern mit Videokonferenzen und Cloud-Diensten) lohnt sich der Nachweis fast immer. Das 3-monatige Protokoll gilt dann für das gesamte Jahr.
Kombinations-Tipp: Homeoffice-Pauschale (bis 1.260€/Jahr) + Telekommunikationspauschale (bis 240€/Jahr) = bis zu 1.500€ Werbungskosten pro Jahr — und das ganz ohne häusliches Arbeitszimmer oder aufwendige Belege.