Pauschale: 20%, max. 20€/Monat

Internet & Telefon — Steuerabzug Rechner 2026

Berechnen Sie den absetzbaren Anteil Ihrer Kommunikationskosten: 20%-Pauschale ohne Nachweis oder tatsächlicher beruflicher Anteil mit Protokoll.

Kosten

Methode

%

Nur bei tatsächlichem Anteil

Zwei Wege zur Absetzung von Internet & Telefon

Das Finanzamt bietet für Telekommunikationskosten zwei Berechnungsmethoden: Die vereinfachte Pauschale (20% der Gesamtkosten, max. 20€/Monat) oder den Nachweis des tatsächlichen beruflichen Anteils. Beide Methoden gelten unabhängig davon, ob Sie die Homeoffice-Pauschale oder das häusliche Arbeitszimmer nutzen.

Wichtig: Die Telekommunikationspauschale ist eine eigenständige Werbungskosten-Position — sie wird nicht durch die Homeoffice-Pauschale abgedeckt. Sie können beide Pauschalen gleichzeitig geltend machen!

Die 20%-Pauschale: Einfach und belegfrei

Vertrag Monatskosten 20%-Pauschale Absetzbar/Jahr
Internet (DSL 50)35€7€/mtl.84€
Internet (Glasfaser)50€10€/mtl.120€
Mobilfunk30€6€/mtl.72€
Internet + Mobilfunk70€14€/mtl.168€
Internet + Mobil + Festnetz100€20€/mtl. (gedeckelt)240€

Maximum: 20€/Monat = 240€/Jahr, auch wenn 20% der Gesamtkosten mehr ergeben würden.

Tatsächlicher Anteil: Mehr absetzen mit Protokoll

Methode Beruflicher Anteil Absetzbar (bei 70€/mtl.) Aufwand
20%-Pauschale20% (pauschal)168€/JahrKeiner
Nachweis: 40%40%336€/Jahr3-Monats-Protokoll
Nachweis: 60%60%504€/Jahr3-Monats-Protokoll
Nachweis: 80%80%672€/Jahr3-Monats-Protokoll

Bei vorwiegend beruflicher Nutzung (typisch bei Homeoffice-Arbeitern mit Videokonferenzen und Cloud-Diensten) lohnt sich der Nachweis fast immer. Das 3-monatige Protokoll gilt dann für das gesamte Jahr.

Kombinations-Tipp: Homeoffice-Pauschale (bis 1.260€/Jahr) + Telekommunikationspauschale (bis 240€/Jahr) = bis zu 1.500€ Werbungskosten pro Jahr — und das ganz ohne häusliches Arbeitszimmer oder aufwendige Belege.

Häufige Fragen: Internet & Telefon absetzen

Ohne Einzelnachweis akzeptiert das Finanzamt 20% Ihrer Telekommunikationskosten, gedeckelt auf 20€ pro Monat (240€/Jahr). Dies gilt für Internet und Telefon zusammen. Für einen höheren Abzug müssen Sie den tatsächlichen beruflichen Anteil nachweisen.

Führen Sie ein 3-monatiges Nutzungsprotokoll: Notieren Sie täglich die berufliche und private Nutzung (Dauer, Gesprächspartner/Zweck). Das Finanzamt akzeptiert diesen Zeitraum als repräsentativ. Typische berufliche Anteile liegen bei 40-80% bei Homeoffice-Tätigkeit.

Ja! Die Telekommunikationspauschale (20%, max. 20€/mtl.) und die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag) sind voneinander unabhängig. Sie können beide gleichzeitig in der Steuererklärung angeben. Die Telekommunikationskosten sind eigenständige Werbungskosten nach § 9 EStG.

Absetzbar sind: Internetanschluss (DSL, Kabel, Glasfaser), Mobilfunkvertrag, Festnetzanschluss, VoIP-Dienste, und ggf. Fax. Nicht absetzbar: Streaming-Dienste (Netflix, Spotify) und rein private Zusatzoptionen.