Referenz 2026

AfA-Tabelle: Homeoffice-Ausstattung komplett

Nutzungsdauer, jährliche Abschreibung und Sofortabschreibung für alle typischen Homeoffice-Gegenstände.

Die 3 Abschreibungsarten

GWG≤ 800€ netto: Im Kaufjahr sofort
1 JahrComputer & Peripherie (alle Preise)
3-13 J.Sonstige Gegenstände > 800€ netto

Computer & Peripherie (1 Jahr AfA)

GegenstandNutzungsdauerAfA bei 1.000€Sofort?
Desktop-PC1 Jahr1.000€✓ Immer
Laptop / Notebook1 Jahr1.000€✓ Immer
Tablet1 Jahr1.000€✓ Immer
Monitor / Display1 Jahr1.000€✓ Immer
Tastatur1 Jahr1.000€✓ Immer
Maus1 Jahr1.000€✓ Immer
Dockingstation / Hub1 Jahr1.000€✓ Immer
Drucker1 Jahr1.000€✓ Immer
Scanner1 Jahr1.000€✓ Immer
Webcam1 Jahr1.000€✓ Immer
Headset / Mikrofon1 Jahr1.000€✓ Immer
Externe Festplatte / SSD1 Jahr1.000€✓ Immer
Betriebssystem / Software1 Jahr1.000€✓ Immer

Sonderregel seit 2021: Alle Computer-Hardware und zugehörige Peripherie haben eine Nutzungsdauer von 1 Jahrunabhängig vom Kaufpreis. Ein 3.000€ MacBook Pro wird genauso sofort abgeschrieben wie eine 30€ Maus.

Büromöbel & Einrichtung

GegenstandNutzungsdauerAfA bei 1.000€/JahrGWG möglich?
Schreibtisch13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Bürostuhl13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Bücherregal / Sideboard13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Schreibtischlampe13 Jahre76,92€✓ Meist ja
Rollcontainer13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto
Whiteboard13 Jahre76,92€✓ Meist ja
Stehpult / Stehkonverter13 Jahre76,92€Wenn ≤ 800€ netto

Sonstige Arbeitsmittel

GegenstandNutzungsdauerAfA bei 1.000€/JahrGWG möglich?
Telefon / Smartphone (beruflich)5 Jahre200€Wenn ≤ 800€ netto
Klimagerät / Ventilator10 Jahre100€Wenn ≤ 800€ netto
Aktenvernichter8 Jahre125€✓ Meist ja
Taschenrechner8 Jahre125€✓ Ja
Aktentasche / Rucksack5 Jahre200€Wenn ≤ 800€ netto

GWG-Sofortabschreibung: So funktioniert es

  • Grenze: 800€ netto (= 952€ brutto bei 19% MwSt)
  • Voraussetzung: Selbständig nutzbares Wirtschaftsgut
  • Abschreibung: Voll im Anschaffungsjahr
  • Alternative: Sammelposten (250-1.000€, 5 Jahre) — selten sinnvoll

Praxistipp: Achten Sie beim Kauf von Büromöbeln auf die 800€-netto-Grenze. Ein Bürostuhl für 790€ netto ist sofort absetzbar — einer für 810€ netto muss über 13 Jahre abgeschrieben werden!

Rechenbeispiel: Verschiedene Abschreibungsarten

Sarah kauft Homeoffice-Ausstattung
  • MacBook Pro (2.499€) — Computer, 1 Jahr2.499€ sofort
  • Monitor 27" (449€ netto) — Peripherie, 1 Jahr449€ sofort
  • Bürostuhl (750€ netto) — GWG750€ sofort
  • Schreibtisch (1.100€ netto) — 13 Jahre AfA84,62€/Jahr
Im 1. Jahr absetzbar 3.782,62€

Weitere Tipps zur Abschreibung

Kaufdatum beachten. Bei unterjährigem Kauf wird die AfA monatsgenau berechnet. Ein Kauf im Januar bringt 12/12 AfA, ein Kauf im Dezember nur 1/12. Bei GWG und Computer-Sofortabschreibung spielt das keine Rolle.

Brutto vs. Netto. Für Arbeitnehmer gilt der Bruttobetrag (inkl. MwSt) als Anschaffungskosten. Für vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige ist der Nettobetrag maßgeblich. Die 800€-GWG-Grenze bezieht sich immer auf den Nettobetrag.

Häufige Fehler bei der Abschreibung

  • Fehler 1: Computer über 3 Jahre abschreiben — seit 2021 gilt 1 Jahr für alle Computer und Peripherie, unabhängig vom Preis.
  • Fehler 2: GWG-Grenze mit Bruttobetrag verwechseln — 800€ netto = 952€ brutto.
  • Fehler 3: Gemischte Nutzung nicht berücksichtigen — bei privater Mitnutzung nur den beruflichen Anteil absetzen.
  • Fehler 4: Rechnungen nicht aufbewahren — das Finanzamt verlangt Belege für alle Arbeitsmittel.

Häufige Fragen zur AfA im Homeoffice

Die amtlichen AfA-Tabellen werden vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht. Für die meisten Homeoffice-Gegenstände gilt die „AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter" (AfA-Tabelle AV).

Das BMF hat 2021 die Nutzungsdauer für Computer, Laptops und Peripherie auf 1 Jahr herabgesetzt (BMF-Schreiben vom 26.02.2021). Damit können diese Geräte unabhängig vom Kaufpreis im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.

GWG (≤800€ netto): Sofort im Kaufjahr voll absetzbar. Reguläre AfA (>800€ netto, kein Computer): Verteilung über die amtliche Nutzungsdauer. Computer-Sonderregel: Immer 1 Jahr, egal welcher Preis.

Bei gemischter Nutzung können Sie den beruflichen Anteil absetzen. Ohne detaillierten Nachweis akzeptiert das Finanzamt meist 50%. Bei höherem Anteil: 3-Monats-Dokumentation empfohlen.