Homeoffice-Pauschale bei Teilzeit: Keine Kürzung
Eine häufige Fehleinschätzung: Die Homeoffice-Pauschale wird bei Teilzeit nicht gekürzt. Es gibt keinen Abzug proportional zur Arbeitszeit. Jeder Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, wird mit vollen 6€ angesetzt — ob Sie 4 oder 8 Stunden arbeiten.
Regel: Die Homeoffice-Pauschale ist tagesbasiert, nicht stundenbasiert. Ein Teilzeit-Tag mit 5 Stunden Homeoffice zählt genauso wie ein Vollzeit-Tag. Entscheidend: Sie arbeiten an diesem Tag überwiegend von zu Hause.
Typische Szenarien bei Teilzeitarbeit
| Arbeitsmodell | HO-Tage/Jahr | Pauschale | Über WK-Pauschbetrag? |
|---|---|---|---|
| 3-Tage-Woche, 100% HO | ~135 | 810€ | Nur mit Zusatz-WK |
| 4-Tage-Woche, 100% HO | ~180 | 1.080€ | Nur mit Zusatz-WK |
| 5-Tage-Woche, 3 Tage HO | ~135 | 810€ | + Pendlerpauschale! |
| Minijob, 2 Tage/Woche | ~90 | 540€ | Nur mit Zusatz-WK |
Steuerersparnis trotz Teilzeit
Auch bei geringerer Arbeitszeit können die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230€ übersteigen. Rechnen Sie zusammen: Homeoffice-Pauschale + Telekommunikation (240€) + Arbeitsmittel + ggf. Fahrtkosten für Bürotage. Übersteigt die Summe 1.230€, erhalten Sie eine zusätzliche Steuererstattung.
Tipp für Teilzeitkräfte: Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Tage sorgfältig — ein einfacher Kalender mit markierten HO-Tagen reicht. Bei Teilzeit ist die Dokumentation besonders wichtig, da das Finanzamt die Plausibilität der angegebenen Tage prüfen kann.