Praxisbeispiel 2026

Homeoffice-Pauschale für Angestellte

So berechnen Sie als Arbeitnehmer Ihre Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale — mit konkretem Praxisbeispiel und Optimierungstipps.

T
Thomas M.
IT-Spezialist, 35 Jahre
  • Steuerklasse I
  • Bruttojahresgehalt: 65.000€
  • 200 Homeoffice-Tage/Jahr
  • 45 Bürotage, 20 km einfach
  • Grenzsteuersatz: ~42%

Thomas' Homeoffice-Situation

Thomas arbeitet als IT-Spezialist in einem Softwareunternehmen in München. Seit der Umstellung auf hybrides Arbeiten ist er an 4 von 5 Wochentagen im Homeoffice tätig. An einem Tag pro Woche fährt er ins Büro für Team-Meetings. Seine Wohnung hat kein separates Arbeitszimmer — er arbeitet am Schreibtisch im Wohnzimmer.

Als Angestellter hat Thomas die Wahl zwischen der Homeoffice-Pauschale und der Pendlerpauschale — allerdings nicht am selben Tag. Für ihn ist die Frage: Lohnt sich die Pauschale wirklich, oder wird sie ohnehin vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufgefangen?

Schritt-für-Schritt: Thomas' Steuerberechnung

Berechnung der Homeoffice-Pauschale
  • Homeoffice-Tage pro Jahr 200 Tage
  • Pauschale pro Tag × 6,00€
  • Homeoffice-Pauschale gesamt = 1.200,00€
Homeoffice-Pauschale 1.200,00€

Wichtig: Die 1.200€ Homeoffice-Pauschale allein reichen nicht, um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€ zu überschreiten. Thomas muss seine Werbungskosten weiter optimieren, um einen echten Steuervorteil zu erzielen.

Optimierung: Weitere Werbungskosten kombinieren

Thomas kann seine Homeoffice-Pauschale mit weiteren Werbungskosten kombinieren. Hier seine vollständige Werbungskosten-Rechnung:

Gesamte Werbungskosten 2026
  • Homeoffice-Pauschale (200 Tage × 6€) 1.200,00€
  • Pendlerpauschale Bürotage (45 × 20 km × 0,30€) 270,00€
  • Internet & Telefon pauschal (12 × 20€) 240,00€
  • Kontoführungspauschale 16,00€
Werbungskosten gesamt 1.726,00€
Steuerersparnis berechnen
  • Werbungskosten gesamt 1.726,00€
  • Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag − 1.230,00€
  • Steuermindernder Mehrbetrag = 496,00€
  • × Grenzsteuersatz (ca. 42%) × 0,42
Geschätzte Steuererstattung ~208,00€

5 Tipps für Angestellte

Tipp 1: Homeoffice-Tagebuch führen. Dokumentieren Sie konsequent Ihre Homeoffice-Tage. Ein einfaches Kalenderblatt oder eine Excel-Tabelle genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Tipp 2: Alle Werbungskosten sammeln. Die Homeoffice-Pauschale allein überschreitet den Pauschbetrag selten. Kombinieren Sie sie mit Fahrtkosten, Internet/Telefon, Fachliteratur und Arbeitsmitteln. Nutzen Sie unseren Werbungskosten Rechner.

Tipp 3: Arbeitsmittel separat absetzen. Laptop, Monitor, Headset — alles, was Sie beruflich nutzen, können Sie zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzen. Nutzen Sie den AfA-Rechner für die korrekte Abschreibung.

Tipp 4: Pendlerpauschale nicht vergessen. An Bürotagen können Sie die Entfernungspauschale nutzen. Bei 45 Arbeitstagen und 20 km Entfernung sind das immerhin 270€ zusätzliche Werbungskosten.

Tipp 5: Arbeitszimmer prüfen. Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben und Ihre tatsächlichen Kosten (Miete, Strom, Heizung anteilig) über 1.260€/Jahr liegen, kann das häusliche Arbeitszimmer günstiger sein.

Häufige Fehler vermeiden

  • Fehler 1: Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen — das geht nicht.
  • Fehler 2: Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten am selben Tag — nur eins von beiden.
  • Fehler 3: Vergessen, dass die Pauschale Teil der Werbungskosten ist — sie wirkt erst oberhalb des Pauschbetrags von 1.230€.
  • Fehler 4: Mehr als 210 Tage ansetzen — das Maximum ist gesetzlich begrenzt.
  • Fehler 5: Keine Dokumentation der Homeoffice-Tage — bei einer Prüfung kann das Finanzamt Nachweise fordern.

Ergebnis für Thomas: Durch die Kombination von Homeoffice-Pauschale, Pendlerpauschale und Internet-Pauschale erhält er ca. 208€ Steuererstattung. Mit zusätzlichen Arbeitsmitteln könnte die Erstattung noch höher ausfallen.

Häufige Fragen: Homeoffice-Pauschale für Angestellte

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 bei 1.230€ liegt, profitieren Sie nur dann, wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-Pauschale) diesen Betrag übersteigen. Die Pauschale allein reicht dafür erst ab 205+ Homeoffice-Tagen (1.230€ ÷ 6€ = 205 Tage).

Ja, aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen setzen Sie die Pauschale an, an Bürotagen die Pendlerpauschale (0,30€/km, ab km 21: 0,38€/km). Durch diese Kombination übersteigen viele Angestellte den Pauschbetrag deutlich. Nutzen Sie unseren Homeoffice vs. Pendeln Rechner für die optimale Verteilung.

Nein. Der Arbeitgeber muss das Homeoffice nicht formal genehmigen. Es reicht, dass Sie tatsächlich überwiegend von zu Hause gearbeitet haben. Eine Bestätigung des Arbeitgebers ist aber hilfreich als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Ja! Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Schreibtisch oder Bürostuhl können Sie zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten geltend machen. Geräte bis 800€ netto sind sofort abschreibbar, teurere Geräte über die Nutzungsdauer (AfA).

Die Homeoffice-Pauschale ist auf maximal 210 Tage pro Jahr begrenzt. Selbst wenn Sie an 250 Tagen von zu Hause arbeiten, können Sie nur 210 × 6€ = 1.260€ geltend machen. Für die übrigen Tage gibt es keine zusätzliche Pauschale.