Ratgeber 2026

Homeoffice Erstausstattung steuerlich absetzen

Schreibtisch, Stuhl, Laptop, Monitor — so setzen Sie Ihre komplette Homeoffice-Einrichtung ab. Mit AfA-Tabelle und Sofortabschreibung.

J
Jan M.
Softwareentwickler, 26 Jahre — Berufseinsteiger
  • Erster Job nach dem Studium
  • Richtet komplett neues Homeoffice ein
  • Budget: ca. 3.500€
  • Steuerklasse I, Grenzsteuersatz ~35%

Jans Einkaufsliste: Die komplette Erstausstattung

GegenstandPreis (brutto)NettoAfA / AbschreibungAbzug Jahr 1
Laptop (MacBook Air M3)1.299€1.091€Sofort (1 Jahr, seit 2021)1.299€
Monitor (27" 4K)449€377€Sofort (Peripherie, 1 Jahr)449€
Höhenverstellbarer Schreibtisch599€503€GWG — Sofort (≤800€ netto)599€
Ergonomischer Bürostuhl449€377€GWG — Sofort (≤800€ netto)449€
Tastatur + Maus149€125€Sofort (Peripherie, 1 Jahr)149€
Webcam (HD)89€75€GWG — Sofort89€
Headset129€108€GWG — Sofort129€
Schreibtischlampe79€66€GWG — Sofort79€
USB-C Hub / Dockingstation89€75€Sofort (Peripherie)89€
Jans Steuerersparnis im ersten Jahr
  • Gesamtkosten Erstausstattung3.331,00€
  • Davon sofort absetzbar (100%)3.331,00€
  • + Homeoffice-Pauschale (200 × 6€)+ 1.200,00€
  • Werbungskosten gesamt4.531,00€
  • − Pauschbetrag− 1.230,00€
  • Steuermindernder Mehrbetrag3.301,00€
  • × Grenzsteuersatz (~35%)× 0,35
Steuererstattung im 1. Jahr ~1.155€

Die 3 Abschreibungsregeln im Überblick

≤ 800€ GWG: Sofort abschreibbar
1 Jahr Computer & Peripherie
3-13 J. Reguläre AfA (selten nötig)

1. GWG-Sofortabschreibung (≤ 800€ netto)

Arbeitsmittel bis 800€ netto (952€ brutto) sind geringwertige Wirtschaftsgüter und können im Kaufjahr vollständig abgesetzt werden. Das gilt für: Bürostühle, Regale, Lampen, Webcams, Headsets.

2. Computer-Sofortabschreibung (seit 2021)

Computer, Laptops, Tablets und alle zugehörige Peripherie (Monitore, Tastaturen, Mäuse, Dockingstations, Drucker) haben eine amtliche Nutzungsdauer von 1 Jahr. Das bedeutet: Volle Abschreibung im Kaufjahr — unabhängig vom Preis.

Praxistipp: Ein 3.000€-MacBook Pro ist genauso im Kaufjahr voll absetzbar wie ein 500€-Chromebook. Kaufen Sie größere Anschaffungen nach Möglichkeit am Jahresanfang, um eine volle „Nutzung" im Steuerjahr nachweisen zu können.

3. Reguläre AfA (über 800€ netto, kein Computer)

Nur wenige Homeoffice-Gegenstände fallen hierunter. Beispiele:

  • Schreibtisch über 800€ netto: 13 Jahre Nutzungsdauer
  • Bürostuhl über 800€ netto: 13 Jahre Nutzungsdauer
  • Klimaanlage: 10 Jahre

Tipps für die Erstausstattung

Rechnungen aufbewahren. Für jedes Arbeitsmittel brauchen Sie die Rechnung als Nachweis. Digitale Rechnungen/PDFs genügen.

Berufliche Nutzung dokumentieren. Bei Geräten mit gemischter Nutzung (z.B. Laptop) den beruflichen Anteil glaubhaft machen. Bei 100% beruflicher Nutzung: voller Abzug.

GWG-Grenze beachten. Bei Möbeln knapp über 800€ netto: Prüfen Sie, ob ein günstigeres Modell unter die Grenze fällt. Die Sofortabschreibung ist viel bequemer als 13 Jahre AfA.

Zusätzlich zur Pauschale! Arbeitsmittel sind immer zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar. Vergessen Sie nicht, auch die Tagespauschale zu berechnen.

Häufige Fehler bei der Erstausstattung

  • Fehler 1: Computer über 3 Jahre abschreiben — seit 2021 gilt 1 Jahr für alle Computer und Peripherie.
  • Fehler 2: GWG-Grenze mit Bruttobetrag verwechseln — 800€ netto = 952€ brutto bei 19% MwSt.
  • Fehler 3: Arbeitsmittel nicht als separate Werbungskosten angeben — sie gehören NICHT in die Homeoffice-Pauschale!
  • Fehler 4: Anschaffungen ohne Rechnung — das Finanzamt akzeptiert nur belegbare Ausgaben.
  • Fehler 5: Gemischte Nutzung ignorieren — bei privater Mitnutzung nur den beruflichen Anteil absetzen.

Ergebnis für Jan: Seine komplette Erstausstattung (3.331€) ist im ersten Jahr zu 100% sofort absetzbar. Zusammen mit der Homeoffice-Pauschale kommt er auf 4.531€ Werbungskosten — das ergibt bei 35% Grenzsteuersatz ca. 1.155€ Steuererstattung. Die Homeoffice-Einrichtung hat sich damit steuerlich zu einem Drittel refinanziert. → Komplette AfA-Tabelle

Häufige Fragen: Homeoffice Erstausstattung absetzen

Ein GWG ist ein Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis 800€ netto (952€ brutto inkl. 19% MwSt). GWG können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden — ein Abzug über mehrere Jahre entfällt.

Ja! Seit 2021 gilt für Computer, Laptops, Tablets und zugehörige Peripherie (Monitor, Tastatur, Dockingstation) eine Nutzungsdauer von 1 Jahr. Sie können den vollen Kaufpreis im Anschaffungsjahr abschreiben — unabhängig vom Preis.

Ja! Arbeitsmittel sind immer zusätzlich absetzbar. Die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag) deckt nur Raumkosten ab. Laptop, Monitor, Schreibtisch etc. sind separate Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Bei gemischter Nutzung können Sie den beruflichen Anteil absetzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 50% berufliche Nutzung, wenn Sie das glaubhaft machen. Bei ausschließlich beruflicher Nutzung: 100%.

Arbeitsmittel zwischen 250,01€ und 800€ netto können alternativ in einen Sammelposten (Pool) eingestellt werden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird. Das lohnt sich selten — die GWG-Sofortabschreibung ist fast immer günstiger.