Jans Einkaufsliste: Die komplette Erstausstattung
| Gegenstand | Preis (brutto) | Netto | AfA / Abschreibung | Abzug Jahr 1 |
|---|---|---|---|---|
| Laptop (MacBook Air M3) | 1.299€ | 1.091€ | Sofort (1 Jahr, seit 2021) | 1.299€ |
| Monitor (27" 4K) | 449€ | 377€ | Sofort (Peripherie, 1 Jahr) | 449€ |
| Höhenverstellbarer Schreibtisch | 599€ | 503€ | GWG — Sofort (≤800€ netto) | 599€ |
| Ergonomischer Bürostuhl | 449€ | 377€ | GWG — Sofort (≤800€ netto) | 449€ |
| Tastatur + Maus | 149€ | 125€ | Sofort (Peripherie, 1 Jahr) | 149€ |
| Webcam (HD) | 89€ | 75€ | GWG — Sofort | 89€ |
| Headset | 129€ | 108€ | GWG — Sofort | 129€ |
| Schreibtischlampe | 79€ | 66€ | GWG — Sofort | 79€ |
| USB-C Hub / Dockingstation | 89€ | 75€ | Sofort (Peripherie) | 89€ |
- Gesamtkosten Erstausstattung3.331,00€
- Davon sofort absetzbar (100%)3.331,00€
- + Homeoffice-Pauschale (200 × 6€)+ 1.200,00€
- Werbungskosten gesamt4.531,00€
- − Pauschbetrag− 1.230,00€
- Steuermindernder Mehrbetrag3.301,00€
- × Grenzsteuersatz (~35%)× 0,35
Die 3 Abschreibungsregeln im Überblick
1. GWG-Sofortabschreibung (≤ 800€ netto)
Arbeitsmittel bis 800€ netto (952€ brutto) sind geringwertige Wirtschaftsgüter und können im Kaufjahr vollständig abgesetzt werden. Das gilt für: Bürostühle, Regale, Lampen, Webcams, Headsets.
2. Computer-Sofortabschreibung (seit 2021)
Computer, Laptops, Tablets und alle zugehörige Peripherie (Monitore, Tastaturen, Mäuse, Dockingstations, Drucker) haben eine amtliche Nutzungsdauer von 1 Jahr. Das bedeutet: Volle Abschreibung im Kaufjahr — unabhängig vom Preis.
Praxistipp: Ein 3.000€-MacBook Pro ist genauso im Kaufjahr voll absetzbar wie ein 500€-Chromebook. Kaufen Sie größere Anschaffungen nach Möglichkeit am Jahresanfang, um eine volle „Nutzung" im Steuerjahr nachweisen zu können.
3. Reguläre AfA (über 800€ netto, kein Computer)
Nur wenige Homeoffice-Gegenstände fallen hierunter. Beispiele:
- Schreibtisch über 800€ netto: 13 Jahre Nutzungsdauer
- Bürostuhl über 800€ netto: 13 Jahre Nutzungsdauer
- Klimaanlage: 10 Jahre
Tipps für die Erstausstattung
Rechnungen aufbewahren. Für jedes Arbeitsmittel brauchen Sie die Rechnung als Nachweis. Digitale Rechnungen/PDFs genügen.
Berufliche Nutzung dokumentieren. Bei Geräten mit gemischter Nutzung (z.B. Laptop) den beruflichen Anteil glaubhaft machen. Bei 100% beruflicher Nutzung: voller Abzug.
GWG-Grenze beachten. Bei Möbeln knapp über 800€ netto: Prüfen Sie, ob ein günstigeres Modell unter die Grenze fällt. Die Sofortabschreibung ist viel bequemer als 13 Jahre AfA.
Zusätzlich zur Pauschale! Arbeitsmittel sind immer zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar. Vergessen Sie nicht, auch die Tagespauschale zu berechnen.
Häufige Fehler bei der Erstausstattung
- Fehler 1: Computer über 3 Jahre abschreiben — seit 2021 gilt 1 Jahr für alle Computer und Peripherie.
- Fehler 2: GWG-Grenze mit Bruttobetrag verwechseln — 800€ netto = 952€ brutto bei 19% MwSt.
- Fehler 3: Arbeitsmittel nicht als separate Werbungskosten angeben — sie gehören NICHT in die Homeoffice-Pauschale!
- Fehler 4: Anschaffungen ohne Rechnung — das Finanzamt akzeptiert nur belegbare Ausgaben.
- Fehler 5: Gemischte Nutzung ignorieren — bei privater Mitnutzung nur den beruflichen Anteil absetzen.
Ergebnis für Jan: Seine komplette Erstausstattung (3.331€) ist im ersten Jahr zu 100% sofort absetzbar. Zusammen mit der Homeoffice-Pauschale kommt er auf 4.531€ Werbungskosten — das ergibt bei 35% Grenzsteuersatz ca. 1.155€ Steuererstattung. Die Homeoffice-Einrichtung hat sich damit steuerlich zu einem Drittel refinanziert. → Komplette AfA-Tabelle