Coworking vs Homeoffice: Steuerliche Unterschiede
Die steuerliche Behandlung beider Arbeitsformen unterscheidet sich grundlegend. Coworking-Kosten sind als tatsächliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben in voller Höhe absetzbar — ohne Obergrenze. Im Homeoffice können Sie dagegen die Tagespauschale von 6€ (max. 1.260€/Jahr) ansetzen oder — bei einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer — die anteiligen Raumkosten.
Steuerregel: Coworking-Rechnungen werden vom Finanzamt als berufliche Mietkosten anerkannt. Es gelten keine besonderen Nachweispflichten wie beim häuslichen Arbeitszimmer (keine 90%-Regel).
Kostenstruktur im Vergleich
| Kostenposition | Coworking | Homeoffice |
|---|---|---|
| Grundkosten | 200-500€/mtl. (Miete) | 0€ (eigene Wohnung) |
| Strom/Heizung | inkl. | 30-80€/mtl. anteilig |
| Internet | inkl. | 40€/mtl. (bereits vorhanden) |
| Fahrtkosten | 50-200€/mtl. | 0€ |
| Ausstattung | inkl. | 2.000-4.000€ einmalig |
| Steuerliche Absetzung | 100% als WK/BA | Pauschale max. 1.260€ |
| Ø Monatskosten | 350-700€ | 70-120€ |
Wann lohnt sich Coworking steuerlich?
Ein Coworking-Space kann sich steuerlich lohnen, wenn die tatsächlichen Coworking-Kosten den Betrag der Homeoffice-Pauschale (1.260€/Jahr) deutlich übersteigen UND Sie als Selbstständiger Ihre Betriebsausgaben maximieren wollen. Für Angestellte lohnt sich Coworking steuerlich nur, wenn die Gesamtkosten (Coworking + Fahrt) die Werbungskostenpauschale von 1.230€ übersteigen.
Hybrid-Tipp: Kombinieren Sie beides! 3-4 Tage Homeoffice + 1 Tag Coworking. So nutzen Sie an Homeoffice-Tagen die Pauschale (6€/Tag) und an Coworking-Tagen die tatsächlichen Kosten. Diese Kombination ist steuerlich oft optimal.