Vergleich 2026

Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale?

Zwei Pauschalen, eine Regel: Nicht am selben Tag. So nutzen Sie beide optimal.

M
Michael K.
Vertriebsleiter, 41 Jahre — Hybrid-Modell
  • 3 Tage Homeoffice, 2 Tage Büro
  • 35 km einfache Entfernung
  • Bruttojahresgehalt: 72.000€
  • Grenzsteuersatz: ~42%

Die Grundregel

Entweder — oder (pro Tag): An Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale (6€), an Bürotagen die Pendlerpauschale (km × 0,30€). Ausnahme: Lehrer und andere Arbeitnehmer ohne eigenen Arbeitsplatz können beides kombinieren.

Detaillierter Vergleich

MerkmalHomeoffice-PauschalePendlerpauschale
Pro Tag6,00€ festEntfernung × 0,30€/km
Ab km 210,38€/km (erhöht)
Maximum/Jahr1.260€ (210 Tage)Unbegrenzt
VoraussetzungÜberwiegend zu Hause gearbeitetTatsächliche Fahrt zur Arbeit
Nachweis✓ Nur Tage (empfohlen)Tage + Entfernung
Verkehrsmittel✓ Alle (Auto, ÖPNV, Fahrrad)
Kombination möglich?✗ Nicht am selben Tag✗ Nicht am selben Tag
Ausnahme: Lehrer✓ Auch am selben Tag✓ Auch am selben Tag

Break-Even: Ab welcher Entfernung lohnt sich Pendeln?

Entfernung (einfach)Pendlerpauschale/Tagvs. HO-Pauschale/TagVorteil
10 km3,00€6,00€Homeoffice +3,00€
15 km4,50€6,00€Homeoffice +1,50€
20 km6,00€6,00€Gleich
25 km7,90€6,00€Pendeln +1,90€
30 km9,80€6,00€Pendeln +3,80€
50 km17,40€6,00€Pendeln +11,40€

Strategie für hybrides Arbeiten: Bei kurzen Arbeitswegen (<20 km) ist die Homeoffice-Pauschale pro Tag oft günstiger. Bei langen Wegen (>20 km) bringt die Pendlerpauschale mehr pro Tag — aber Sie sparen natürlich auch Pendelkosten im Homeoffice!

Optimale Verteilung: Rechenbeispiel

Hybrid-Modell: 3 Tage HO + 2 Tage Büro (30 km)
  • HO-Pauschale (144 Tage × 6€)864,00€
  • Pendlerpauschale (96 Tage × 30 km × 0,30€ + 96 × 10 × 0,38€)1.228,80€
Gesamt Werbungskosten 2.092,80€

Ergebnis: Durch die Kombination beider Pauschalen übersteigt dieser Arbeitnehmer den Pauschbetrag von 1.230€ um 862,80€ — das ergibt bei 35% Grenzsteuersatz ca. 302€ Steuererstattung.

Sonderregel: Lehrer & Arbeitnehmer ohne Arbeitsplatz

Doppelte Pauschale möglich! Lehrer und andere Arbeitnehmer, denen am Arbeitsort kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Homeoffice-Pauschale auch an Tagen ansetzen, an denen sie zur Arbeitsstätte fahren — zusätzlich zur Pendlerpauschale. → Zum Lehrer-Praxisbeispiel

3 Tipps für die optimale Kombination

Tipp 1: Tage sauber dokumentieren. Notieren Sie konsequent, an welchen Tagen Sie im Homeoffice waren und wann im Büro. Ein Kalender oder unser Arbeitstage-Zähler genügt.

Tipp 2: Bei langen Arbeitswegen mehr Bürotage einplanen. Ab 21 km bringt die Pendlerpauschale pro Tag mehr als die Homeoffice-Pauschale. Allerdings sparen Sie im Homeoffice reale Pendelkosten — wägen Sie beides ab.

Tipp 3: Weitere Werbungskosten addieren. Beide Pauschalen zusammen reichen oft, um den Pauschbetrag von 1.230€ zu knacken. Addieren Sie Internet (240€/Jahr), Kontoführung (16€) und Arbeitsmittel für eine noch höhere Erstattung.

Häufige Fehler

  • Fehler 1: Beide Pauschalen am selben Tag ansetzen — nur eine pro Tag erlaubt (Ausnahme: kein eigener Arbeitsplatz).
  • Fehler 2: Vergessen, ab km 21 den erhöhten Satz von 0,38€/km anzuwenden — das verschenkt bares Geld.
  • Fehler 3: Nur Homeoffice-Tage angeben und Bürotage weglassen — die Pendlerpauschale an Bürotagen nicht vergessen!
  • Fehler 4: Fehlende Dokumentation — bei Steuerprüfung muss die Aufteilung nachweisbar sein.

Ergebnis für Michael: Durch die Kombination von Homeoffice-Pauschale (864€) und Pendlerpauschale (1.229€) kommt er auf 2.093€ Werbungskosten — das ergibt bei 42% Grenzsteuersatz ca. 362€ Steuererstattung.

Häufige Fragen: Pauschale vs. Pendlerpauschale

Ja, aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen setzen Sie die Homeoffice-Pauschale (6€) an, an Bürotagen die Pendlerpauschale. Die Kombination beider Pauschalen maximiert Ihre Werbungskosten. Ausnahme: Lehrer ohne eigenen Arbeitsplatz können beides am selben Tag ansetzen.

Break-Even: Bei 20 km einfacher Entfernung bringt die Pendlerpauschale 6€/Tag (20 × 0,30€), also genauso viel wie die Homeoffice-Pauschale. Ab 21 km lohnt sich die Fahrt steuerlich mehr (0,38€/km ab km 21).

Die optimale Strategie: An Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale, an Bürotagen die Pendlerpauschale. So nutzen Sie beide Pauschalen und überschreiten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich.

Die Sonderregel (Kombination beider Pauschalen am selben Tag) gilt für alle Arbeitnehmer, denen an der Arbeitsstätte kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das betrifft neben Lehrern auch manche Außendienstler, Pflegekräfte oder Schichtarbeiter ohne festen Schreibtisch.

Führen Sie ein Homeoffice-Tagebuch oder nutzen Sie den Arbeitstage-Zähler. Notieren Sie für jeden Arbeitstag: Homeoffice (H) oder Büro (B). Eine Arbeitgeberbescheinigung über die Homeoffice-Regelung ist zusätzlich hilfreich. Das Finanzamt kann bei einer Prüfung Nachweise anfordern.