Renovierungskosten: Erhaltung vs. Herstellung
Das Steuerrecht unterscheidet streng zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Die Einordnung bestimmt, ob Sie die Kosten sofort oder über viele Jahre absetzen können. Für Homeoffice-Nutzer mit anerkanntem Arbeitszimmer ist diese Unterscheidung besonders relevant.
Faustformel: Wird der bestehende Zustand wiederhergestellt (Reparatur, Renovierung)? → Erhaltungsaufwand = sofort absetzbar. Wird etwas Neues geschaffen oder wesentlich verbessert? → Herstellungskosten = Abschreibung über Nutzungsdauer.
Typische Renovierungsmaßnahmen im Arbeitszimmer
| Maßnahme | Typ | Typische Kosten | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|---|
| Wände streichen | Erhaltung | 200-600€ | Sofort 100% absetzbar |
| Tapezieren | Erhaltung | 300-800€ | Sofort 100% absetzbar |
| Laminat/Parkett erneuern | Erhaltung | 500-1.500€ | Sofort 100% absetzbar |
| Heizkörper reparieren | Erhaltung | 150-400€ | Sofort 100% absetzbar |
| Fenster streichen/dichten | Erhaltung | 100-300€ | Sofort 100% absetzbar |
| Neue Fenster einbauen | Herstellung | 1.000-3.000€ | 50 Jahre AfA (2%/Jahr) |
| Wand einziehen | Herstellung | 2.000-5.000€ | 50 Jahre AfA (2%/Jahr) |
| Klimaanlage einbauen | Herstellung | 3.000-6.000€ | 12 Jahre AfA |
| Dachausbau | Herstellung | 10.000-25.000€ | 50 Jahre AfA (2%/Jahr) |
Besonderheit: Arbeitszimmer-spezifische vs. Gesamtrenovierung
| Renovierungsart | Anrechenbar | Beispiel (15m² / 80m²) |
|---|---|---|
| Nur Arbeitszimmer | 100% der Kosten | Streichen 400€ → 400€ absetzbar |
| Gesamte Wohnung | Flächenanteil | Heizung 8.000€ × 18,75% = 1.500€ |
| Gemischt | Anteilig zuordnen | Separate Rechnung empfohlen |
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich für das Arbeitszimmer separate Rechnungen ausstellen. Sammelrechnungen für die gesamte Wohnung erschweren die steuerliche Zuordnung. Bei gemischten Maßnahmen (z.B. Maler für die ganze Wohnung) sollte der Anteil des Arbeitszimmers auf der Rechnung vermerkt sein.