Praxisbeispiel 2026

Homeoffice-Pauschale für Freelancer & Selbstständige

Als Selbstständiger profitieren Sie vom ersten Homeoffice-Tag — ohne Pauschbetrag-Hürde. So setzen Sie die Pauschale optimal als Betriebsausgabe an.

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Lisa F.
Freiberufliche Grafikdesignerin, 29 Jahre
  • Einzelunternehmerin (Freiberuflerin)
  • Jahresumsatz: ca. 55.000€
  • 250 Homeoffice-Tage/Jahr
  • Arbeitet gelegentlich auch im Coworking
  • Kein separates Arbeitszimmer

Lisas Situation: Freiberuflerin im Homeoffice

Lisa arbeitet seit 3 Jahren als selbstständige Grafikdesignerin. Ihr „Büro" ist ein Schreibtisch in ihrer Zweizimmer-Wohnung. Sie arbeitet an 250 Tagen im Jahr von zu Hause — darunter auch einige Wochenenden, wenn Kundenprojekte drängen. Gelegentlich nutzt sie einen Coworking-Space für Kundenmeetings.

Der große Unterschied: Kein Pauschbetrag für Selbstständige

Entscheidender Vorteil: Anders als Angestellte müssen Selbstständige keinen Pauschbetrag (1.230€) erst überschreiten. Jeder Euro Homeoffice-Pauschale mindert direkt den zu versteuernden Gewinn — vom allerersten Tag an.

Merkmal Angestellte Selbstständige / Freelancer
Art der Absetzung Werbungskosten (Anlage N) Betriebsausgabe (Anlage EÜR)
Pauschbetrag-Hürde 1.230€ müssen überschritten werden ✓ Keine — wirkt ab dem 1. Euro
Wochenende/Feiertage Normalerweise nicht möglich ✓ Zählt, wenn tatsächlich gearbeitet
Kombination mit ext. Büro Nicht relevant ✓ Möglich (nur HO-Tage zählen)
Max. pro Jahr 1.260€ (210 Tage × 6€) 1.260€ (210 Tage × 6€)

Lisas Steuerberechnung

Homeoffice-Pauschale für Freelancer
  • Tatsächliche Homeoffice-Tage 250 Tage
  • Davon anrechenbar (max. 210) 210 Tage
  • Pauschale pro Tag × 6,00€
Homeoffice-Pauschale (Betriebsausgabe) 1.260,00€
Steuerersparnis berechnen
  • Jahresumsatz 55.000,00€
  • Sonstige Betriebsausgaben − 12.000,00€
  • Homeoffice-Pauschale − 1.260,00€
  • Zu versteuernder Gewinn = 41.740,00€
  • Grenzsteuersatz (ca. 38%) × 0,38
Steuerersparnis durch HO-Pauschale ~479,00€

Zusätzlich absetzbar: Arbeitsmittel & Ausstattung

Die Homeoffice-Pauschale deckt nur die allgemeinen Raumkosten ab. Arbeitsmittel können Sie zusätzlich als Betriebsausgaben absetzen:

Arbeitsmittel Kosten Abschreibung
MacBook Pro 2.499€ Sofort (seit 2021: 1 Jahr für Computer)
Monitor (4K, 27") 549€ Sofort (GWG ≤ 800€ netto)
Grafiktablett 329€ Sofort (GWG ≤ 800€ netto)
Ergonomischer Bürostuhl 750€ Sofort (GWG ≤ 800€ netto)
Adobe Creative Cloud (Jahresabo) 713€ Voll als Betriebsausgabe

Tipp für Freelancer: Geräte bis 800€ netto (952€ brutto) können als GWG sofort abgeschrieben werden. Computer und Laptops sind seit 2021 generell im Jahr der Anschaffung voll absetzbar — unabhängig vom Kaufpreis. Nutzen Sie den AfA-Rechner.

Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen

Als Freiberufler tragen Sie die Homeoffice-Pauschale folgendermaßen ein:

  • Anlage EÜR: Unter „Sonstige Betriebsausgaben" den Betrag der Homeoffice-Pauschale eintragen
  • Nachweis: Kalender oder Tagebuch mit den Homeoffice-Tagen bereithalten
  • Dokumentation: Keine Belege für Raumkosten nötig — die Pauschale ist pauschal
  • Wichtig: Nicht gleichzeitig mit dem häuslichen Arbeitszimmer — entscheiden Sie sich für eine Option

Tipps speziell für Freelancer

Wochenend-Arbeit zählt. Als Freelancer können Sie auch Samstage und Sonntage als Homeoffice-Tage ansetzen, wenn Sie tatsächlich gearbeitet haben. Dokumentieren Sie dies in Ihrem Homeoffice-Tagebuch.

Coworking-Kosten sind zusätzlich absetzbar. Wenn Sie an manchen Tagen einen Coworking-Space nutzen, können Sie diese Kosten als separate Betriebsausgabe absetzen — die Homeoffice-Pauschale gibt es dann aber nur für die reinen Homeoffice-Tage. Vergleichen Sie mit unserem Coworking-Vergleichsrechner.

Gewerbesteuer beachten. Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) sollten beachten: Die Homeoffice-Pauschale mindert auch den Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 400% spart Lisa dadurch zusätzlich — falls sie gewerblich tätig wäre.

Achtung Umsatzsteuer: Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag und nicht mit Umsatzsteuer verbunden. Sie können daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie tatsächliche Rechnungen (z.B. für Strom, Internet).

Häufige Fehler für Freelancer

  • Fehler 1: Homeoffice-Pauschale als Umsatzsteuer-relevanten Posten behandeln — die Pauschale hat keine USt und keinen Vorsteuerabzug.
  • Fehler 2: Mehr als 210 Tage ansetzen, obwohl man auch Wochenenden arbeitet — das Maximum bleibt bei 210 Tagen und 1.260€.
  • Fehler 3: Homeoffice-Pauschale UND Arbeitszimmer gleichzeitig nutzen — nur eine der beiden Optionen ist möglich.
  • Fehler 4: Coworking-Tage als Homeoffice-Tage deklarieren — an Coworking-Tagen die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe absetzen.
  • Fehler 5: Keine Dokumentation der Homeoffice-Tage — auch Freelancer müssen bei einer Prüfung nachweisen können, wann sie wo gearbeitet haben.

Häufige Fragen: Homeoffice-Pauschale für Freelancer

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender tragen Sie die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ein. Sie mindern damit direkt Ihren zu versteuernden Gewinn. Es gibt kein Formular-Feld speziell für die Homeoffice-Pauschale — Sie geben sie unter den allgemeinen Betriebsausgaben an.

Ja! Anders als bei Angestellten sind Freelancer nicht an feste Arbeitstage gebunden. Wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder im Urlaub tatsächlich von zu Hause arbeiten, können Sie auch für diese Tage die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Das Maximum bleibt bei 210 Tagen und 1.260€ pro Jahr.

Ja. Auch wenn Sie ein externes Büro, einen Coworking-Space oder eine Praxis haben, können Sie die Homeoffice-Pauschale für die Tage geltend machen, an denen Sie tatsächlich von zu Hause arbeiten. Die Pauschale setzt kein Entweder-oder zwischen Büro und Homeoffice voraus.

Nein! Das ist der entscheidende Unterschied zu Angestellten. Für Selbstständige gibt es keinen „Arbeitnehmer-Pauschbetrag" von 1.230€. Jeder Euro Homeoffice-Pauschale mindert direkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuer. Schon ab dem ersten Homeoffice-Tag können Sie 6€ absetzen.

Das hängt von Ihren Kosten ab. Die Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€) erfordert keinen separaten Raum und keine Belege. Das häusliche Arbeitszimmer erlaubt den Abzug tatsächlicher Kosten (Miete, Strom, Heizung anteilig), erfordert aber einen abgetrennten Raum mit ≥90% beruflicher Nutzung. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die bessere Option für Ihren Fall zu finden.