Lisas Situation: Freiberuflerin im Homeoffice
Lisa arbeitet seit 3 Jahren als selbstständige Grafikdesignerin. Ihr „Büro" ist ein Schreibtisch in ihrer Zweizimmer-Wohnung. Sie arbeitet an 250 Tagen im Jahr von zu Hause — darunter auch einige Wochenenden, wenn Kundenprojekte drängen. Gelegentlich nutzt sie einen Coworking-Space für Kundenmeetings.
Der große Unterschied: Kein Pauschbetrag für Selbstständige
Entscheidender Vorteil: Anders als Angestellte müssen Selbstständige keinen Pauschbetrag (1.230€) erst überschreiten. Jeder Euro Homeoffice-Pauschale mindert direkt den zu versteuernden Gewinn — vom allerersten Tag an.
| Merkmal | Angestellte | Selbstständige / Freelancer |
|---|---|---|
| Art der Absetzung | Werbungskosten (Anlage N) | Betriebsausgabe (Anlage EÜR) |
| Pauschbetrag-Hürde | 1.230€ müssen überschritten werden | ✓ Keine — wirkt ab dem 1. Euro |
| Wochenende/Feiertage | Normalerweise nicht möglich | ✓ Zählt, wenn tatsächlich gearbeitet |
| Kombination mit ext. Büro | Nicht relevant | ✓ Möglich (nur HO-Tage zählen) |
| Max. pro Jahr | 1.260€ (210 Tage × 6€) | 1.260€ (210 Tage × 6€) |
Lisas Steuerberechnung
- Tatsächliche Homeoffice-Tage 250 Tage
- Davon anrechenbar (max. 210) 210 Tage
- Pauschale pro Tag × 6,00€
- Jahresumsatz 55.000,00€
- Sonstige Betriebsausgaben − 12.000,00€
- Homeoffice-Pauschale − 1.260,00€
- Zu versteuernder Gewinn = 41.740,00€
- Grenzsteuersatz (ca. 38%) × 0,38
Zusätzlich absetzbar: Arbeitsmittel & Ausstattung
Die Homeoffice-Pauschale deckt nur die allgemeinen Raumkosten ab. Arbeitsmittel können Sie zusätzlich als Betriebsausgaben absetzen:
| Arbeitsmittel | Kosten | Abschreibung |
|---|---|---|
| MacBook Pro | 2.499€ | Sofort (seit 2021: 1 Jahr für Computer) |
| Monitor (4K, 27") | 549€ | Sofort (GWG ≤ 800€ netto) |
| Grafiktablett | 329€ | Sofort (GWG ≤ 800€ netto) |
| Ergonomischer Bürostuhl | 750€ | Sofort (GWG ≤ 800€ netto) |
| Adobe Creative Cloud (Jahresabo) | 713€ | Voll als Betriebsausgabe |
Tipp für Freelancer: Geräte bis 800€ netto (952€ brutto) können als GWG sofort abgeschrieben werden. Computer und Laptops sind seit 2021 generell im Jahr der Anschaffung voll absetzbar — unabhängig vom Kaufpreis. Nutzen Sie den AfA-Rechner.
Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen
Als Freiberufler tragen Sie die Homeoffice-Pauschale folgendermaßen ein:
- Anlage EÜR: Unter „Sonstige Betriebsausgaben" den Betrag der Homeoffice-Pauschale eintragen
- Nachweis: Kalender oder Tagebuch mit den Homeoffice-Tagen bereithalten
- Dokumentation: Keine Belege für Raumkosten nötig — die Pauschale ist pauschal
- Wichtig: Nicht gleichzeitig mit dem häuslichen Arbeitszimmer — entscheiden Sie sich für eine Option
Tipps speziell für Freelancer
Wochenend-Arbeit zählt. Als Freelancer können Sie auch Samstage und Sonntage als Homeoffice-Tage ansetzen, wenn Sie tatsächlich gearbeitet haben. Dokumentieren Sie dies in Ihrem Homeoffice-Tagebuch.
Coworking-Kosten sind zusätzlich absetzbar. Wenn Sie an manchen Tagen einen Coworking-Space nutzen, können Sie diese Kosten als separate Betriebsausgabe absetzen — die Homeoffice-Pauschale gibt es dann aber nur für die reinen Homeoffice-Tage. Vergleichen Sie mit unserem Coworking-Vergleichsrechner.
Gewerbesteuer beachten. Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) sollten beachten: Die Homeoffice-Pauschale mindert auch den Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 400% spart Lisa dadurch zusätzlich — falls sie gewerblich tätig wäre.
Achtung Umsatzsteuer: Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag und nicht mit Umsatzsteuer verbunden. Sie können daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie tatsächliche Rechnungen (z.B. für Strom, Internet).
Häufige Fehler für Freelancer
- Fehler 1: Homeoffice-Pauschale als Umsatzsteuer-relevanten Posten behandeln — die Pauschale hat keine USt und keinen Vorsteuerabzug.
- Fehler 2: Mehr als 210 Tage ansetzen, obwohl man auch Wochenenden arbeitet — das Maximum bleibt bei 210 Tagen und 1.260€.
- Fehler 3: Homeoffice-Pauschale UND Arbeitszimmer gleichzeitig nutzen — nur eine der beiden Optionen ist möglich.
- Fehler 4: Coworking-Tage als Homeoffice-Tage deklarieren — an Coworking-Tagen die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe absetzen.
- Fehler 5: Keine Dokumentation der Homeoffice-Tage — auch Freelancer müssen bei einer Prüfung nachweisen können, wann sie wo gearbeitet haben.