Grundfreibetrag 2026: 12.084€

Einkommensteuerrechner 2026

Berechnen Sie Ihre gesamte Steuerlast: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Alle Steuerklassen I-VI mit progressivem Steuertarif nach EStG §32a.

Einkommen

Gesamtbruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit

Zusatzangaben

Relevant für den Entlastungsbetrag bei Alleinerziehenden

Das deutsche Steuersystem 2026 erklärt

Deutschland nutzt ein progressives Steuersystem: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Steuertarif ist in fünf Zonen unterteilt, wobei jede Zone einen unterschiedlichen Steuersatz anwendet.

Steuertarif 2026: Grundfreibetrag 12.084€ → Eingangssatz 14% → Progressionszone → Spitzensteuersatz 42% (ab 68.481€) → Reichensteuer 45% (ab 277.826€)

Die 5 Steuerzonen im Detail

Zone Einkommensbereich Grenzsteuersatz Ø Steuersatz
Nullzone0 – 12.084€0%0%
Eingangsstufe12.085 – 17.430€14% → ~24%~3-8%
Progressionszone17.431 – 68.480€~24% → 42%~8-28%
Spitzensteuersatz68.481 – 277.825€42%~28-40%
Reichensteuerab 277.826€45%~40-44%

Steuerklassen und ihre Bedeutung

Die Steuerklasse bestimmt die Freibeträge, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden. Verheiratete in Klasse III erhalten den doppelten Grundfreibetrag, während Klasse V und VI keinen Grundfreibetrag vorsehen.

Tipp für Verheiratete: Prüfen Sie mit unserem Rechner, ob die Kombination III/V oder IV/IV für Sie günstiger ist. Die jährliche Steuerlast ist bei der Steuererklärung am Ende gleich, aber die monatlichen Abzüge unterscheiden sich.

Steuern optimieren: Werbungskosten nutzen

Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230€. Darüber hinausgehende Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen. Nutzen Sie unseren Werbungskosten Rechner und die Homeoffice-Pauschale (bis zu 1.260€), um Ihre Steuerlast zu optimieren.

Häufig gestellte Fragen

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.084 Euro (Ledige) bzw. 24.168 Euro (Verheiratete). Einkommen bis zu dieser Grenze ist steuerfrei.

Deutschland nutzt einen progressiven Steuertarif: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Er beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt auf maximal 45% (Reichensteuer ab 277.826€). Jeder Euro wird nur mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz besteuert, nicht das gesamte Einkommen.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine Freigrenze: Ledige mit einer Einkommensteuer unter 18.130€ (2026) zahlen keinen Soli. In der Gleitzone wird der Soli stufenweise eingeführt.

Klasse I: Ledige, Geschiedene. Klasse II: Alleinerziehende. Klasse III/V: Verheiratete (wählt der Besserverdienende III, der andere V). Klasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse VI: Zweitjob.

Die Kirchensteuer beträgt 8% der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, in allen anderen Bundesländern 9%. Sie wird nur erhoben, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.