Annas Teilzeit-Homeoffice-Modell
Anna arbeitet 30 Stunden pro Woche in einer mittelständischen Firma. Ihr Arbeitsmodell: 3 Tage Homeoffice (Mo, Di, Mi) und 2 Tage Büro (Do, Fr). Bei ca. 48 Arbeitswochen im Jahr kommt sie auf rund 144 Homeoffice-Tage und 96 Bürotage.
Die zentrale Frage bei Teilzeit: Reichen die Homeoffice-Tage aus, um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€ zu überschreiten? Schauen wir uns die Zahlen an.
Annas Steuerberechnung
- Homeoffice-Tage (3 Tage/Woche) 144 Tage
- Pauschale pro Tag × 6,00€
Problem: 864€ liegen deutlich unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€. Die Homeoffice-Pauschale allein bringt keinen zusätzlichen Steuervorteil. Aber: Es gibt eine Lösung!
Die Lösung: Kombination mit Pendlerpauschale
- Homeoffice-Pauschale (144 × 6€) 864,00€
- Pendlerpauschale Bürotage (96 × 15 km × 0,30€) 432,00€
- Internet & Telefon pauschal (12 × 20€) 240,00€
- Werbungskosten gesamt 1.536,00€
- Abzüglich Pauschbetrag − 1.230,00€
- Steuermindernder Mehrbetrag = 306,00€
- × Grenzsteuersatz (ca. 33%) × 0,33
Optimierungstipps für Teilzeitkräfte
Jede Werbungskosten-Position zählt. Bei Teilzeit liegt die Homeoffice-Pauschale unter dem Pauschbetrag. Sammeln Sie deshalb jede zusätzliche Werbungskosten-Position: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Kontoführung, berufliche Telefonate.
Bürotage nutzen. An Bürotagen können Sie die Pendlerpauschale geltend machen. Je weiter Ihr Arbeitsweg, desto mehr trägt diese bei: 30 km × 96 Tage × 0,30€ = 864€ zusätzlich.
Arbeitsmittel nicht vergessen. Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor — auch bei Teilzeit können Sie berufliche Ausstattung absetzen. Nutzen Sie den AfA-Rechner.
Vergleich: Verschiedene Teilzeit-Modelle
| Modell | HO-Tage | HO-Pauschale | Über Pauschbetrag? |
|---|---|---|---|
| 2 Tage HO / Woche | 96 Tage | 576€ | ✗ Allein nicht |
| 3 Tage HO / Woche | 144 Tage | 864€ | ✗ Allein nicht |
| 4 Tage HO / Woche | 192 Tage | 1.152€ | ✗ Knapp erst mit Extras |
| 5 Tage HO / Woche | 210 Tage (max.) | 1.260€ | ✓ Überschritten |
Ergebnis für Anna: Durch die Kombination von Homeoffice-Pauschale (864€), Pendlerpauschale (432€) und Internet-Pauschale (240€) überschreitet sie den Pauschbetrag um 306€ und erhält ca. 101€ Steuererstattung.
Häufige Fehler bei Teilzeit
- Fehler 1: Denken, die Homeoffice-Pauschale lohne sich bei Teilzeit nicht — durch Kombination mit Pendlerpauschale und Arbeitsmitteln übersteigen Sie oft den Pauschbetrag.
- Fehler 2: Halbe Arbeitstage nicht zählen — ein 4-Stunden-Tag zählt genauso wie ein 8-Stunden-Tag (volle Tagespauschale).
- Fehler 3: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen — nur eins von beiden pro Tag.
- Fehler 4: Keine Steuererklärung machen, weil "es sich nicht lohnt" — gerade bei Teilzeit mit Steuerklasse V lohnt sich die Erstattung oft besonders.
- Fehler 5: Internet-Pauschale vergessen — auch bei Teilzeit können Sie bis 20€/Monat zusätzlich absetzen.