Praxisbeispiel 2026

Homeoffice-Pauschale bei Teilzeit

Auch bei weniger Arbeitstagen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale — wenn Sie sie klug kombinieren. Hier zeigen wir, wie.

A
Anna S.
Buchhalterin in Teilzeit, 38 Jahre
  • 30 Stunden/Woche (3 Tage HO, 2 Tage Büro)
  • Steuerklasse IV
  • Bruttojahresgehalt: 38.000€
  • ~144 Homeoffice-Tage/Jahr
  • 15 km einfacher Arbeitsweg

Annas Teilzeit-Homeoffice-Modell

Anna arbeitet 30 Stunden pro Woche in einer mittelständischen Firma. Ihr Arbeitsmodell: 3 Tage Homeoffice (Mo, Di, Mi) und 2 Tage Büro (Do, Fr). Bei ca. 48 Arbeitswochen im Jahr kommt sie auf rund 144 Homeoffice-Tage und 96 Bürotage.

Die zentrale Frage bei Teilzeit: Reichen die Homeoffice-Tage aus, um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€ zu überschreiten? Schauen wir uns die Zahlen an.

Annas Steuerberechnung

Homeoffice-Pauschale
  • Homeoffice-Tage (3 Tage/Woche) 144 Tage
  • Pauschale pro Tag × 6,00€
Homeoffice-Pauschale 864,00€

Problem: 864€ liegen deutlich unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€. Die Homeoffice-Pauschale allein bringt keinen zusätzlichen Steuervorteil. Aber: Es gibt eine Lösung!

Die Lösung: Kombination mit Pendlerpauschale

Optimierte Werbungskosten
  • Homeoffice-Pauschale (144 × 6€) 864,00€
  • Pendlerpauschale Bürotage (96 × 15 km × 0,30€) 432,00€
  • Internet & Telefon pauschal (12 × 20€) 240,00€
Werbungskosten gesamt 1.536,00€
Steuerersparnis
  • Werbungskosten gesamt 1.536,00€
  • Abzüglich Pauschbetrag − 1.230,00€
  • Steuermindernder Mehrbetrag = 306,00€
  • × Grenzsteuersatz (ca. 33%) × 0,33
Geschätzte Steuererstattung ~101,00€

Optimierungstipps für Teilzeitkräfte

Jede Werbungskosten-Position zählt. Bei Teilzeit liegt die Homeoffice-Pauschale unter dem Pauschbetrag. Sammeln Sie deshalb jede zusätzliche Werbungskosten-Position: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Kontoführung, berufliche Telefonate.

Bürotage nutzen. An Bürotagen können Sie die Pendlerpauschale geltend machen. Je weiter Ihr Arbeitsweg, desto mehr trägt diese bei: 30 km × 96 Tage × 0,30€ = 864€ zusätzlich.

Arbeitsmittel nicht vergessen. Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor — auch bei Teilzeit können Sie berufliche Ausstattung absetzen. Nutzen Sie den AfA-Rechner.

Vergleich: Verschiedene Teilzeit-Modelle

Modell HO-Tage HO-Pauschale Über Pauschbetrag?
2 Tage HO / Woche 96 Tage 576€ ✗ Allein nicht
3 Tage HO / Woche 144 Tage 864€ ✗ Allein nicht
4 Tage HO / Woche 192 Tage 1.152€ ✗ Knapp erst mit Extras
5 Tage HO / Woche 210 Tage (max.) 1.260€ ✓ Überschritten

Ergebnis für Anna: Durch die Kombination von Homeoffice-Pauschale (864€), Pendlerpauschale (432€) und Internet-Pauschale (240€) überschreitet sie den Pauschbetrag um 306€ und erhält ca. 101€ Steuererstattung.

Häufige Fehler bei Teilzeit

  • Fehler 1: Denken, die Homeoffice-Pauschale lohne sich bei Teilzeit nicht — durch Kombination mit Pendlerpauschale und Arbeitsmitteln übersteigen Sie oft den Pauschbetrag.
  • Fehler 2: Halbe Arbeitstage nicht zählen — ein 4-Stunden-Tag zählt genauso wie ein 8-Stunden-Tag (volle Tagespauschale).
  • Fehler 3: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen — nur eins von beiden pro Tag.
  • Fehler 4: Keine Steuererklärung machen, weil "es sich nicht lohnt" — gerade bei Teilzeit mit Steuerklasse V lohnt sich die Erstattung oft besonders.
  • Fehler 5: Internet-Pauschale vergessen — auch bei Teilzeit können Sie bis 20€/Monat zusätzlich absetzen.

Häufige Fragen: Homeoffice-Pauschale bei Teilzeit

Ja, ohne Einschränkungen. Die Homeoffice-Pauschale steht allen Arbeitnehmern zu, die an einem Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung arbeiten — unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind. Es gibt keine Mindestarbeitszeit pro Tag.

Bei reiner Teilzeit im Homeoffice (z.B. 3 Tage/Woche) liegt die Pauschale bei ca. 864€/Jahr (144 Tage × 6€). Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230€ beträgt, müssen Sie noch weitere ~366€ Werbungskosten sammeln, damit sich ein Steuervorteil ergibt. Die Kombination mit Fahrtkosten für Bürotage und Arbeitsmitteln macht es möglich.

Die Homeoffice-Pauschale gilt tageweise — es gibt keine halben Tage. Entscheidend ist nur, dass Sie an dem betreffenden Tag überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) in der häuslichen Wohnung tätig waren. Ein 4-Stunden-Arbeitstag zählt genauso wie ein 8-Stunden-Tag.

Ja! Die optimale Strategie: An Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag) ansetzen, an Bürotagen die Pendlerpauschale (0,30€/km). So können sich beide Pauschalen ergänzen und zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.