Kein separater Raum nötig für Pauschale

Gemischter Raum — Homeoffice Rechner 2026

Arbeitsbereich im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder der Küche? Berechnen Sie den absetzbaren Anteil und erfahren Sie Ihre steuerlichen Optionen.

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Gemischte Nutzung: Was das Finanzamt anerkennt

Viele Homeoffice-Arbeiter haben kein separates Arbeitszimmer. Das Steuerrecht unterscheidet klar zwischen drei Situationen:

Arbeitsform Steuerliche Absetzung Max. Betrag
Separates Arbeitszimmer (≥90%)Anteilige RaumkostenUnbegrenzt
Arbeitsecke im WohnraumHomeoffice-Pauschale1.260€/Jahr
Kein fester ArbeitsplatzHomeoffice-Pauschale1.260€/Jahr

BFH-Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Arbeitsecke kein häusliches Arbeitszimmer darstellt — auch wenn der Bereich klar abgetrennt und ausschließlich beruflich genutzt wird. Es muss ein durch Wände und Tür abgeschlossener Raum sein (BFH, Az. VI R 53/12).

Homeoffice-Pauschale: Die Lösung für gemischte Nutzung

Die 2023 eingeführte Homeoffice-Pauschale wurde genau für Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer geschaffen. Sie können 6€ pro Homeoffice-Tag (max. 1.260€/Jahr) als Werbungskosten ansetzen — unabhängig davon, wo genau in der Wohnung Sie arbeiten.

Wann lohnt sich ein separates Arbeitszimmer?

Steuerlich lohnt sich ein eigenes Arbeitszimmer, wenn Ihre anteiligen Raumkosten (Miete + Nebenkosten × Flächenanteil) die Pauschale von 1.260€/Jahr übersteigen. In Städten mit hohen Mieten ist das häufig der Fall. Bedenken Sie aber: Sie „opfern" einen ganzen Raum für die berufliche Nutzung.

Praxis-Tipp: Wenn Sie eine Wohnung mit einem Zimmer mehr als nötig haben (z.B. durch Auszug eines Mitbewohners), nutzen Sie diesen Raum ausschließlich beruflich. So qualifiziert er sich als häusliches Arbeitszimmer — und die anteiligen Kosten können die Pauschale deutlich übersteigen.

Häufige Fragen: Gemischte Raumnutzung

Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer wird nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt — egal wie groß der Bereich ist. Der BFH hat klargestellt: Nur separate, abgeschlossene Räume qualifizieren sich. Sie können stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag) nutzen, für die kein eigener Raum erforderlich ist.

Ein separater Raum muss durch Wände und Tür abgetrennt sein. Raumteiler, Regale oder Vorhänge reichen nicht aus. Auch ein Durchgangszimmer (z.B. Arbeitszimmer, durch das man zum Schlafzimmer geht) wird problematisch — das Finanzamt kann die Anerkennung verweigern.

Ja, definitiv. Die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr) wurde genau für diese Situation geschaffen: Arbeiten vom Küchentisch, aus dem Wohnzimmer oder dem Schlafzimmer. Sie benötigen weder ein separates Zimmer noch müssen Sie Raumkosten nachweisen.

Bei zeitweiser beruflicher Nutzung eines Wohnraums greifen Sie auf die Homeoffice-Pauschale zurück. Voraussetzung: Sie arbeiten an dem jeweiligen Tag überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) von zu Hause. Dabei zählt jeder Tag, auch wenn Sie nur einen Teil des Raums nutzen.