Gemischte Nutzung: Was das Finanzamt anerkennt
Viele Homeoffice-Arbeiter haben kein separates Arbeitszimmer. Das Steuerrecht unterscheidet klar zwischen drei Situationen:
| Arbeitsform | Steuerliche Absetzung | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Separates Arbeitszimmer (≥90%) | Anteilige Raumkosten | Unbegrenzt |
| Arbeitsecke im Wohnraum | Homeoffice-Pauschale | 1.260€/Jahr |
| Kein fester Arbeitsplatz | Homeoffice-Pauschale | 1.260€/Jahr |
BFH-Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Arbeitsecke kein häusliches Arbeitszimmer darstellt — auch wenn der Bereich klar abgetrennt und ausschließlich beruflich genutzt wird. Es muss ein durch Wände und Tür abgeschlossener Raum sein (BFH, Az. VI R 53/12).
Homeoffice-Pauschale: Die Lösung für gemischte Nutzung
Die 2023 eingeführte Homeoffice-Pauschale wurde genau für Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer geschaffen. Sie können 6€ pro Homeoffice-Tag (max. 1.260€/Jahr) als Werbungskosten ansetzen — unabhängig davon, wo genau in der Wohnung Sie arbeiten.
Wann lohnt sich ein separates Arbeitszimmer?
Steuerlich lohnt sich ein eigenes Arbeitszimmer, wenn Ihre anteiligen Raumkosten (Miete + Nebenkosten × Flächenanteil) die Pauschale von 1.260€/Jahr übersteigen. In Städten mit hohen Mieten ist das häufig der Fall. Bedenken Sie aber: Sie „opfern" einen ganzen Raum für die berufliche Nutzung.
Praxis-Tipp: Wenn Sie eine Wohnung mit einem Zimmer mehr als nötig haben (z.B. durch Auszug eines Mitbewohners), nutzen Sie diesen Raum ausschließlich beruflich. So qualifiziert er sich als häusliches Arbeitszimmer — und die anteiligen Kosten können die Pauschale deutlich übersteigen.