40 Begriffe A-Z

Steuer-Lexikon: Homeoffice-Begriffe von A bis Z

Alle wichtigen Steuerbegriffe rund um Homeoffice, Werbungskosten und Abschreibung — verständlich erklärt.

A

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Die steuerliche Abschreibung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Im Homeoffice relevant für Schreibtisch (13 Jahre), Bürostuhl (13 Jahre), Bücherregal (13 Jahre) und andere Arbeitsmittel über 800€ netto. Seit 2021 gilt für Computer und Peripherie eine Nutzungsdauer von nur 1 Jahr.

Computer: 1 Jahr AfA AfA berechnen →

Anlage N

Das Formular der Einkommensteuererklärung, in dem Arbeitnehmer ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Werbungskosten eintragen. Hier wird auch die Homeoffice-Pauschale eingetragen. Die Anlage N ist für alle Arbeitnehmer relevant, die Steuern erklären.

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Ein pauschaler Freibetrag von 1.230€ (Stand 2026), der allen Arbeitnehmern automatisch als Werbungskosten angerechnet wird — ohne Nachweis. Die Homeoffice-Pauschale ist Teil der Werbungskosten und muss diesen Betrag erst überschreiten, damit ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.

1.230€ (2026) Werbungskosten berechnen →

Arbeitsmittelpauschale

Eine pauschale Berücksichtigung von Arbeitsmitteln (z.B. Stifte, Papier, USB-Sticks) ohne Einzelnachweis. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Beträge bis 110€ pro Jahr pauschal. Größere Anschaffungen müssen mit Rechnung belegt werden.

Bis ~110€ ohne Nachweis
B

Betriebsausgaben

Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für Selbstständige und Freiberufler wirkt die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe — sie mindert den Gewinn direkt, ohne einen Pauschbetrag überschreiten zu müssen. Die Eintragung erfolgt in der Anlage EÜR.

Kein Pauschbetrag für Selbstständige Freelancer-Rechner →
Siehe auch: EÜR, Werbungskosten

Büromöbel & Arbeitsmittel

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden: Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, Monitor, Laptop, Drucker usw. Können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bis 800€ netto als GWG sofort abschreibbar.

Zusätzlich zur Pauschale absetzbar Abschreibung berechnen →
Siehe auch: AfA, GWG, Sofortabschreibung
C

Coworking Space

Ein extern gemieteter Arbeitsplatz, den sich mehrere Personen oder Unternehmen teilen. Die Miete ist als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgabe (Selbstständige) voll absetzbar. An Coworking-Tagen kann die Homeoffice-Pauschale nicht angesetzt werden — nur an Tagen, an denen tatsächlich von zu Hause gearbeitet wird.

Miete voll absetzbar Coworking vs. Homeoffice →
D

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort unterhält, kann die Kosten steuerlich geltend machen: bis zu 1.000€/Monat für die Zweitwohnung plus Fahrtkosten. Die doppelte Haushaltsführung ist eine Alternative zum täglichen Pendeln und kann mit der Homeoffice-Pauschale kombiniert werden (an Homeoffice-Tagen am Hauptwohnsitz).

Max. 1.000€/Monat
E

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30€ pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) für die ersten 20 km und 0,38€ ab dem 21. Kilometer. Sie kann nur an Tagen angesetzt werden, an denen tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren wird — nicht am selben Tag wie die Homeoffice-Pauschale (Ausnahme: Lehrer ohne eigenen Arbeitsplatz).

0,30€/km (ab km 21: 0,38€) Pauschale vs. Pendler →

Erste Tätigkeitsstätte

Der Ort, dem ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (typischerweise das Büro). Die Entfernungspauschale gilt für die Fahrt zur Ersten Tätigkeitsstätte. Wer keine Erste Tätigkeitsstätte hat (z.B. Außendienstmitarbeiter), kann Reisekosten statt der Entfernungspauschale absetzen.

Bestimmt Pendlerpauschale

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende (Umsatz < 800.000€, Gewinn < 80.000€). In der EÜR wird die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe eingetragen und mindert den Gewinn direkt.

Für Selbstständige Freelancer-Beispiel →
Siehe auch: Betriebsausgaben, Anlage N
G

Gemischte Nutzung

Wenn ein Arbeitsmittel sowohl beruflich als auch privat genutzt wird (z.B. Laptop, Smartphone). Bei gemischter Nutzung kann der berufliche Anteil als Werbungskosten abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 50% ohne weiteren Nachweis, bei höherem Anteil ist eine Dokumentation erforderlich.

50% pauschal anerkannt Anteil berechnen →

Grenzsteuersatz (Marginalsteuersatz)

Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Er bestimmt die tatsächliche Steuerersparnis von Werbungskosten: Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart jeder zusätzliche Euro Werbungskosten 42 Cent Steuern. Der Grenzsteuersatz steigt progressiv mit dem Einkommen.

Bestimmt Ihre echte Ersparnis Steuersatz berechnen →

Grundfreibetrag

Der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.336€ (für Alleinstehende). Erst ab diesem Betrag wird Einkommensteuer fällig. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.

12.336€ (2026)

GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut)

Ein selbständig nutzbares Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis 800€ netto (952€ brutto inkl. 19% MwSt). GWG können im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden, ohne eine mehrjährige AfA-Berechnung. Typische GWG im Homeoffice: Bürostuhl, Lampe, Webcam, Headset.

Sofort absetzbar bis 800€ netto Erstausstattung-Guide →
H

Häusliches Arbeitszimmer

Ein separater, abgeschlossener Raum in der Wohnung, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Seit 2023 gibt es nur noch zwei Optionen: Die Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€, kein Raum nötig) oder den vollen Abzug der tatsächlichen Kosten (nur wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit ist).

Separater Raum, ≥90% beruflich Arbeitszimmer oder Pauschale? →

Homeoffice

Arbeiten von der häuslichen Wohnung aus. Im steuerlichen Sinne ist Homeoffice jede berufliche Tätigkeit, die überwiegend in der eigenen Wohnung ausgeübt wird. Auch die Arbeit am Küchentisch qualifiziert — ein separates Arbeitszimmer ist für die Homeoffice-Pauschale nicht erforderlich.

Auch Küchentisch zählt Pauschale berechnen →

Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale)

Die seit 2023 dauerhaft verankerte Steuerpauschale von 6€ pro Tag für Arbeit von zu Hause. Maximal 210 Tage pro Jahr anrechenbar, also höchstens 1.260€/Jahr. Gilt für Arbeitnehmer (Werbungskosten) und Selbstständige (Betriebsausgaben) gleichermaßen. Kein separater Raum erforderlich, keine Belege für Raumkosten nötig.

6€/Tag, max. 1.260€/Jahr Jetzt berechnen →

Hybrides Arbeiten

Ein Arbeitsmodell, bei dem Arbeitnehmer teils im Büro und teils von zu Hause arbeiten. Steuerlich relevant: An Homeoffice-Tagen kann die Homeoffice-Pauschale, an Bürotagen die Pendlerpauschale angesetzt werden. Die Kombination beider Pauschalen am selben Tag ist nicht möglich (Ausnahme: Lehrer).

Pauschale + Pendler kombinierbar Teilzeit-Beispiel →
I

Internet- & Telefonpauschale

Berufliche Internet- und Telefonkosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden — zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale. Ohne Einzelnachweis akzeptiert das Finanzamt 20% der Rechnung, maximal 20€/Monat (= 240€/Jahr). Bei höherem beruflichen Anteil ist eine Dokumentation über 3 Monate erforderlich.

Max. 20€/Monat pauschal Kosten berechnen →
J

Jahressteuergesetz 2022

Das Gesetz, mit dem die Homeoffice-Pauschale ab 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) verankert wurde. Vor 2023 war die Pauschale eine Corona-Sonderregelung. Das Gesetz erhöhte auch das Maximum von 120 auf 210 Tage (von 600€ auf 1.260€/Jahr) und erweiterte die Regelung auf Mischarbeitstage.

Pauschale seit 2023 dauerhaft Quick Reference →
Siehe auch: Homeoffice-Pauschale
K

Kontoführungspauschale

Eine pauschale Werbungskosten-Position von 16€ pro Jahr für die Führung eines Gehaltskontos. Wird vom Finanzamt ohne Nachweis anerkannt und kann zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Hilft, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu überschreiten.

16€/Jahr ohne Nachweis
L

Lineare Abschreibung

Die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Beispiel: Ein Schreibtisch für 1.300€ mit 13 Jahren Nutzungsdauer wird mit 100€ pro Jahr abgeschrieben. Die lineare AfA ist die Standardmethode für Arbeitsmittel im Homeoffice.

Kosten ÷ Nutzungsjahre AfA-Tabelle →
Siehe auch: AfA, Nutzungsdauer
M

Mischarbeitstage

Tage, an denen sowohl an der Arbeitsstätte als auch von zu Hause gearbeitet wird. Seit 2023 kann die Homeoffice-Pauschale auch an Mischarbeitstagen angesetzt werden — vorausgesetzt, kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung. Besonders relevant für Lehrer, die vormittags unterrichten und nachmittags zu Hause korrigieren.

Seit 2023 anrechenbar Lehrer-Sonderregel →

Mobiles Arbeiten

Arbeiten von wechselnden Orten aus (Café, Zug, Co-Working). Im Unterschied zum Homeoffice gilt die Homeoffice-Pauschale hier nur, wenn die Arbeit in der häuslichen Wohnung stattfindet. Arbeiten im Café oder im Zug qualifiziert nicht für die 6€-Tagespauschale.

Nur häusliche Wohnung zählt
N

Nachweispflicht

Für die Homeoffice-Pauschale besteht keine formelle Aufzeichnungspflicht. Das Finanzamt kann aber im Rahmen einer Prüfung Nachweise verlangen. Empfohlen: Ein Homeoffice-Tagebuch (Datum + Tätigkeit) oder eine Arbeitgeberbescheinigung. Für das häusliche Arbeitszimmer und Arbeitsmittel sind dagegen Belege zwingend.

Empfohlen: Homeoffice-Tagebuch Tage tracken →

Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser)

Die laufenden Kosten der Wohnung: Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren. Beim häuslichen Arbeitszimmer werden die Nebenkosten anteilig nach der Zimmerfläche abgesetzt. Bei der Homeoffice-Pauschale sind sie im Pauschalbetrag von 6€/Tag bereits enthalten.

Anteilig oder pauschal Kosten-Guide →

Nutzungsdauer

Die vom Bundesfinanzministerium festgelegte Zeitspanne, über die ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Beispiele: Computer/Laptop: 1 Jahr (seit 2021), Schreibtisch: 13 Jahre, Bürostuhl: 13 Jahre, Drucker: 7 Jahre. Die Nutzungsdauer bestimmt den jährlichen AfA-Betrag.

Computer: 1 Jahr seit 2021 AfA-Tabelle →
Siehe auch: AfA, Lineare Abschreibung
P

Pendlerpauschale

Siehe Entfernungspauschale — die umgangssprachliche Bezeichnung für die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 0,30€/km für die ersten 20 km, 0,38€/km ab km 21. Kann nicht am selben Tag wie die Homeoffice-Pauschale genutzt werden.

→ Entfernungspauschale Vergleich ansehen →
Siehe auch: Entfernungspauschale

Progressionsvorbehalt

Bestimmte steuerfreie Einkünfte (z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld, ALG I) erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Relevant für Homeoffice-Arbeiter, die während Kurzarbeit oder Elternzeit teilweise von zu Hause gearbeitet haben.

Erhöht den Steuersatz Steuer berechnen →
R

Raumkosten (anteilig)

Die anteiligen Wohnkosten, die auf das Arbeitszimmer entfallen. Berechnung: (Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamtwohnfläche) × Gesamtkosten (Miete + Nebenkosten). Beispiel: 15m² von 80m² = 18,75%. Nur beim häuslichen Arbeitszimmer absetzbar, bei der Pauschale im 6€/Tag-Satz enthalten.

Fläche ÷ Gesamtfläche × Kosten Anteil berechnen →

Remote Work

Vollständig ortsunabhängiges Arbeiten, oft international. Steuerlich komplex: Bei Arbeit aus dem Ausland können andere Steuerregelungen gelten. Für die deutsche Homeoffice-Pauschale muss die Arbeit in der häuslichen Wohnung in Deutschland stattfinden.

Deutsche Wohnung erforderlich
Siehe auch: Homeoffice, Workation

Renovierungskosten Homeoffice

Renovierungskosten, die ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen (z.B. Streichen, neuer Bodenbelag), sind beim häuslichen Arbeitszimmer voll absetzbar. Renovierungen der Gesamtwohnung sind anteilig nach Fläche absetzbar. Bei der Homeoffice-Pauschale sind Renovierungskosten nicht separat absetzbar.

Arbeitszimmer: voll absetzbar Renovierung berechnen →
S

Sammelposten (Pool-Abschreibung)

Arbeitsmittel zwischen 250,01€ und 1.000€ netto können alternativ in einen Sammelposten eingestellt werden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird (= 20% pro Jahr). In der Praxis selten sinnvoll, da die GWG-Sofortabschreibung (≤800€) oder die Computer-1-Jahres-AfA meist günstiger sind.

5 Jahre, 20%/Jahr
Siehe auch: GWG, AfA

Sofortabschreibung

Die vollständige Abschreibung eines Wirtschaftsguts im Anschaffungsjahr. Gilt für GWG (≤800€ netto) und seit 2021 für Computer, Laptops, Tablets und zugehörige Peripherie unabhängig vom Preis. Bei der Sofortabschreibung entfällt eine mehrjährige AfA-Berechnung.

Voller Abzug im Kaufjahr Erstausstattung-Guide →
Siehe auch: GWG, AfA, Nutzungsdauer

Sonderausgaben

Private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind: Kranken-/Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorge. Sonderausgaben sind von Werbungskosten zu unterscheiden — die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten, nicht zu den Sonderausgaben.

Nicht = Werbungskosten
Siehe auch: Werbungskosten

Steuerklassen (I-VI)

Die sechs Lohnsteuerklassen bestimmen den monatlichen Lohnsteuerabzug. Klasse I: Ledige, Klasse III/V: Verheiratet (Kombination), Klasse IV: Verheiratet (gleich), Klasse VI: Zweitjob. Die Steuerklasse beeinflusst den Grenzsteuersatz und damit die Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale.

I-VI, beeinflusst Ersparnis Nettolohn berechnen →
T

Telearbeit

Ein vom Arbeitgeber eingerichteter häuslicher Arbeitsplatz mit fester Vereinbarung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Telearbeit unterliegt strengeren Anforderungen als „mobiles Arbeiten": Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz ausstatten und die Arbeitsstättenverordnung einhalten. Steuerlich gelten die gleichen Regeln wie für Homeoffice.

Arbeitgeber richtet ein

Temporary Homeoffice (vorübergehend)

Vorübergehendes Arbeiten von zu Hause, z.B. bei Renovierung des Büros, Quarantäne oder Dienstreise-freien Wochen. Auch für temporäres Homeoffice kann die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag) angesetzt werden — es gibt keine Mindestdauer.

Keine Mindestdauer Temporär berechnen →
Siehe auch: Homeoffice-Pauschale
V

Verpflegungspauschale

Ein pauschaler Abzug für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten: 14€ bei >8h Abwesenheit, 28€ bei 24h. Für Homeoffice-Tage gibt es keine Verpflegungspauschale, da die häusliche Wohnung keine Auswärtstätigkeit ist. Gilt nur bei Dienstreisen.

Nicht für Homeoffice
W

Werbungskosten

Alle Aufwendungen, die durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers veranlasst sind. Dazu gehören: Homeoffice-Pauschale, Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren und Internet/Telefon. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und werden in der Anlage N eingetragen.

Alle beruflichen Ausgaben Werbungskosten berechnen →

Workation

Kombination aus Arbeit (Work) und Urlaub (Vacation). Arbeiten vom Ferienort aus. Steuerlich komplex: Arbeit im EU-Ausland kann Homeoffice-Pauschale auslösen, wenn die Wohnung als „häusliche Wohnung" gilt. Bei Arbeit außerhalb der EU können DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) greifen. Einzelfallbetrachtung empfohlen.

Steuerlich komplex Temporär berechnen →
Siehe auch: Remote Work, Homeoffice

Häufige Fragen zum Steuer-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe sind: Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€), Häusliches Arbeitszimmer (tatsächliche Kosten), Werbungskosten (alle beruflichen Ausgaben), AfA (Abschreibung von Arbeitsmitteln) und GWG (Sofortabschreibung bis 800€ netto).

Werbungskosten sind berufliche Ausgaben von Angestellten (Anlage N). Betriebsausgaben sind berufliche Ausgaben von Selbstständigen (Anlage EÜR/Bilanz). Beide mindern das zu versteuernde Einkommen, aber der Mechanismus ist unterschiedlich: Bei Werbungskosten gibt es den Pauschbetrag (1.230€), bei Betriebsausgaben nicht.

Die offiziellen AfA-Tabellen werden vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht. Für Homeoffice-Ausstattung gelten die „AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter". Seit 2021 gilt für Computer und Peripherie eine Nutzungsdauer von 1 Jahr. Nutzen Sie unsere komplette AfA-Tabelle für eine Übersicht.