Der große Vergleich
| Merkmal | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG | § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG |
| Tagessatz | 6€ pro Tag | Tatsächliche Kosten (anteilig) |
| Maximum pro Jahr | 1.260€ (210 Tage) | Unbegrenzt (bei Mittelpunkt) |
| Raumvoraussetzung | ✓ Keine — auch Küchentisch | Separater, abgeschlossener Raum |
| Nutzungsanteil | ✓ Keine Vorgabe | ≥ 90% berufliche Nutzung |
| Belege / Nachweise | ✓ Keine (nur Tage dokumentieren) | Mietvertrag, NK-Abrechnungen, Grundriss |
| Berechnung | ✓ Einfach: Tage × 6€ | Komplex: Fläche × anteilige Kosten |
| Mittelpunkt der Tätigkeit | ✓ Nicht erforderlich | Erforderlich für vollen Abzug |
| Kombination möglich? | ✗ Nicht mit Arbeitszimmer | ✗ Nicht mit Pauschale |
| Arbeitsmittel separat? | ✓ Ja, zusätzlich absetzbar | ✓ Ja, zusätzlich absetzbar |
| Internet/Telefon separat? | ✓ Ja, bis 20€/Monat | ✓ Ja, bis 20€/Monat |
| Bürokratie-Aufwand | Minimal | Hoch |
| Ideal für | Hybrid, kein sep. Raum | Vollzeit-HO mit eigenem Raum |
Vorteile & Nachteile
✓ Homeoffice-Pauschale
- Kein separater Raum nötig
- Keine Belege für Raumkosten
- Einfache Berechnung
- Auch an Mischarbeitstagen (ohne Arbeitsplatz)
- Kaum Risiko bei Steuerprüfung
✗ Pauschale: Nachteile
- Max. 1.260€/Jahr
- Bei Angestellten erst über Pauschbetrag wirksam
- Tatsächliche Kosten können höher sein
- Nicht mit Arbeitszimmer kombinierbar
✓ Häusliches Arbeitszimmer
- Unbegrenzter Abzug bei Mittelpunkt
- Miete, Strom, Heizung anteilig
- Renovierungskosten voll absetzbar
- Bei hohen Mietkosten deutlich günstiger
✗ Arbeitszimmer: Nachteile
- Separater Raum zwingend erforderlich
- ≥ 90% berufliche Nutzung
- Umfangreiche Belege nötig
- Höheres Prüfungsrisiko
- Nur bei Mittelpunkt voller Abzug
Rechenbeispiel: Wann sich was lohnt
Faustregel: Wenn Ihre anteiligen monatlichen Raumkosten (Miete + Nebenkosten × Flächenanteil) über 105€ liegen, lohnt sich das Arbeitszimmer. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für Ihre individuelle Berechnung.
Was sich 2023 geändert hat
Bis 2022 gab es drei Optionen:
- Option 1: Homeoffice-Pauschale (Corona-Regelung, max. 600€)
- Option 2: Begrenzter Abzug Arbeitszimmer (max. 1.250€)
- Option 3: Voller Abzug Arbeitszimmer (bei Mittelpunkt)
Seit 2023 gibt es nur noch zwei Optionen:
- Tagespauschale: 6€/Tag, max. 1.260€ (ersetzt die alte Pauschale UND den begrenzten Abzug)
- Voller Abzug: Tatsächliche Kosten (nur bei Mittelpunkt der Tätigkeit)
Tipps für Ihre Entscheidung
Kosten erst berechnen. Bevor Sie sich für das Arbeitszimmer entscheiden, ermitteln Sie Ihre tatsächlichen anteiligen Raumkosten mit dem Raumanteil-Rechner. Oft überschätzen Steuerpflichtige ihre Kosten.
Flexibel bleiben. Sie können jedes Jahr neu wählen. In einem Jahr mit viel Homeoffice die Pauschale, im nächsten mit hohen Renovierungskosten das Arbeitszimmer.
Im Zweifel: Pauschale. Die Pauschale ist risikoarm (kein Nachweis nötig) und für die meisten Arbeitnehmer ausreichend. Nur bei hohen Mietkosten und einem klar abgetrennten Raum lohnt sich der Mehraufwand des Arbeitszimmers.
Häufige Fehler
- Fehler 1: Pauschale UND Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen — das ist nicht möglich, Sie müssen sich entscheiden.
- Fehler 2: Arbeitszimmer ansetzen ohne separaten Raum — eine Arbeitsecke reicht nicht, der Raum muss abgeschlossen sein.
- Fehler 3: Private Mitnutzung des Arbeitszimmers — über 10% private Nutzung kann den gesamten Abzug gefährden.
- Fehler 4: Keine Grundriss-Dokumentation — das Finanzamt verlangt einen Grundriss mit Maßangaben.
- Fehler 5: „Mittelpunkt der Tätigkeit“ falsch einschätzen — bei Hybrid-Arbeit ist das Homeoffice oft nicht der Mittelpunkt.
Fazit: Für die Mehrheit der Arbeitnehmer (kein separater Raum, Hybrid-Modell) ist die Homeoffice-Pauschale die bessere Wahl: einfach, sicher, kein Risiko. Das Arbeitszimmer lohnt sich nur bei hohen Mietkosten und einem klar abgetrennten, rein beruflich genutzten Raum. → Zum ausführlichen Entscheidungs-Guide