GWG Sofortabzug ≤ 800€

AfA-Rechner 2026 — Homeoffice Ausstattung

Berechnen Sie die steuerliche Abschreibung (AfA) für Ihre Homeoffice-Ausstattung. Computer, Möbel, Software — mit automatischer GWG-Erkennung und AfA-Plan.

Gegenstand

≤800€ netto: Sofortabzug als GWG

Kaufdatum

Nutzung

%

100% = volle Abschreibung. Bei Mischnutzung den beruflichen Anteil angeben.

AfA-Tabelle für Homeoffice-Ausstattung 2026

Gegenstand Nutzungsdauer AfA-Satz
Computer / Laptop3 Jahre33,3%
Monitor / Bildschirm3 Jahre33,3%
Drucker / Scanner3 Jahre33,3%
Software3 Jahre33,3%
Smartphone / Tablet5 Jahre20%
Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl)13 Jahre7,7%
Netzwerk / Router5 Jahre20%

Sonderregel seit 2021: Digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Software, Peripherie) können unabhängig vom Kaufpreis sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.

Häufig gestellte Fragen

GWG sind Arbeitsmittel bis 800€ netto (952€ brutto). Sie können im Kaufjahr vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden (Sofortabzug). Darüber muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Computer, Laptops und zugehörige Peripherie haben eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Seit 2021 gilt eine Sonderregelung: Digitale Wirtschaftsgüter können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden, unabhängig vom Preis.

Bei der linearen AfA wird der Jahresbetrag monatsgenau aufgeteilt. Kaufen Sie z.B. im Juli, können Sie im ersten Jahr 6/12 des Jahresbetrags absetzen. Der Rest verschiebt sich auf ein weiteres Jahr.

Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums legt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fest: Computer 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Smartphones 5 Jahre, Software 3 Jahre.