Aktualisiert für 2026

Homeoffice-Pauschale Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. 6€ pro Tag, max. 210 Tage, bis zu 1.260€ Steuerabzug pro Jahr.

Grunddaten

Anzahl der Tage, an denen Sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten (max. 210)

Steuerersparnis

%

Für die Berechnung der geschätzten Steuerersparnis (14-45%)

So funktioniert die Homeoffice-Pauschale 2026

Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) im Homeoffice arbeiten, können Sie einen Pauschbetrag von 6 Euro steuerlich geltend machen.

Aktuell 2026: Homeoffice-Pauschale 6€/Tag × max. 210 Tage = 1.260€/Jahr. Der Grundfreibetrag beträgt 12.084 Euro. Nutzen Sie zusätzlich unseren Werbungskosten Rechner für detaillierte Berechnungen.

Homeoffice-Pauschale im Zeitverlauf

Jahr Tagessatz Max. Tage Max. Betrag Besonderheit
20205€120600€Ersteinführung (Corona)
20215€120600€Verlängert
20225€120600€Verlängert
20236€2101.260€Dauerhaft, erhöht
20246€2101.260€Unverändert
20256€2101.260€Unverändert
20266€2101.260€Aktuell

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

  • Überwiegend-Regel: Am betreffenden Tag mehr als die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause
  • Kein Arbeitszimmer nötig: Auch der Küchentisch qualifiziert
  • Keine Aufzeichnungspflicht: Aber Nachweismöglichkeit empfohlen
  • Für alle: Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen

Entscheidungshilfe: Pauschale oder Arbeitszimmer?

Arbeiten Sie von zu Hause? Separater Raum (≥90% beruflich)? Pauschale Nein Anteilige Kosten > 1.260€/Jahr? Ja Pauschale Nein Häusliches Arbeitszimmer ✓ Ja 6€/Tag, max. 1.260€ 6€/Tag, max. 1.260€ Tatsächliche Kosten absetzbar

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 Euro. Dieser wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Ihre Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten — sie wirkt sich nur steuermindernd aus, wenn die Summe aller Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt.

Beispiel: Bei 200 Homeoffice-Tagen ergibt sich eine Pauschale von 1.200€. Da diese den Pauschbetrag von 1.230€ nicht übersteigt, gibt es keine zusätzliche Steuerersparnis. Erst mit weiteren Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) profitieren Sie.

Rechenbeispiel: Wann lohnt sich die Pauschale?

Position Szenario A (nur HO) Szenario B (HO + Pendeln)
Homeoffice-Tage200 Tage130 Tage
Homeoffice-Pauschale1.200€780€
Pendlerpauschale30km × 120 Tage × 0,30€ = 1.080€
Telekommunikation240€240€
Gesamt WK1.440€2.100€
Abzügl. Pauschbetrag−1.230€−1.230€
Steuerlicher Vorteil210€870€

Steuerliche Optimierung: Tipps für maximale Ersparnis

Häufig gestellte Fragen

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, an dem Sie überwiegend in der häuslichen Wohnung tätig sind. Pro Jahr können Sie maximal 210 Tage geltend machen, was einem Höchstbetrag von 1.260 Euro entspricht.

Die Homeoffice-Pauschale steht allen Arbeitnehmern und Selbständigen zu, die an einem Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung arbeiten. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Auch die Arbeit am Küchentisch qualifiziert.

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 Euro. Die Homeoffice-Pauschale wird zusammen mit Ihren anderen Werbungskosten gegengerechnet. Erst wenn die Summe 1.230€ übersteigt, wirkt sich der Mehrbetrag steuermindernd aus.

Die Homeoffice-Pauschale (max. 1.260€/Jahr) erfordert kein separates Arbeitszimmer und ist einfacher zu beantragen. Das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG erfordert einen abgeschlossenen Raum, der zu mindestens 90% beruflich genutzt wird, erlaubt aber den Abzug der tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten, Versicherung anteilig).

Grundsätzlich müssen Sie die Homeoffice-Tage auf Anfrage des Finanzamts nachweisen können. Empfehlenswert ist ein einfaches Homeoffice-Tagebuch oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Formelle Anforderungen an den Nachweis gibt es nicht.